Vom Streit bis zum Urteil – So läuft ein Gerichtsverfahren am Zivilgericht
Sie haben einen Konflikt mit einem Vertragspartner – und eine gütliche Einigung scheint nicht in Sicht. Was passiert jetzt? Und was kostet das eigentlich? In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, was vom ersten Streit bis zum Abschluss der ersten gerichtlichen Instanz auf Sie zukommt.
Schritt 1 – Ein Streit bricht aus
Am Anfang steht meistens ein konkreter Auslöser: Eine Rechnung bleibt unbezahlt, ein gekauftes Produkt funktioniert nicht, ein Vertrag wird nicht erfüllt. Oft möchte man am liebsten direkt rechtliche Schritte einleiten – doch das ist selten sinnvoll.
Zunächst hilft eine anwaltlich Prüfung: Ein Experte oder eine Expertin sichtet die Unterlagen und bewertet: Wie stark ist Ihre Position? Welche Beweise haben Sie? Wie hoch sind die Erfolgsaussichten? Ihre rechtlichen Vertreter werden zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen – in der Regel durch ein formelles Anwaltsschreiben an die Gegenseite, das häufig die Gegenseite zum Einlenken bewegt.
Wie sollte man sich in dieser Phase verhalten?
Zunächst sollten Sie die Gegenseite schriftlich und mit einer klaren Frist zur gewünschten Handlung auffordern. Das nennt sich Mahnung oder Abmahnung (je nach Kontext). Diese Aufforderung ist wichtig, weil sie den Schuldner formal in Verzug setzt – eine rechtliche Voraussetzung dafür, dass Sie später auch Verzugszinsen oder ggf. auch Schadensersatz verlangen können.
Welche Herausforderungen gibt es bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung?
Die Gegenseite reagiert oft gar nicht, weicht aus oder bestreitet die Forderung schlicht. Sie bewahren die Ruhe und dokumentieren – jede E-Mail, jeden Brief, jede Kommunikation. Diese Unterlagen können später vor Gericht entscheidend sein. Manchmal überschätzen Mandanten ihre eigene Position – anwaltlich sind Sie gut beraten, wenn Sie auch eine ehrliche Einschätzung der Schwächen des eigenen Falls erhalten. Wer auf einem schwachen Fundament klagt, riskiert, am Ende nicht nur zu verlieren, sondern auch die gegnerischen Kosten tragen zu müssen.
Welche Kosten entstehen bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung?
Für eine einfache Mahnung entstehen zunächst keine Anwaltskosten, wenn Sie sie selbst verfassen. Schalten Sie einen Anwalt ein, fallen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an, die sich am Streitwert orientieren. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten – vorausgesetzt, der Fall ist gedeckt. Mit der Mandatsübernahme entstehen Anwaltsgebühren. Wir vereinbaren dafür in der Regel eine stundenbasierte Abrechnung. Teilweise können solche Kosten beim Obsiegen von der Gegenseite zurückgefordert werden.
Schritt 2 – Das Mahnverfahren
Wenn Sie eine klare Geldforderung haben und die Gegenseite einfach nicht zahlt, ohne den Anspruch wirklich zu bestreiten, müssen Sie nicht klagen: einfacher und günstiger ist das sog. „Mahnverfahren“. Gelingt es nicht, die Forderung so einzutreiben, können Sie immer noch klagen.
Wie funktioniert das Mahnverfahren?
Sie oder Ihre rechtlichen Vertreter beantragen beim zuständigen zentralen Mahngericht die Ausstellung eines Mahnbescheids. Das Gericht prüft Ihre Forderung dabei inhaltlich nicht – es verschickt den Mahnbescheid einfach an die Gegenseite.
Die Gegenseite hat dann zwei Möglichkeiten:
Sie zahlt – dann ist die Sache erledigt.
Sie legt Widerspruch ein – dann wird das Verfahren auf Antrag an das zuständige Gericht abgegeben und wird zu einem normalen Klageverfahren (siehe Schritt 4). Achtung: Diesen Antrag auf Abgabe ans Gericht kann auch die Gegenseite stellen, wenn Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten Sie also zur Durchführung eines Gerichtsverfahren bereit sein.
