Wann lohnt sich der Aufbau einer eigenen Rechtsabteilung? Eine Entscheidungshilfe

Sie sind Unternehmer:in und überlegen sich, Inhouse-Jurist:innen einzustellen? In vielen Unternehmen erhofft man sich davon eine Entlastung, insbesondere für die Geschäftsführung. Wir zweifeln daran, ob es wirklich zu einer Entlastung kommt und ob es nicht doch besser ist, sich externe Hilfe zu suchen. In diesem Beitrag erklären wir unsere Gründe, zeichnen eine Abwägung der Vor- und Nachteile und eine Kostenaufstellung: Was lohnt sich?

Was versprechen Sie sich davon?

Wachsende Unternehmen, deren Geschäftsführung sich selbst (mit Unterstützung externer Kanzleien wie uns) um rechtliche Angelegenheiten kümmert, stoßen ab einem gewissen Punkt an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Geschäftsleitung ist häufig nicht ausreichend juristisch ausgebildet und durch die Vielzahl an sonstigen Aufgaben überlastet. Eine eigene Rechtsabteilung kann der Ausweg aus diesem Schlamassel sein, sie verspricht bessere Beratungsqualität und geringere Kosten. Doch lohnt sich dieser Schritt wirklich? Im Folgenden liefern wir Ihnen aus unserem Erfahrungsschatz eine objektive Bestandsaufnahme.

Vor- und Nachteile einer eigenen Rechtsabteilung

Mit zunehmender Unternehmensgröße steigen auch der Beratungsbedarf und die Kosten für juristische Themen. Viele Geschäftsführer:innen wünschen sich, diese Themen abgeben zu können, und hoffen, durch festangestellte Jurist:innen Kosten zu senken. Doch ist das wirklich so?

Eine eigene Rechtsabteilung benötigt qualifizierte Jurist:innen, die sich mit den typischen Rechtsfragen in Unternehmen auskennen. Um beim Gehalt nicht gleich in die Vollen zu gehen, kann es sinnvoll sein, zunächst in Teilzeit einzustellen. Doch unabhängig vom zeitlichen Umfang sind die meisten potenziellen Unternehmensanwält:innen fachlich spezialisiert und beschäftigen sich nicht gerne mit einer Bandbreite juristischer Probleme. Unternehmen müssen daher entscheiden, in welchen Fachbereichen Spezialisierungen nötig sind – oder ob eine solche Spezialisierung überhaupt erforderlich ist. Trotz Inhouse-Expertise wird oft weiterhin externe Unterstützung benötigt, etwa bei Themen, die außerhalb des Fachgebiets der Angestellten liegen oder wenn Arbeitsüberlastung die Qualität beeinträchtigt. Das bedeutet: Zusätzliche Kosten sind unvermeidlich. Mit dem Gehalt der ersten Inhouse-Kraft ist es nicht getan.

Budgetüberlegungen

Wir schätzen, dass die Einrichtung einer (Teilzeit-)Rechtsabteilung zwischen 50.000 und 100.000 € jährlich kostet, plus externes Beratungsbudget. (Besonders qualifizierte Inhouse-Jurist:innen mit einiger Berufserfahrung liegen aktuell in einem Gehaltsbereich von 90.000 bis 130.000 € (Vollzeit).) Externe Dienstleister:innen arbeiten häufig effizienter, da sie durch ihre spezialisierte Erfahrung und regelmäßige Praxis ein tiefes Verständnis für juristische Herausforderungen entwickelt haben. Wir sehen das immer wieder am Beispiel von AGB: Während Inhouse-Jurist:innen diese zeitaufwändig erstellen müssen, verfügen wir über vorgefertigte und bewährte Vorlagen auch für sehr speziell agierende Unternehmen. Dadurch können wir schneller und kosteneffizienter agieren als die meisten Inhouse-Mitarbeiter:innen.

Dank ihrer Spezialisierung können externe Dienstleister:innen Aufgaben gezielt und ohne Umwege lösen. Das Ergebnis ist ein Vorteil im Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Hinzu kommen weitere Belastungen durch Inhouse-Lösungen: Kosten für Aus- und Weiterbildung, Vertretungen während Urlaub oder Krankheit sowie mögliche Risiken bei Personalfluktuation.

Alternativ versuchen einige Unternehmen anstelle einer/eines Volljurist:in / Rechtsanwält:in eine günstigere Position wie einen „Legal Manager“ oder eine juristische Assistenz einzurichten. Solche Stellen sind kostengünstiger, können jedoch nicht alle Aufgaben übernehmen. Das Ergebnis: Anwaltskosten werden kaum reduziert, und die Qualität der juristischen Arbeit wird häufig den Anforderungen der Geschäftsleitung nicht gerecht.

Unser Rat

Statt eine eigene Rechtsabteilung aufzubauen, empfehlen wir überlasteten Geschäftsführer:innen eher, eine fachlich qualifizierte Assistenz als rechte Hand einzustellen – vergleichbar mit einer/einem persönlichen Referent:in in der Politik. Diese Unterstützung kann den internen Koordinationsaufwand deutlich reduzieren und die Geschäftsführung entlasten, gerade auch in der Zusammenarbeit mit Kanzleien.

Eine eigene Rechtsabteilung lohnt sich vor allem dann, wenn ein sehr hoher Beratungsbedarf besteht, beispielsweise wenn externe, spezialisierte Jurist:innen regelmäßig 20 bis 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Auch ein hoher interner Abstimmungsaufwand oder viele Ansprechpartner:innen im Unternehmen können den Schritt rechtfertigen, denn diese Abstimmungen sind in der Zusammenarbeit mit externen Kanzleien häufig ein gewisser Flaschenhals. Sollte sich eine Rechtsabteilung als notwendig erweisen, raten wir häufiger, direkt mehrere Positionen einzurichten, um die Arbeitsbelastung zu verteilen und die erforderliche fachliche Breite abzudecken.

Fazit

Eine eigene Rechtsabteilung rechnet sich nur bei sehr großem Beratungsbedarf. Für die meisten Unternehmen ist es effizienter und kostengünstiger, auf externe Expertise zurückzugreifen. Diese bietet nicht nur eine höhere Flexibilität, sondern auch oft eine bessere Qualität durch spezialisierte Erfahrung. Externe Fachleute arbeiten häufig schneller, effizienter und präziser, zumindest Kanzleien wie wir. Dadurch sparen Unternehmen sowohl Zeit als auch Kosten – bei maximaler rechtlicher Absicherung.


Ihre Ansprechperson


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