AGB oder Nutzungsbedingungen – das brauchen Sie wirklich
Kleine und mittlere Software-Unternehmen tun sich häufig schwer, AGB und Nutzungsbedingungen richtig einzusetzen. Dabei ist die Unterscheidung gar nicht so schwer. Was Sie wirklich brauchen, um Ihre Software vor Missbrauch zu schützen, erfahren Sie in diesem Beitrag!
AGB oder Nutzungsbedingungen – steht das nicht in der Überschrift?
Eines vorneweg: Was in der Unterschrift Ihres rechtlichen Dokuments steht, hat keinen Einfluss darauf, ob es sich tatsächlich um AGB oder Nutzungsbedingungen handelt. Es kommt nicht darauf an, wie ein Dokument bezeichnet wird, sondern darauf, wie sein Inhalt rechtlich einzuordnen ist. Daher kann es durchaus vorkommen (und zwar häufiger, als man denkt), dass ein rechtliches Dokument mit „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ betitelt ist, es sich aber rechtlich gesehen um Nutzungsbedingungen handelt – oder andersherum.
Was sind AGB, was sind Nutzungsbedingungen?
AGB gestalten ein Vertragsverhältnis – inklusive der Rechte und Pflichten (z.B. vertragliche Haftung), die aus diesem Verhältnis hervorgehen. Nutzungsbedingungen beziehen sich dagegen auf eine nicht-vertragliche Beziehung. Sie regeln reine Handlungspflichten ohne Vertragsbeziehung. Es handelt sich bei Nutzungsbedingungen also um reine Verhaltensregeln. Beispielsweise sind vertragliche Haftungsregelungen ein wichtiger Bestandteil von AGB, haben aber in Nutzungsbedingungen nichts zu suchen, da es sich dabei eben nicht um ein Vertragsverhältnis handelt.
Wie entscheiden Sie nun, ob es sich um ein vertragliches Verhältnis handelt, oder nicht? Entscheidend ist der Rechtsbindungswille: Sind sich die Parteien darüber im Klaren, dass sie eine vertragliche Beziehung mit vertraglichen, im Zweifel auch einklagbaren Rechten und Pflichten begründen wollen? In manchen Fällen ist das glasklar, zum Beispiel bei der Buchung eines bezahlten Online-Kurses. In manchen Fällen ist das schwieriger, vor allem bei kostenlosen Leistungen. Generell lässt sich sagen: Wenn Sie etwas bezahlen (oder bezahlt werden), dann gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Das Mittel Ihrer Wahl sollten in diesem Fall AGB sein.
AGB und Nutzungsbedingungen bei kostenlosen Leistungen
Schwieriger ist die Unterscheidung zwischen vertraglichen und nicht-vertraglichen Beziehungen bei kostenlosen Leistungen, etwa bei der Nutzung von sozialen Netzwerken. Da es sich hierbei um sehr komplexe Anwendungen geht, wird aus rechtlicher Sicht für gewöhnlich eine tatsächliche Wirtschaftsbeziehung angenommen. Durch die neue Gesetzgebung zu digitalen Produkten und Dienstleistungen, welche auch eine Bezahlung durch persönliche Daten vorsieht, wird diese Sichtweise nun gefestigt. Folglich kommt auch durch die Anmeldung in sozialen Netzwerken eine Vertragsbeziehung zustande, was vertragliche Rechte und Pflichten mit sich zieht.
Noch schwieriger wird es bei weniger komplexen Leistungen, zum Beispiel bei der Anmeldung in einem Forum oder beim Abonnement eines Newsletters. Selbstverständlich haben Sie kein Anrecht auf regelmäßige Beiträge in einem kostenlosen Forum oder auf regelmäßige kostenlose Newsletter. Aber in Bezug auf die Gestaltung der Inhalte können durchaus vertragliche Pflichten zum Tragen kommen. Und auch hier gilt: Es ist egal, ob ein Dokument mit „AGB“ oder „Nutzungsbedingungen“ betitelt ist. Es zählt nur, was drinsteht.
