Unsere Leistungen
Unsere Kanzlei kombiniert tiefes technisches Verständnis mit langjähriger Erfahrung im IT- und Datenschutzrecht. Wir bieten Ihnen nicht nur juristische Expertise, sondern auch pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Ihre rechtlichen Probleme.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre IT- und datenschutzrechtlichen Themen angehen!
Was bieten wir?
Rechtsbereiche
IT-Vertragsrecht
Rechtssichere und marktübliche Vertragsdokumente sind auch für kleinere Unternehmen ein wirksames Mittel für professionelles Handeln. Wir helfen Ihnen beim Entwurf, der Anpassung, Verhandlung und Prüfung von IT-Verträgen aller Art. Egal, ob AGB für Ihr IT-Unternehmen, SaaS-Verträge oder Verträge über Softwareprojekte – wir sichern Ihre Interessen und minimieren rechtliche Risiken.
Dies sind typische Aufgaben für uns im IT-Vertragsrecht:
- Entwurf, Prüfung und Verhandlung von IT-Verträgen (SaaS, Softwarekauf, Entwicklungs-/Projektverträge etc.)
- Entwurf und Optimierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für IT-Unternehmen
- Beratung und Schulung zur rechtssicheren Gestaltung von Angeboten und Leistungsbeschreibungen
- Vertragsstrategien für den nationalen und internationalen Vertrieb von Software und sonstigen IT-Leistungen
- Verhandlung und rechtliche Begleitung bei IT-Projekten, einschließlich agiler Vertragsmodelle
- Erstellung von Service-Level-Agreements (SLA), Pflege-, Service- und Supportverträgen
- Unterstützung bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen mit IT-Bezug
- Beratung zu einzelnen Regelungen in IT-Verträgen, z.B. zur Haftung, Preisanpassung, Nutzungsrechten, Quellcode-Zugriff (Escrow) etc.
Datenschutzrecht
Datenschutz ist nicht nur eine Compliance-Anforderung, sondern auch ein wettbewerbsrelevantes Thema. Von der Einhaltung der DSGVO-„Basics“ bis hin zu komplexen internationalen Datenschutzfragen – wir bieten passende Lösungen. Auch bei der Einführung neuer Technologien oder der Zusammenarbeit mit Betriebsräten sind wir Ihr zuverlässiger Partner.
Das sind typische Aufgaben für uns im Datenschutzrecht:
- Erstellung, Prüfung und Anpassung von Datenschutzerklärungen und Datenschutzrichtlinien
- Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
- Entwurf von / Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA / DPIA) für innovative Technologien und sonstige riskante Verarbeitungsverfahren
- Beratung zu internationalen Datentransfers und EU-Standardvertragsklauseln
- Analyse und Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung datengetriebener Geschäftsmodelle
- Prozessberatung zu den Themen Löschung, Betroffenenanfragen und Datenpannen
- Kommunikation mit Datenschutzbehörden und Unterstützung bei Datenschutzprüfungen
Außerdem können Sie uns (d.h. unseren Inhaber Dr. Jochen Notholt) als externe:n Datenschutzbeauftragte:n Ihres Unternehmens und als EU-Vertreter:in nach Art. 27 DSGVO bestellen.
KI-Recht
Künstliche Intelligenz ist ein Innovationsmotor, bringt aber auch gerade durch den AI Act in der EU neue rechtliche Herausforderungen mit sich. Ob Sie KI-Technologie entwickeln, vertreiben oder einfach nur in Ihrem Unternehmen nutzen – rechtliche Sicherheit ist hier nicht selbstverständlich. Wir beraten Sie bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben und helfen Ihnen, KI-Innovationen rechtssicher auf den Markt zu bringen.
Das sind typische Aufgaben für uns im KI-Recht:
- Beratung zur Umsetzung des EU AI Act und anderer regulatorischer Vorgaben zur KI-Nutzung
- Prüfung der KI-Nutzung im Unternehmen auf sonstige rechtliche Risiken
- Entwurf / Prüfung / Verhandlung von Verträgen für KI-Entwicklung und KI-gestützte Dienstleistungen
- Beratung zu und Absicherung von Haftungsrisiken bei KI-gestützten Produkten
- Datenschutzrechtliche Beratung für KI-Anwendungen (inkl. Profiling & automatisierte Entscheidungen)
- Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen für KI-Systeme
OSS-Recht (Open Source Software)
Der Einsatz von Open Source Software (OSS) ist für Unternehmen vor allem in der Softwareentwicklung inzwischen unerlässlich – bringt aber gewisse rechtliche Verpflichtungen und Risiken mit sich. Verstöße gegen OSS-Lizenzen können erhebliche Haftungsrisiken auslösen und im schlimmsten Fall Ihr Produkt und Geschäftsmodell entwerten. Wir helfen Ihnen, OSS strategisch und sicher zu nutzen, ohne unerwartete rechtliche Probleme zu riskieren.
Das sind typische Aufgaben für uns im OSS-Recht:
- Prüfung und Compliance-Analyse von Open-Source-Lizenzen in Softwareprodukten und -projekten
- Erstellung von Open-Source-Nutzungskonzepten für Unternehmen
- Integration von OSS-Compliance in Softwareentwicklungsprozesse
- Beratung zu Lizenzkonflikten und Dual-Licensing-Modellen
- Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen um OSS-Nutzung
- Erstellung von Open-Source-Policies für Unternehmen
- Einführung und Prüfung von OSS-Nutzungsregelungen in AGB / Einkaufsbedingungen und Musterverträge
Internetrecht
Die rechtlichen Anforderungen für Online-Dienste, E-Commerce-Plattformen und digitale Geschäftsmodelle sind in Deutschland und der EU hoch. Unternehmen müssen gesetzliche Informationspflichten erfüllen, sich mit Fragen der Daten- und Plattformregulierung und Haftung auseinandersetzen und den Schutz digitaler Inhalte sicherstellen. Wir helfen Ihnen, sich sicher und rechtskonform in der digitalen Welt zu bewegen.