Reagiert die Gegenseite gar nicht, können Sie mit dem Mahnbescheid dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der Ihen als sog. „Titel“ die Zwangsvollstreckung ermöglicht.
Welche Herausforderungen gibt es beim Mahnverfahren?
Das Mahnverfahren eignet sich nur für unbestrittene oder einfache Geldforderungen – nicht für komplizierte Sachverhalte oder wenn bereits absehbar ist, dass die Gegenseite widersprechen wird. In IT-Streitigkeiten, bei denen z. B. die Qualität einer Software oder die Erfüllung eines Werkvertrags umstritten ist, führt der Weg meist direkt zur Klage.
Welche Kosten entstehen bei einem Mahnverfahren?
Die Gerichtsgebühren für das Mahnverfahren sind gering – sie betragen einen Bruchteil der normalen Prozessgebühren. Anwaltsgebühren fallen an, wenn Sie sich vertreten lassen, werden aber auf spätere Verfahrenskosten angerechnet.
Schritt 3 – Klageverfahren
Eine außergerichtliche Einigung oder das Mahnverfahren sind gescheitert? Dann ist der nächste Schritt die Einreichung der Klageschrift beim zuständigen Gericht. Seit diesem Jahr gilt: ab 10.000 Euro ist das Landgericht zuständig, darunter das Amtsgericht – Bisher war letzteres nur für Streitigkeiten bis 5.000 Euro zuständig. Beim „LG“ gilt zudem der „Anwaltszwang“ – hier müssen sich die Parteien zwingend anwaltlich vertreten lassen.
Wie läuft ein Klageverfahren ab?
Ein Gerichtsverfahren vor den ordentlichen Gerichten in erster Instanz vollzieht sich in mehreren Schritten:
1. Die Klageerhebung
Zunächst müssen Sie Klage erheben – Ihre Prozessvertretung formuliert für Sie die Klageschrift. Darin werden der Sachverhalt geschildert, die rechtliche Grundlage erläutert und konkrete Anträge gestellt – die Anträge enthalten das, was genau Sie von der Gegenseite fordern. Das Gericht prüft die Klage formal und stellt sie der Gegenseite zu.
Die Klageschrift ist kein Ort für Emotionen – sie muss juristisch präzise, vollständig und gut strukturiert sein. Fehler oder Lücken in der Darstellung können später kaum noch geheilt werden. Ihre Prozessvertretung wird daher großen Wert auf eine gute und logische Sachverhaltsdarstellung legen. Aus dieser muss sich schon ergeben, dass der geltend gemachte Anspruch besteht. Gerade im IT-Recht sind technische Sachverhalte oft komplex und müssen daher so aufbereitet werden, dass auch ein Gericht ohne IT-Detailwissen sie versteht.
Mit Einreichung der Klage werden die Gerichtsgebühren fällig. Diese müssen Sie als Kläger zunächst vorstrecken. Dazu kommen die Anwaltsgebühren für das gerichtliche Verfahren – dazu zählt auch bereits das Anfertigen der Klageschrift. Obsiegen Sie im Verfahren, werden etwas verkürzt dargestellt die Kosten des Verfahrens der Gegenseite auferlegt.
2. Klageerwiderung und „schriftliches Vorverfahren“
Das Gericht setzt der Gegenseite nach Zustellung der Klage eine Frist zur Klageerwiderung – in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Gegenseite legt darin ihre Sicht der Dinge dar, bestreitet Ihren Vortrag und bringt eigene Argumente. Bestrittener Sachvortrag muss dann von der jeweils „beweisbelasteten“ Partei bewiesen werden – ob dieser Nachweis gelingt, kann maßgeblich über Obsiegen oder Unterliegen im Verfahren entscheiden. Manchmal werden in dieser Phase auch Gegenforderungen (Widerklage) erhoben – das kann das Verfahren deutlich ausweiten.
Ihre Prozessvertretung analysiert die Klageerwiderung und verfasst ggf. eine „Replik“ – also Ihre Antwort darauf. So entsteht ein schriftlicher Schlagabtausch, der dem Gericht erlaubt, sich ein erstes Bild vom Streit zu machen.
