Das erwartet Sie 2022 im Datenschutz!
Zum Jahresbeginn werfen wir einen Blick auf die Neuerungen im Datenschutz, die Ihnen (und uns) im Jahr 2022 bevorstehen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und ein entspanntes neues Jahr!
Datentransfer in die USA
Erinnern Sie sich noch an „Schrems II“? Richtig, das war das Urteil des EuGH, welches das „Privacy Shield“-Abkommen für ungültig erklärte – und damit den ungehinderten Datentransfer in die USA mächtig einschränkte. Das Urteil lässt die IT-Branche nicht los: Einerseits führt an vielen Dienstleistern aus den USA kein Weg vorbei. Andererseits zeigen Entscheidungen wie der untersagte Einsatz von „Cookiebot“ durch das VG Wiesbaden, dass es noch viel zu klären gibt. Wenn Sie beim Datentransfer in die USA auf Nummer sicher gehen wollen, dann
- weichen Sie wenn möglich auf europäische Alternativen aus, oder
- achten Sie andernfalls auf die Erfüllung (und Dokumentation!) aller Voraussetzungen zum DSGVO-konformen Datentransfer.
Die neuen Standardvertragsklauseln
Verwenden Sie in Ihren Verträgen noch alte Standardvertragsklauseln (SCC) für den Datentransfer in Drittstaaten (z.B. USA)? Dann sollten Sie langsam auf die neuen Standardvertragsklauseln der EU-Kommission umsatteln – denn ab 27. Dezember 2022 müssen alle alten Verträge umgestellt sein, sonst drohen saftige Bußgelder. In neuen Verträgen sollten Sie auf jeden Fall sofort die neuen Standardvertragsklauseln verwenden.
TTDSG
Nein, das steht nicht für Tim, Karl, Klößchen und Gaby – sondern für „Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz“. Das neue Gesetz trat im Dezember des letzten Jahres in Kraft und fasst das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) zusammen. Für IT-Unternehmen besteht die wichtigste Neuerung darin, dass der Einsatz von nicht unbedingt erforderlichen Cookies nun auch gesetzlich der Einwilligung des Endnutzers bedarf. Bisher handelte es sich dabei „nur“ um höchstrichterliche Rechtssprechung. Wie Sie die Einwilligung zur Datenverarbeitung DSGVO-konform einholen, erfahren Sie in unserem Datenschutz-Update im Januar 2022.
Und sonst so?
Wie Sie vielleicht wissen, hat Deutschland seit vergangenem Jahr eine neue Regierung! Und die hat sich auch im Datenschutzrecht etliches vorgenommen. Und auch auf europäischer Ebene steht einiges an – von der Regulierung großer Online-Plattformen bis zur Kontrolle von künstlicher Intelligenz. Welche Projekte genau anstehen und was das neue Jahr sonst noch bereit hält, erfahren Sie in diesem Beitrag auf Lexology.com. Bis es zu weitreichenden Änderungen kommt, wird das Jahr wahrscheinlich schon wieder rum sein. Trotzdem sollten Sie die Entscheidungen der Ampel-Regierung im Auge behalten – am besten in unseren monatlichen Datenschutz-Updates.
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Ihre Ansprechperson
Dr. Sonja Detlefsen
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Was muss Ihr IT-Unternehmen tun, um DSGVO-konform aufgestellt zu sein? Wir erklären es Ihnen!
E-Book: Der richtige Datenschutzbeauftragte für Ihr IT-Unternehmen
Viele IT-Unternehmen wissen nicht, welcher der richtige Datenschutzbeauftragte für sie ist. In diesem E-Book stellen wir alle Vor- und Nachteile bei der Wahl Ihres Datenschutzbeauftragten übersichtlich gegenüber. So finden Sie den richtigen Datenschutzbeauftragten für Ihr IT-Unternehmen.
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