Das sind typische Aufgaben für uns im Internetrecht:
- Erstellung und Prüfung von rechtssicheren AGB im E-Commerce und für Online-Plattformen
- Beratung zur Plattformhaftung / Haftung für Intermediäre und User-Generated Content
- Gestaltung von E-Commerce-/Plattform-Geschäftsmodellen nach den Anforderungen deutschen Rechts
- Umsetzung von Impressums- und sonstigen Pflichten nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
- Beratung zu urheberrechtlichen Fragen im Online-Bereich
- Unterstützung von Unternehmen bei Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten im Internet- und Datenrecht
IT-Sicherheitsrecht
Cyberangriffe und Verletzungen der Datensicherheit können für Unternehmen existenzbedrohend sein. Die regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit und sog. Cyberresilienz steigen kontinuierlich, zuletzt durch verschiedene EU-rechtliche Vorgaben (NIS2, DORA, CRA). Wir helfen Ihnen, rechtliche Sicherheitslücken zu schließen und ein belastbares IT-Sicherheitskonzept zu etablieren.
Das sind typische Aufgaben für uns im IT-Sicherheitsrecht:
- Beratung zur Einhaltung der jeweils relevanten IT-Sicherheitsgesetze und kunden-/branchenspezifischer Anforderungen
- Beratung zu Sicherheits- und Notfallkonzepten nach gesetzlichen Vorgaben
- Rechtliche Unterstützung bei Cyberangriffen und Datenschutzverletzungen
- Beratung zu Meldepflichten und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
IT Litigation (IT-Rechtsstreitigkeiten)
Wir übernehmen auch das klassische Anwaltsgeschäft im IT-Bereich – die Beratung, Verhandlung und Vertretung in Konfliktsituationen, bis hin zum Gerichtsverfahren. In der außergerichtlichen Beratung und Vertretung bevorzugen wir in den meisten Fällen die einvernehmliche Konfliktlösung. Aber wenn wir auf dem Weg nicht weiter kommen, vertreten wir Sie auch bei Gericht.
Das sind typische Aufgaben für uns im Bereich IT Litigation:
- Prüfung der Rechtslage und Beratung in Konfliktsituationen
- Außergerichtliche Vertretung und Prozessführung in IT- und datenschutzrechtlichen Streitigkeiten
- Unterstützung / Vertretung bei der Zwangsvollstreckung von Ansprüchen
Alternative Beratungsprodukte
Anders als die meisten anderen Kanzleien arbeiten wir nicht nur nach dem Prinzip „Zeit für Geld“ – wir arbeiten laufend an alternativen Formen der Beratung und haben auch schon einiges auf Lager!
Für unsere besonderen Beratungsprodukte besuchen Sie bitte die folgenden Seiten:
- Dokumente zum Festpreis
- „Light“-Dokumente
- VIP-Service
- Pflege-Service
- Bestellung als Externer Datenschutzbeauftragter
- Bestellung als EU-Vertreter:in (Art. 27 DSGVO)
Was kostet das?
Wir sprechen gerne mit Ihnen über unsere Preise.
Gute Leistungen haben ihren Preis – aber er muss zur Leistung und zum Wert der Leistung passen. Wir wissen, dass viele Unternehmen die Kosten für Rechtsberatung als zu hoch empfinden. Und wir verstehen, dass Sie eine genaue Vorstellung davon haben möchten, was unsere Beratung kostet.
Für unsere Preise gelten diese allgemeinen Regeln:
- Sie zahlen erst, wenn wir es klar vereinbart haben. Die reine Klärung Ihres Beratungsbedarfs kostet Sie nichts. (Viele Mandantinnen und Mandanten sind überrascht, wie viel Mühe wir uns schon in diesem Stadium geben.)
- Wenn es um die Erstellung von Dokumenten geht, arbeiten wir in aller Regel auf Festpreisbasis.
- Viele unserer Angebote rechnen wir auf Grundlage regelmäßiger Pauschalen ab, zum Beispiel die Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter oder unseren VIP Service.
- Wenn wir nach Aufwand abrechnen, achten wir immer darauf, Schätzungen nicht zu überschreiten und Aufwände so gering wie möglich zu halten. Außerdem gibt es bei uns keine „Pyramide“ und auch kein „Jugend Forscht“ wie in vielen großen Kanzleien.
- Bei unserer Beratung setzen wir auf Standardisierung und Automatisierung, wo immer es möglich und sinnvoll ist. So minimieren wir unseren zeitlichen Aufwand und den Preis dafür.
Wenn wir nach Aufwand abrechnen, beträgt unser Stundensatz EUR 290,00 und unser Tagessatz EUR 2.320,00 (jeweils zzgl. MWSt.). Wenn wir Festpreise vereinbaren, können Sie sich an unserer Festpreis-Übersicht orientieren.
Unser Pro Bono Programm
Wir möchten mit unserer Arbeit Gutes tun. Gemeinnützigen Organisationen, die für ihre Arbeit IT- und datenschutzrechtliche Beratung brauchen, bieten wir diese im Rahmen unserer Kapazitäten daher kostenlos an. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.