Konfliktsituationen: Fünf Tipps zum richtigen Verhalten

Streitigkeiten sind bei kleineren IT-Unternehmen nicht unbedingt die Regel, aber sie kommen immer mal wieder vor. In diesem Beitrag stellen wir die häufigsten Konfliktsituationen und diesbezüglichen Fragen unserer Mandanten vor und geben die passenden Ratschläge.

1. Bleiben Sie in Konfliktsituationen ruhig, sachlich und konstruktiv

Konflikte zehren an den Nerven. Lassen Sie sich davon nicht aus der Bahn werfen. Bleiben Sie ruhig, sachlich und konstruktiv. Häufig geht es ja “nur” ums Geld – mal um mehr, mal um weniger. Generell gilt: Mit kühlem Kopf kommt man weiter.

“Ruhig bleiben” heißt: Nicht überhastet klein beigeben, aber den Konflikt auch nicht unnötig eskalieren lassen. Wenn Sie unsicher sind, wie eine Konfliktsituation rechtlich zu bewerten ist, sollten Sie gegebenenfalls Rat suchen.

Überlegen Sie, ob es neben rechtlichen auch kommerzielle Möglichkeiten gibt, den Konflikt beizulegen. Wenn es nur kleine Summen sind, die zur Diskussion stehen, sollte man abwägen, ob es nicht ökonomischer ist, eine strittige Forderung zu zahlen oder auf sie zu verzichten, damit der eigene Arbeitsaufwand so gering wie möglich gehalten wird und die Ressourcen geschont werden. Geld ist eben nicht alles. Zeit und Nerven sind oft mehr wert.

Mit “sachlich bleiben” meinen wir: Sie sollten nie persönlich werden und unbedingt vermeiden, Ihr Gegenüber zu kränken. Stattdessen sollten Sie der anderen Seite auch in Konfliktsituationen eine Lösung anbieten, mit der diese gut dastehen kann.

“Konstruktiv bleiben” bedeutet: Sie sollten versuchen Lösungen vorzuschlagen, an die Ihr Gegenüber gar nicht denkt, die aber durchaus attraktiv für die andere Seite sind. Solche Lösungsvorschläge erfordern allerdings ein bisschen Kreativität und Empathie. Versetzen Sie sich in die Lage des Anderen und überlegen Sie, was Sie an seiner Stelle bräuchten, um den Streit beenden zu können.

2. Holen Sie den Anwalt zum richtigen Zeitpunkt aus der Kiste

Wenn es darum geht, sich in Konfliktsituationen gegenüber dem Geschäftspartner schriftlich zu äußern, werden wir häufig gefragt, wer das Schreiben versenden soll: Der Mandant selbst oder wir als Kanzlei? Die Antwort lautet wie so oft in rechtlichen Dingen: Es kommt darauf an.

Ein Anwaltsschreiben wird vom Empfänger ernst(er) genommen als das persönliche Schreiben einer Konfliktpartei. Aber die Post vom Anwalt wirkt zugleich konfrontativer, selbst wenn nette Formulierungen gewählt und konstruktive Vorschläge gemacht werden.

Unsere Erfahrung zeigt: Wenn Sie in Zukunft weiter mit Ihrem Gegenüber zusammen arbeiten möchten, sollten Sie mit dem Anwaltsschreiben erstmal etwas abwarten.

Als Kompromiss bietet es sich an, dass Sie ein eigenes Schreiben aufsetzen und dieses dann vom Anwalt prüfen lassen. Alternativ können Sie sich das Schreiben auch komplett von einem Anwalt anfertigen lassen, aber selbst als Absender unterschreiben. Viele Anwälte haben nichts dagegen, als Ghostwriter tätig zu werden. Auch wir haben kein Problem damit. Allerdings fällt es nur dann nicht auf, dass Sie das Schreiben nicht selbst verfasst haben, wenn der Adressat Sie nicht persönlich kennt beziehungsweise Ihnen zutraut, wie ein Anwalt zu formulieren. Am optimalsten wäre es natürlich, wenn es Ihrem Anwalt gelingt, Ihren Schreibstil zu adaptieren.

3. Vermeiden Sie Gerichtsverfahren

Ein Tipp, den man von Anwälten (zu) selten bekommt: Versuchen Sie, eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden – selbst dann, wenn Ihre Chancen auf einen Sieg relativ gut stehen.

Der Hauptgrund, warum wir vor gerichtlichen Auseinandersetzungen meist warnen: Auch wenn Sie theoretisch eine relativ gute Siegchance haben, ist die praktische Durchsetzung häufig schwieriger als man zunächst denkt.

