Abschluss von Click-Wrap-Verträgen über das Internet

Wir wetten, dass auch Sie schon einmal einen "Click-Wrap"-Vertrag geschlossen haben.

Ob SaaS-Angebote, Cloud-Services, Webshops oder Online-Plattformen – statt auf Papier und mit Unterschrift werden heute häufig nur wenige Klicks benötigt, um Vereinbarungen zu schließen, die für die beteiligten Parteien bindend sein sollen.

In aller Regel sollen diese Verträge trotzdem bestimmten Bedingungen folgen, die in AGB oder sonstigen Bestimmungen formuliert sind. Diese Bedingungen müssen in den Vertrag „einbezogen“ werden, um im Vertrag Wirkung zu entfalten. Typisch zur Einbeziehung sind dabei die sogenannten „Click-Wrap-Verträge“.

Was damit gemeint ist, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Vertrag rechtlich wirksam ist und welche Anforderungen Unternehmen bei der Gestaltung und Dokumentation solcher digitalen Zustimmungen beachten müssen, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Was sind Click-Wrap-Verträge?

Bei Click-Wrap-Verträgen handelt es sich um elektronische Verträge, in die bestimmte Vertragsbedingungen durch eine aktive Zustimmung des Kunden einbezogen werden. Typischerweise geschieht dies, indem der Kunde einen Button oder eine Checkbox anklickt – klassisch z.B. mit der Aufschrift: „Ich akzeptiere die AGB“. Eine aktive Zustimmung in Form von Click-Wrap ist auch gegeben, wenn der Kunde eine Schaltfläche betätigt, mit der er explizit erklärt, einen Vertrag eingehen zu wollen – typischerweise ein Button wie „jetzt kaufen“.

Entscheidend ist, dass die Vertragsbedingungen bereits vor dem Klick für den Kunden einsichtbar waren und die Zustimmung bewusst und eindeutig erfolgt. Rechtlich ersetzt diese Zustimmung die klassische Unterschrift auf Papier und gilt als wirksame elektronische Willenserklärung.

Der Click-Wrap-Vertrag stellt demnach sicher, dass der Kunde die AGB nicht einfach stillschweigend hinnimmt, sondern aktiv (mittels einem Klick) seine Zustimmung zu deren Geltung im Vertragsverhältnis erklärt. Dies dient dem Unternehmen zum Nachweis der Einbeziehung der Bedingungen in Online-Verträge, und stellt sicher, dass die zur Einbeziehung erforderliche Transparenz für den Kunden gegeben ist, der erkennen können muss, welchen Bedigungen er zustimmt.

Wie kommt ein Click-Wrap-Vertrag rechtlich zustande?

Rechtlich unterscheidet sich der Click-Wrap-Vertrag nicht von einem herkömmlichen Vertrag. Auch hier erfolgt ein Angebot durch den Anbieter (in der Regel in einer Art Shop-Maske oder auf einer Produktseite), welches der Kunde durch einen Klick auf eine eindeutig bezeichnete Schaltfläche (etwa „jetzt kaufen“) annimmt. So erfolgt die Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte – genau wie bei einem klassischen Papiervertrag.

In der Praxis werden Click-Wrap-Vereinbarungen vor allem verwendet, um Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag einzubeziehen.

Damit AGB oder sonstige Bedingungen bei einem Click-Wrap-Vertrag wirksam eingebunden werden, muss die Zustimmungserklärung für den Nutzer leicht verständlich und klar sein. Hingegen ist es unerheblich, ob die AGB vor dem Anklicke des Zustimmungskästchen geöffnet oder angezeigt werden. Eine Verlinkung genügt.

Geschuldet ist dies § 305 Abs. 2 BGB: danach werden AGB nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn der Anbieter den Kunden vor Vertragsschluss auf die AGB hinweist. Die AGB müssen leicht und in zumutbarer Weise einsehbar sein (z.B.: mit einem eindeutig bezeichneten Link). Zudem müssen die Parteien mit der Geltung der AGB einverstanden sein.

