Merchant of Record richtig einsetzen: Drei praktische Tipps für die rechtliche Beratung
Dieser Artikel knüpft an unseren älteren Artikel zum Merchant of Record an. Der Artikel bietet Ihnen einen guten Überblick über das Konstrukt und hat, obwohl er nun bereits sechs Jahre alt ist, nichts an Aktualität eingebüßt.
Warum ist eine Beratung zum Merchant of Record häufig schwierig?
Kürzlich kam ein Mandant zu uns, der zuvor von einer anderen Kanzlei in Bezug auf sein Merchant of Record Thema beraten wurde. Der dortige zuständige Anwalt hatte den Mandanten gefragt, was er von ihm brauche. Der Mandant, selbstverständlich völlig ahnungslos als juristischer Laie, konnte die Frage nicht beantworten und so verlief die Beratung recht erfolglos.
Woran kann das gelegen haben? Nun, das Konstrukt des „Merchant of Record“ findet sich im deutschen Recht nicht wieder. Es gibt keine 1 zu 1 Übersetzung in unser Rechtssystem. Das bedeutet, dass man als Anwalt ein wirtschaftlich motiviertes Konstrukt aus einem anderen Rechtssystem in unsere geltenden Rahmenbedingungen einpassen muss. Keine ganz leichte Übung. Stellen Sie sich vor, Sie sollen einen Käsekuchen backen und suchen nun verzweifelt nach den richtigen Käsesorten – die werden Sie nicht finden, denn ein Käsekuchen backt sich nun mal mit Quark. Muss man aber wissen, sonst läuft es völlig in die falsche Richtung und Sie stellen eine sehr eigentümliche Speise her, die nichts mit dem gewünschten Ergebnis zu tun hat.
Was sollten Sie vor der rechtlichen Beratung beachten?
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass sich viele Unsicherheiten bereits im Vorfeld vermeiden lassen. Wer einige Punkte beachtet, erleichtert nicht nur die rechtliche Einordnung, sondern sorgt auch dafür, dass die Beratung von Anfang an zielgerichtet verläuft.
Deshalb möchten wir Ihnen drei praktische Tipps mitgeben.
Tipp 1: Fragen Sie nach praktischer Erfahrung
Fragen Sie bei der Kanzlei, die Sie zu beauftragen gedenken, zuerst nach, ob sich dort jemand mit dem Thema auskennt. Sonst verschwenden Sie nur Zeit und Geld, bis der zuständige Anwalt sich in das Thema eingearbeitet hat – oder Sie kommen, wie oben beschrieben, zu gar keinem Ergebnis. (Kleiner Hinweis am Rande: Wir haben uns bereits damit beschäftigt.)
Merchant of Record ist nicht gleich Merchant of Record
Es gibt unzählige Anbieter auf dem Markt, die man „Merchant of Record“ nennen kann und die sich selbst so nennen. Der oder die Dienste, die diese Anbieter anbieten, gibt es jedoch in den unterschiedlichsten Variationen. Damit nicht genug: Nicht nur bieten Anbieter A und Anbieter B möglicherweise rechtlich unterschiedliche Dienste unter dem Namen „Merchant of Record“ an, sondern auch innerhalb der Produktpalette ein und desselben Anbieters können Sie oftmals im Auswahl- und Bestellprozess verschiedene Abzweigungen nehmen. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Nachbar ggf. beim gleichen Anbieter im Detail voneinander abweichende Dienste beziehen; sie beide aber davon überzeugt sind, einen Merchant of Record einzubinden. Aus unternehmensstrategischer Sicht ist es natürlich gut, dass Sie sich individuell zusammenstellen können, was Sie konkret brauchen. Das Problem ist nur, dass viele verschiedene Variationen unter den Begriff „Merchant of Record“ gefasst werden. Das liegt, wie oben beschrieben, daran, dass der „Merchant of Record“ nicht im deutschen Recht verankert ist und daher verschiedene Vertriebsvarianten darunter gefasst werden können.
Tipp 2: Entscheiden Sie sich für einen Anbieter
Wählen Sie den Anbieter sorgfältig aus und nehmen nicht den erstbesten. Beachten Sie bitte bei Ihrer Auswahl, ob der Anbieter die deutschen bzw. EU-Regelungen zu Datenschutz und Verbraucherrechten einhält. Wenn Sie sich entschieden haben, bleiben Sie bitte bei Ihrer Wahl.
Denn wenn Sie in der laufenden Beratung den Anbieter wechseln, muss man nochmal von vorne beginnen mit der Prüfung. Das kostet Zeit und Geld.
Tipp 3: Dokumentieren Sie die gebuchten Leistungen
Dokumentieren Sie akribisch, welche Dienste bzw. Funktionen Sie konkret beauftragen. Bei manchen Anbietern können Sie sich durch ein Menü klicken und verschiedene Funktionen auswählen, während Sie andere weglassen. Für die rechtliche Prüfung ist es entscheidend zu wissen, was Sie ganz konkret und im Detail beauftragt haben. Anwälte bevorzugen immer Informationen in Textform.
Sammeln Sie die genauen Links, nicht nur den Link zur Landing Page. Laden Sie vom Anbieter bereitgestellte Dokumente runter, wo es möglich ist. Wenn es gar nicht anders geht, dokumentieren Sie mithilfe von Screenshots Ihren Bestellvorgang und wo Sie welche Informationen gefunden haben.
Sie planen den Einsatz eines Merchant of Record?
Wenn Sie Unterstützung bei der rechtlichen Bewertung oder der Auswahl eines geeigneten Merchant-of-Record-Modells benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Je mehr Informationen Sie bereits zum gewählten Anbieter und zu den gebuchten Leistungen mitbringen, desto schneller können wir Ihre Fragestellungen rechtlich einordnen und gemeinsam eine passende Lösung entwickeln.
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