AGB und Nutzungsbedingungen bei Apps
Wirkliche AGB gibt es also erst in einer vertraglichen Beziehung – andernfalls sind Nutzungsbedingungen das Mittel der Wahl, um Ihre Software vor Missbrauch zu schützen. Besonders deutlich wird das bei App Stores: Als App-Entwicklerin oder App-Entwickler gehen Sie für gewöhnlich einen Vertrag mit den Betreiberinnen und Betreibern des App Stores ein, NICHT mit den Endnutzerinnen und Entnutzern. Daher können Sie mangels Vertragsbeziehung zunächst auch keine AGB mit den Endnutzerinnen und Endnutzern Ihrer App schließen.
Das gilt nicht, wenn Sie Ihre App direkt zur Endnutzung verkaufen, denn in diesem Fall haben Sie durchaus eine Vertragsbeziehung mit den Nutzerinnen und Nutzern der App. Auch bei sogenannten In-App-Käufen kommt in vielen Fällen eine eigene Vertragsbeziehung zwischen den Endnutzerinnen und Endnutzern und der App-Entwicklerin und dem App-Entwickler zustande. Und schließlich ist die Nutzung eines sozialen Netzwerks natürlich auch via App als (zusätzliche) Vertragsbeziehung zwischen Netzwerkbetreiberin und Netzbetreiber und Endnutzerin und Endnutzer einzustufen.
Das brauchen Sie wirklich
Generell lässt sich sagen: Wenn die tatsächliche Nutzerin oder der tatsächliche Nutzer Ihrer Software gleichzeitig Ihre Vertragspartnerin oder Ihr Vertragspartner ist, dann sollten Sie auf AGB setzen. Speziell im B2C-Geschäft, also wenn Ihre tatsächliche Kundin oder Ihr tatsächlicher Kunde Ihre Software als Privatperson einsetzt, können Sie auch Endnutzer:innen-Lizenzverträge (EULA) einsetzen. Wenn Ihre Vertragspartnerin oder Ihr Vertragspartner (z.B. ein App Store) Ihre Software hingegen nicht selbst nutzt, sondern nur an Endnutzerinnen und Endnutzer vertreibt, dann besteht keine Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und den Endnutzerinnen und Endnutzern Ihrer Software und Sie können weder AGB noch EULA wirksam abschließen. Wenn Sie ein besonderes Interesse daran haben, dass Endnutzerinnen und Endnutzer Ihre Software nur in bestimmter Weise nutzen, dann müssen Sie in diesem Fall also zu Nutzungsbedingungen greifen.
Nutzungsbedingungen müssen natürlich irgendwie an die Endnutzerinnen und Endnutzer weitergegeben werden. Sie schaffen das, indem Sie Ihre Vertragspartnerin und Ihren Vertragspartner (z.B. die Betreiberin oder den Betreiber des App Stores) vertraglich dazu verpflichten, wiederum die Kundinnen und Kunden (also die Endnutzerinnen und Endnutzer) vertraglich zu verpflichten. In welcher Weise Ihre Vertragspartnerin oder Vertragspartner die Endnutzerinnen und Endnutzer Ihrer Software verpflichtet, können Sie durch Ihre Nutzungsbedingungen vorgeben. Beachten Sie jedoch, dass die Nutzungsbedingungen ein rechtliches Dokument Ihrer Vertragspartnerin oder Ihres Vertragspartners (also des App Stores) sind. Es kann daher sinnvoll sein, Ihrer Vertragspartnerin oder Ihrem Vertragspartner die Möglichkeit zu geben, die Nutzungsbedingungen in geeignetem Rahmen an die Bedürfnisse anzupassen.
Alles klar?
Wir hoffen, dass Sie in diesem Beitrag alles erfahren haben, um richtig mit AGB und Nutzungsbedingungen umzugehen. Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder zu unserem Angeboten und Leistungen? Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf!
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Dr. Jochen Notholt
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