Beratung im IT-Recht

Hilfe bei Datenschutzverletzungen (Datenpannen)

Die DSGVO schreibt vor, dass „Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten“ (umgangssprachlich auch: Datenpannen) innerhalb von 36 Stunden nach Bekanntwerden an die Datenschutzaufsichtsbehörde und ggf. an die Betroffenen gemeldet werden müssen. (Art 33 DSGVO).

 

Was aber ist eine Datenpanne? Eine Datenpanne liegt vor, wenn durch Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten eine Verletzung der Datensicherheit eingetreten ist, unabhängig davon, ob dies beabsichtigt war oder nicht. Klassisches Beispiele sind der verlorene Firmen-Laptop oder der ungesicherte Webserver, über den Kundendaten frei abrufbar sind.

 

Wir sorgen dafür, dass Sie im Falle einer Datenpanne DSGVO-konform handeln können und Ihr Ärger nicht noch größer wird als er ohnehin ist. Und zwar durch folgende Maßnahmen:

 

Falls es in Ihrem Unternehmen eine Datenpanne gegeben hat, sagen wir Ihnen konkret, wie Sie darauf aus Sicht der DSGVO reagieren müssen. Üblicherweise übernehmen wir das Verfassen der notwendigen Meldungen und die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und ggf. Betroffenen.

 

Bei unseren Leistungen setzen wir auf transparente Preise. Sobald wir den Umfang „Ihrer“ Datenpanne überblicken können, erstellen wir für Sie einen konkreten „Fahrplan“ und machen Ihnen konkrete Angebote für die einzelnen erforderlichen Schritte.

 

Egal, für welche Leistungen Sie sich entscheiden – stets profitieren Sie von unseren Kenntnissen Ihrer Branche und können sich auf unsere effizienten Lösungen verlassen. Damit Sie sich entspannt auf Ihre Arbeit konzentrieren können!

Wem nützt das?

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren und gleich loszulegen.

Beachten Sie zur Datensicherheit unseres Kontaktformulars bitte unseren Hinweis zur Datensicherheit.





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