Richter schreiben ungern Urteile. Um sich diese Arbeit zu sparen, drängen sie die Parteien zum Vergleich. Teilweise passiert das sogar, obwohl – zumindest aus unserer Sicht – eine Seite eindeutig im Recht ist.

Das Problem dabei ist, dass die Erfahrung lehrt: “Wer den Vergleich ablehnt, verliert.” Und zwar zumindest weitere Zeit, bis der Richter soweit ist, den Fall zu entscheiden. Hierfür müssen die Parteien dann zum Teil auch weiteres Geld in die Hand nehmen, vor allem für aus Richtersicht erforderliche Sachverständigengutachten.

Wenn man aber vor Gericht ohnehin auf den Vergleichsweg gezwungen wird, kann man auch gleich außergerichtlich einen Vergleich schließen, mit dem Vorteil, dass man die Beratungskosten geringer halten kann.

Außerdem ist ein Ergebnis eines gerichtlichen Vergleiches häufig, dass beide Seiten das Gefühl bekommen, verloren zu haben; die Schuld dafür wird dann oft den Anwälten gegeben.

Es gibt nur wenige Fälle, in denen wir ausdrücklich zu einem Gerichtsverfahren raten:

  • Sie müssen sich gegen eine Klage verteidigen, die offensichtlich nur aus Schikane erhoben worden ist. Das ist zwar selten, kam in unserer Kanzleipraxis jedoch schon vor.
  • Sie machen nennenswerte Zahlungsansprüche geltend, Ihr Gegenüber weigert sich aber partout zu zahlen.
  • Der Sachverhalt ist “unstreitig”, also beide Seiten sind sich über das tatsächliche Geschehen einig, und zugleich ist die Rechtslage klar wie Kloßbrühe. Leider kommt diese Fallkonstellation in der Realität kaum vor.

4. Formulieren Sie die Einigung klar und eindeutig

Wenn Sie sich außergerichtlich einigen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Formulierungen in Ihrer Vergleichsvereinbarung (“Settlement”) nicht angreifbar sind. Solche Vereinbarungen können durchaus eine hohe Komplexität erreichen und erfordern daher mitunter einigen Aufwand. Diesen sollten Sie auf keinen Fall scheuen, da anderenfalls das Risiko groß ist, dass man sich später erneut streitet – diesmal wegen der Vergleichsvereinbarung.

Auch bei gerichtlichen Vergleichen gilt natürlich, dass diese so wasserdicht wie möglich gestaltet werden sollten. Allerdings ist vor Gericht in der Regel auch der Richter daran interessiert, dass der Fall nicht erneut auf seinem Schreibtisch landet, oder dem eines Kollegen. Daher wird das Gericht häufig – nicht immer – darauf achten, dass der Vergleich keine Fragen offen lässt.

Im Folgenden ein paar Beispiele für eventuelle Schwachpunkte in Vergleichsvereinbarungen, die möglicherweise in späteren Gerichtsverfahren angreifbar sind:

  • Wenn anstatt einer Zahlung eine Gutschrift gewährt wird, kommen gleich mehrere Zweifelsfragen auf: Wie, bis wann und für welche Leistungen lässt sich die Gutschrift einlösen?
  • Wenn die Vereinbarung eine Zahlungsverpflichtung enthält, entstehen ebenfalls verschiedene Ungewissheiten: Erfolgt die Zahlung brutto oder netto? Wann ist sie fällig? Ist eine Rechnung zu stellen, und wenn ja, wann?
  • Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wird: Ist die Vertragsstrafe richtig geregelt?
  • Außerdem muss man darauf achten, ob auch vereinbart ist, dass mit dem Vergleich alle beiderseitigen Ansprüche erledigt sind. Eine solche Vereinbarung sollte man nur treffen, wenn sie einem keine Nachteile bringt.

5. Setzen Sie den richtigen Disclaimer

Wenn sich Unternehmen in außergerichtlichen Verhandlungen befinden, sind sie oftmals gehemmt. Jede Seite möchte zwar ein Vergleichsangebot machen, gleichzeitig will man aber keinen rechtlichen Fehler begehen.

Viele Mandanten haben Angst, dass ein Vergleichsangebot wie ein Zugeständnis wirkt und als solches die Rechtslage zum eigenen Nachteil beeinflusst, wenn es später doch zum Gerichtsverfahren kommt.

Die Lösung: Nehmen Sie eine Ausschlussklausel in den außergerichtlichen Vergleich mit auf. Ein solcher “Vergleichs-Disclaimer” könnte lauten: “Dieses (Vergleichs-)Angebot erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage.”

Unsere Hilfe in Konfliktsituationen

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Redaktionelle Anmerkung: Dieser Artikel wurde erstmals am 26. April 2019 veröffentlicht und zuletzt am 13. Juni 2020 inhaltlich überarbeitet.


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