Social Plugins und „Do Not Track“

Social Networks sind ein sehr beliebtes Thema, auch in der anwaltlichen Beratung. Welche Fehler kann man machen, wenn man Facebook, Google+ und Twitter für das eigene Marketing nutzt? Keine Frage, eine ganze Menge.

Ein gutes Beispiel sind die “Social Plugins”, wie der “Like-Button” von Facebook. Mit Hilfe des “Like-Buttons” kann Facebook Surfprofile von Nutzern erstellen – das sind persönliche Daten von besonderer Sensibilität. Oder möchten Sie, dass jemand weiß, dass und wie häufig Sie während der Arbeit bild.de lesen? Facebook weiß das.

In diesem Beitrag möchte ich dazu drei Fragen beantworten:

  1. Ist es aus Sicht meines Unternehmens rechtlich riskant, Social Plugins zu benutzen?
  2. Sollte mein Unternehmen Social Plugins benutzen?
  3. Was heißt „Do Not Track“ und wie kann ich es einsetzen?

1. Ist es aus Sicht meines Unternehmens rechtlich riskant, Social Plugins zu benutzen?

Im Moment nicht besonders. Mein Kollege Thomas Schwenke gibt in seinem Blog einen guten Überblick über die rechtlichen Risiken von und den richtigen rechtlichen Umgang mit dem Facebook Like-Button und anderen Social Plugins. Aber Vorsicht: Die konkreten rechtlichen Risiken (z.B. von Abmahnungen oder Aktionen der Datenschutzbehörden) können sich jederzeit ändern. Seien Sie also wachsam.

2. Sollte mein Unternehmen Social Plugins einsetzen?

Das ist aus meiner Sicht weniger eine rechtliche als eher eine unternehmenspolitische Frage. Durch den Einsatz von Social Plugins helfen Sie Drittunternehmen wie Facebook,  Google und Twitter, in weitgehend intransparenter Art und Weise Surfprofile Ihrer Nutzer anzulegen und diese für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Wenn die Werte Ihres Unternehmens zu diesem Vorgehen passen, bleiben für Ihr Unternehmen „nur“ die überschaubaren rechtlichen Risiken.
Falls die Werte Ihres Unternehmen allerdings im Widerspruch zum Zweck von Social Plugins stehen, empfehle ich Ihnen, von diesen Abstand zu nehmen. Mit Unternehmenswerten meine ich hier nicht nur „spezielle Werte“ wie Datenschutz und Datensicherheit. Nein, auch wenn Ihr Unternehmen allgemein für Transparenz, Sicherheit und Verlässlichkeit steht oder es diese Werte vermitteln möchte, sollten Sie sich gegen Social Plugins entscheiden.
Aus diesem Grund würde ich z.B. Anwaltskanzleien immer davon abraten, Social Plugins zu nutzen. Manche Dienstleister sehen das aber wohl anders.

3. Was heißt „Do Not Track“ und wie kann ich es als Unternehmen einsetzen?

„Do Not Track“ könnte ein Lösungsansatz für Sie sein, wenn Sie unsicher im Umgang mit Social Plugins sind.
„Do Not Track“ ist ein technischer Ansatz, um das u.a. durch Social Plugins verursachte Verfolgen und Speichern persönlicher Online-Aktivitäten transparenter zu machen – und vor allem um Nutzern eine bequeme Möglichkeit zu geben, sich dagegen auszusprechen.
Die meisten Browser bieten inzwischen die Möglichkeit, „Do Not Track“ zu aktivieren (wie das geht, steht hier im Absatz „For Users“). Ist das der Fall, gibt ein Nutzer jeder besuchten Website zu verstehen, dass er nicht „verfolgt“ werden möchte. Kein Website-Betreiber ist jedoch dazu verpflichtet, auf dieses Signal zu reagieren (wobei sich das in den USA bald ändern könnte).
Unternehmen können jedoch freiwillig „Do Not Track“ anbieten und ihre Nutzer über diese Möglichkeit aufklären (direkt auf der Website und/oder in der Datenschutzerklärung). Das ist kann eine Lösung für Unternehmen sein, die unsicher sind, ob sie Social Plugins einsetzen möchten – weil sie die Tools an sich gut finden, aber ihre Intransparenz nicht, und weil sie fürchten, dass die Nutzung ihrem Image schaden könnte. Sie können dann die Plugins in dem Fall deaktivieren, dass der Nutzer ein „Do Not Track“ Signal sendet. Manche Unternehmen – zumindest in den USA – machen das schon so.
Alle wichtigen Hintergrundinformationen zu „Do Not Track“ finden Sie hier.

Wer „Do Not Track“ auf seiner Website implementiert, könnte z.B. seine Datenschutzerklärung wie folgt ergänzen (im Anschluss an die erforderlichen Absätze zu Social Plugins):

Do Not Track
Diese Website unterstützt „Do Not Track“. Falls Sie in Ihrem Browser eine Funktion nutzen, die ein „Do Not Track“ Signal sendet, verarbeitet und respektiert diese Website dieses Signal. Dies führt dazu, dass Funktionalitäten auf dieser Website deaktiviert sind, welche Ihre „Bewegungsdaten“ auf dieser Website erfassen und an Dritte weiterleiten.
Anleitungen zur Aktivierung von „Do Not Track“ in Ihrem Browser und weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier.


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