Posts tagged:
Die neue Verhaltensregel für Auftragsverarbeiter ist da – was sollten Sie wissen?
Knapp 5 Jahre nach Einführung der DSGVO veröffentlicht die baden-württembergische Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine Verhaltensregel für Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Unternehmen, die sich entsprechend der Verhaltensregel zertifizieren, dürfen sich "Trusted Data Processor" nennen. Was Sie beachten sollten: Eine Anleitung.