3. Gütetermin und Möglichkeit zur Beendigung des Rechtsstreits ohne Urteil
Sind die Schriftsätze ausgetauscht, setzt das Gericht in der Regel einen „Gütetermin“ an, der manchmal auch bereits mit Termin zur Entscheidung zusammenfallen kann. Bevor das Gericht in die inhaltliche Verhandlung einsteigt, lädt es in der Regel zu einem Gütetermin ein. Das ist ein erster mündlicher Verhandlungstermin, bei dem der Richter die Parteien zur gütlichen Einigung auffordert und häufig bereits eine erste Einschätzung der Rechtslage gibt.
Wenn sich beide Seiten einigen, wird ein Vergleich protokolliert – das Verfahren ist beendet. Ein kämpferisches Auftreten des Gerichts ist im Gütetermin eher nicht zu erwarten. In Wirklichkeit ist dieser Termin oft sehr kurz und nüchtern. Und: Ein Vergleich ist nicht gleichbedeutend mit Niederlage – er kann Zeit, Geld und Nerven sparen. So ermäßigen sich die Gerichtsgebühren in der Regel – das ist ein echter finanzieller Anreiz für beide Seiten.
Kommt keine Einigung zustande, geht es weiter zur streitigen Verhandlung.
4. Streitige Verhandlung – Haupttermin und Urteil
Wenn kein Vergleich erzielt wird, findet die streitige Verhandlung statt. Hier tragen beide Anwälte die Argumente mündlich vor. Das Gericht stellt Fragen und entscheidet, ob eine Beweisaufnahme erforderlich ist.
Das Gericht lädt hierzu ggf. Zeugen und Sachverständige (Gutachter) und befragt diese, oder bestellt Sachverständigengutachten und sichtet Urkunden. Gerade im IT-Recht ist ein technisches Sachverständigengutachtenhäufig erforderlich – etwa wenn streitig ist, ob eine Software den vertraglichen Anforderungen entsprach. Sachverständigengutachten können erhebliche Kosten verursachen – je nach Komplexität mehrere tausend Euro. Diese müssen von der Partei vorgeschossen werden, die den Beweis beantragt hat, und werden am Ende dem Verlierer auferlegt.
Beweisaufnahmen dauern lang. Zwischen dem Auftrag an einen Sachverständigen und dem fertigen Gutachten können leicht sechs bis zwölf Monate vergehen. Zeugenaussagen können den eigenen Fall stärken – oder überraschend schwächen – hierauf bereitet Sie Ihre Prozessvertretung vor dem Termin vor.
5. Urteil und Zwangsvollstreckung
Nach Abschluss der Beweisaufnahme und der mündlichen Verhandlung fällt das Gericht ein Urteil. Dieses wird entweder direkt im Anschluss an die Verhandlung verkündet oder – häufiger – zu einem späteren Verkündungstermin (meist wenige Wochen später).
Das Urteil wird Ihnen schriftlich zugestellt. Wenn Sie gewonnen haben, können Sie aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben, falls die Gegenseite nicht freiwillig zahlt. Haben Sie verloren, beginnt die Frist für ein etwaiges Rechtsmittel (Berufung) zu laufen – in der Regel einen Monat ab Zustellung.
Die unterlegene Partei muss nun kühlen Kopf bewahren und gemeinsam mit der Prozessvertretung abwägen, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat oder das Risiko weiterer Kosten nicht lohnt. Wer verliert, trägt grundsätzlich die gesamten Verfahrenskosten – also die für die Durchführung des Verfahrens angefallenen eigenen Anwaltsgebühren, die Anwaltsgebühren der Gegenseite sowie die Gerichtsgebühren. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro können das insgesamt schnell 4.000 bis 6.000 Euro sein.
Ausblick: Was passiert nach dem Urteil?
Mit dem Urteil ist das Verfahren in der ersten Instanz abgeschlossen. Damit ist der Rechtsstreit jedoch nicht zwingend endgültig beendet.
Im zweiten Teil wird es daher um den Abschluss der ersten Instanz gehen, sowie um die wichtigsten Rechtsmittel und Möglichkeiten nach dem Urteil – insbesondere Berufung, Rechtsmittel und die Frage, wann ein Urteil wirklich „final“ ist.
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