Produkthaftungsrichtlinie 2.0: Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen
Die EU macht ernst: Mit der geplanten Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie sollen die Haftungsregeln für Hersteller:innen und Anbieter:innen an die moderne digitale Welt angepasst werden.Vor allem IT-Unternehmen, Softwareanbieter:innen und Hersteller:innen von smarten Produkten sollten genau hinschauen – denn die neuen Regeln bringen deutlich mehr Pflichten und Haftungsrisiken mit sich.
Worum geht es bei der Produkthaftungsrichtlinie?
Die Produkthaftungsrichtlinie (RL 85/374/EWG) regelt seit 1985 die verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte innerhalb der EU.
Nach fast 40 Jahren wird sie nun umfassend überarbeitet – insbesondere, um digitale Produkte, KI-Systeme und Software besser zu erfassen.
Ziel der neuen Richtlinie:
Verbraucher :innen sollen bei Schäden durch neue Technologien genauso geschützt sein wie bei klassischen Produkten.
Wer ist betroffen?
Die Neuregelung richtet sich nicht nur an klassische Hersteller:innen von Geräten oder Maschinen.
Betroffen sind künftig insbesondere:
- IT-Unternehmen und Softwareentwickler:innen
- Anbieter:innen von KI-Systemen und Machine-Learning-Anwendungen
- Hersteller:innen vernetzter Produkte („Internet of Things“, Smart Devices)
- Plattformbetreiber:innen und Marktplätze, wenn sie eigene Produktverantwortung übernehmen
- Importeur:innen und Händler:innen, wenn Hersteller:innen außerhalb der EU sitzen
Wichtig:
Auch rein digitale Produkte wie Software, Apps und digitale Dienstleistungen können künftig als „Produkt“ im Sinne der Richtlinie gelten!
Was ändert sich konkret?
1. Erweiterung des Produktbegriffs
Auch Software, Updates, KI-Systeme und digitale Dienstleistungen können nun als Produkt gelten.
2. Neue Haftungstatbestände
Nicht nur Herstellungsfehler, sondern auch:
- Designfehler
- Dokumentationsfehler
- Fehlerhafte Updates oder fehlende Sicherheitsupdates
3. Beweislast wird erleichtert
Verbraucher:innen sollen unter bestimmten Voraussetzungen eine erleichterte Beweisführung erhalten (z. B. bei komplexen KI-Systemen).
4. Haftung für Betreiber:innen und Importeur:innen
Wer Produkte innerhalb der EU vertreibt oder importiert, kann ebenfalls direkt haften – nicht nur die oder der ursprüngliche Hersteller:in.
5. Verlängerte Verjährungsfristen
Für bestimmte Produkte wird die Verjährungsfrist von bisher 10 auf bis zu 15 Jahre verlängert.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
1. Produktsicherheit prüfen
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte – auch Software! – frei von Mängeln sind und keine Gefahren verursachen.
2. Dokumentation optimieren
Technische Dokumentationen, Benutzerhinweise, Update- und Supportprozesse müssen lückenlos und rechtssicher gestaltet werden.
3. Haftungsrisiken intern bewerten
Welche Produkte oder Dienstleistungen könnten künftig unter die neue Richtlinie fallen?
Sind Vertragsbedingungen entsprechend angepasst?
4. Prozesse für Rückrufe und Updates aufsetzen
Schnelle Reaktion bei Produktfehlern wird noch wichtiger, um Folgeschäden und Haftungsfälle zu minimieren.
5. Verträge mit Partnern und Zulieferern anpassen
Risikoverlagerung durch präzise vertragliche Vereinbarungen wird entscheidend.
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Dr. Sonja Detlefsen
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