Unser Datenschutz-Update im August 2021

In dieser Rubrik liefern wir Ihnen jeden Monat aktuelle Informationen aus der Datenschutz-Welt: Urteile, Entscheidungen und sonstige Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet. Hier unser Datenschutz-Update für den August 2021.

1. Nachrichten aus der Welt des Datenschutzes

Unser Datenschutz steht zur Wahl!

Die Bundestagswahl steht vor der Tür und nach den jüngsten Umfragen scheint alles wieder offen. Um so spannender ist ein datenschutzrechtlicher Blick in die Wahlprogramme der Parteien! Während die Unionsparteien vor einer übertriebenen Auslegung datenschutzrechtlicher Anforderungen warnen, wollen Grüne, SPD und AfD gegen überbordende Monopole vorgehen. Und auch die Linke hat vor allem Arbeitnehmerinteressen im Blick. Die FDP wirbt für Selbstbestimmung und Transparenz im Datenschutz. Wir blicken gespannt auf die Wahl am 26. September und wünschen (fast) allen Parteien gutes Gelingen!

Nähere Infos finden Sie hier: https://www.heise.de/news/Bundestagswahl-2021-Was-die-Parteien-von-Datenschutz-und-Datenkraken-halten-6160834.html

Die Polizei hat ein Datenschutz-Problem

Sind Sie Fußballfan? Falls Sie gerne mit Fußball-Aufklebern um sich kleben, denn Sie könnten in die Hooligan-Datenbank der bayerischen Polizei geraten. Dafür reicht u.a. schon das „Anbringen von Graffiti, Schmierschriften oder Aufklebern“. Und auch im Norden macht die Polizei mit Datenschutzverstößen auf sich aufmerksam: In Bremen wurden personenbezogene Daten von über 100.000 Bürgern zu Unrecht gespeichert – immerhin sollen die Daten im Oktober (!) gelöscht werden. Und im Ruhrgebiet hat die Polizei sämtliche Kontaktdaten aus den Telefonen von verdächtigten Rechtsextremisten weitergegeben – egal ob Komplize oder Pizzabote. Vielleicht sollten wir auf „Minority Report“ vorerst lieber verzichten.

Nähere Infos finden Sie hier: https://www.dr-datenschutz.de/datenbanken-und-andere-skandale-neues-von-der-polizei/

Achten Sie bei Kündigung auf die (korrekte) Datenlöschung!

Nach der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur solange aufbewahrt werden, wie sie der ursprünglich preisgegebene Zweck erfordert. Nach der Kündigung eines Angestellten fallen viele Gründe zur Speicherung personenbezogener Daten weg – aber nicht alle. So müssen steuerrechtlich relevante Daten mindestens 6 Jahre und Daten der Gewinnermittlung dürfen bis zu 10 Jahre gespeichert bleiben. Daten zur Altersversorgung dürfen sogar bis zu 30 Jahre lang behalten bleiben. Von diesen und weiteren Ausnahmen abgesehen, sind Sie jedoch zur Löschung der personenbezogenen Daten gekündigter Angestellter verpflichtet. Achten Sie deshalb auf die Löschung der richtigen Daten! Idealerweise haben Sie dazu einen Löschplan zur Hand, der Ihnen die Arbeit vereinfacht und absichert.

Nähere Infos finden Sie hier: https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-im-unternehmen/loeschung-personenbezogener-daten-bei-kuendigung/

2. Entscheidungen des Monats

2 Mio. Euro Bußgeld für unwirksame Einwilligung bei Profiling

Einwilligung ist nicht gleich Einwilligung! Eine Unterschrift berechtigt nicht zu jeglicher Datenverarbeitung – sondern kann zu empfindlichen Strafen führen. So verhängt die österreichische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 2 Mio. Euro gegen die zu Rewe gehörende jö Bonus Club GmbH. Diese nutzte personenbezogene Daten aus ihrem Kundenbindungsprogramm zum persönlichen Profiling. Mangels Einsicht in die Datenverarbeitung war das Einwilligungsverfahren jedoch unwirksam – und Rewe muss auf 2 Mio. Euro und circa genau so viele gesammelte Daten verzichten.

Nähere Infos finden Sie hier: https://www.dr-datenschutz.de/profiling-unwirksame-einwilligung-fuehrt-zu-2-mio-euro-bussgeld/

Veraltete Software führt zu Bußgeld

Aufgrund von veralteter Software, die keinen angemessenen Schutz für Nutzerpasswörter gewährleistete, muss ein niedersächsisches Unternehmen 65.500 Euro zahlen. Die Software, um die es im Verfahren ging (nämlich die Web-Shop-Anwendung xt:Commerce in der Version 3.0.4 SP2.1), war immerhin seit 2014 veraltet. Der Hersteller warnte ausdrücklich vor der weiteren Verwendung der Software. Doch wer nicht hören will, muss fühlen, und so wurde das betreffende Unternehmen zu einem abgeschwächten Bußgeld verurteilt.

Nähere Infos finden Sie hier: https://www.heise.de/news/DSGVO-Bussgeld-wegen-des-Betriebs-einer-Website-mit-veralteter-Software-6154208.html

Upload-Filter und Sperrknopf sind in Kraft

Seit 1. August gilt das neue „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ (UrhDaG), welches Upload-Plattformen für die hochgeladenen Inhalte stärker zur Haftung zieht. Es verpflichtet die Plattformen zum Erwerb von Lizenzen und zur Filterung der hochgeladenen Inhalte mittels Upload-Filtern. Wirtschaftsverbände warnen vor einem europaweiten Flickenteppich von nationalen Gesetzestexten durch die umkämpfte Urheberrechtsnovelle – so manche Anwälte dürften sich hingegen auf viele neue Mandate freuen.

Nähere Infos finden Sie hier: https://www.heise.de/news/Urheberrechtsreform-Gesetz-fuer-Upload-Filter-und-Sperrknopf-tritt-in-Kraft-6152273.html

3. Das schreiben die Anderen zum Datenschutz

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