Vorausgewählte Kästen oder versteckte Hinweise sind nicht ausreichend – so eingebundene Bedingungen werden dann nicht Vertragsbestandteil; sie gelten also nicht.

Bonus:

Eine aktive Zustimmung zu den AGB ist rechtlich nicht zwingend erforderlich – dies wird aber aus Nachweisgründen fast immer gefordert und von uns so empfohlen.

Und: selbstverständlich kann der Vertrag auch bei dieser besonderen Form des Vertragsschlusses trotzdem unwirksame Bedingungen enthalten. Die so erteilte Zustimmung des Kunden führt nicht zur Wirksamkeit sämtlicher Vertragsbedingungen – eben wieder wie beim klassischen Papiervertrag.

Wie grenzen sich Click-Wrap-Verträge von anderen Online-Modellen ab?

Neben Click-Wrap-Verträgen gibt es weitere Online-Modelle für Vertragsschlüsse. Die beiden bekanntesten sind dabei Browse-Wrap-Verträge und Shrink-Wrap-Verträge.

Was ist ein Browse-Wrap-Vertrag?

Bei einem Browse-Wrap-Vertrag gelten die Vertragsbedingungen allein durch die Nutzung einer Webseite. Es erfolgt also keine aktive Zustimmung.

Genau das ist bei diesem Modell problematisch: Aufgrund der fehlenden aktiven Zustimmung liegt hier häufig kein wirksamer Vertragsschluss vor oder der Nachweis eines solchen ist zumindest äußerst riskant. Sollen gar noch Vertragsbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, ist das schwer nachweisbar.

Was ist ein Shrink-Wrap-Vertrag?

Shrink-Wrap-Verträge finden sich vor allem bei Software. Die Zustimmung der Vertragsbedingungen erfolgt erst nach dem Kauf, etwa beim Installieren oder Öffnen der Software bzw. deren Verpackung.

Da die Nutzer die Vertragsbedingungen auf diesem Weg vor dem Kauf gar nicht kennen können, ist auch diese Vertragsform rechtlich umstritten.

Zusammengefasst:

Bei Click-Wrap-Verträgen erfolgt eine aktive Zustimmung zur Einbeziehung von Vertragsbedingungen vor dem Kauf. Diese Vertragsart bietet im Vergleich zu den anderen beiden erwähnten Modellen demnach die höchste Rechtssicherheit.

Welche typischen Fehler müssen beim Click-Wrap-Vertrag vermieden werden?

Die folgenden typischen Fehler sollten Sie bei der Gestaltung von Click-Wrap-Verträgen unbedingt vermeiden:

  • Vorausgewählte Checkboxen

  • Fehlende Dokumentation über die Zustimmung des Kunden.

  • Zustimmung erfolgt erst nach Vertragsabschluss.

  • Unklar bezeichnete oder schwer auffindbare Vertragsbedingungen/AGB.


Fazit: Digitale Zustimmung erfordert rechtliche Sorgfalt

Chlick-Wrap-Verträge sind aus dem Online-Geschäft nicht mehr wegzudenken. Vorausgesetzt sie sind rechtlich und technisch richtig ausgestaltet, ermöglichen sie einen effizienten und rechtlich sicheren Absschluss von Verträgen über das Internet.

Die Click-Wrap-Mechanismen sollten jedoch regelmäßig überprüft werden – insbesondere bei Änderungen der Vertragsbedingungen, des Geschäftsmodells oder gesetzlicher Vorgaben.

Sie möchten mehr über uns und unsere Leistungen im IT- und Datenschutzrecht erfahren? Das geht ganz einfach:

  • Erhalten Sie Zugang zu unserem Mitgliederbereich mit kostenlosen, exklusiven Informationen und Dokumenten – inklusive unserem Newsletter mit Einblicken in unsere Kanzleiwelt.
  • Werfen Sie einen Blick in unseren Wegweiser. Darin finden Sie alle unsere Blog-Beiträge thematisch geordnet.
  • Haben Sie noch ein anderes Anliegen? Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf.

 


Ihre Ansprechperson

Melanie Schwamberger

ms@comp-lex.de


Ähnliche Artikel: