Datenschutzerklärung für die Website: Anwalt oder Generator?

In unserem Beratungsalltag werden wir immer wieder um Datenschutzerklärungen für Websites gebeten. Aber manchmal wäre das einfach ein „Overkill“, denn für viele Websites reicht eine Datenschutzerklärung aus dem Generator locker aus. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist überhaupt eine Website?

Als Kanzlei, die sich auf die Beratung von KMUs im IT-Sektor spezialisiert hat, bekomme ich  quasi täglich Anfragen zur Erstellung von Datenschutzerklärungen für Websites. Zuerst taucht dann folgende problematische Frage auf: Was ist eine Website überhaupt? Die „eine“ Website gibt es nämlich meistens nicht. Stattdessen gibt es unzählige Arten, eine Website zu gestalten und die Bandbreite der technischen Sachverhalte, die unter den Begriff Website subsumiert werden, ist groß. Von der statischen Website, auf der sich Anschrift, Öffnungszeiten und eine Tätigkeitsbeschreibung finden bis hin zu eigenentwickelten Shop-Systemen mit einem komplexen Back-Ends fällt alles unter den Begriff „Website“.

Anfragen dieser Art bieten wir grundsätzlich zum Festpreis an. Das ist möglich, weil wir aufgrund unserer Erfahrung schon im Vorfeld und nach einem ersten Gespräch relativ genau wissen, wie umfangreich ein solches Dokument werden muss. Für unsere Mandanten hat das den Vorteil, dass im Vorfeld immer klar ist, welche Kosten auf sie zukommen – „böse Überraschungen“ sind also ausgeschlossen.

Welchen Aufwand benötigt eine Datenschutzerklärung?

Genauso unterschiedlich wie die technische Gestaltung  kann auch der Aufwand sein, der für die Erstellung der zugehörigen Datenschutzerklärung anfällt. Allerdings gibt es ein gewisses Maß an Einsatz, dass die Erstellung jeder anwaltlichen Datenschutzerklärung erfordert. Denn auch wenn wir mit eigens entwickelten Mustertexten arbeiten, entsteht dabei immer ein gewisses Maß an „Grundaufwand“.

Gerade aber, wenn es sich um einfache technische Gestaltungen handelt, sprengt dieser „Grundaufwand“ die Preisverteilungen und ist auch unserer Meinung nach nicht notwendig. Denn einfache technische Gestaltungen lassen sich auch nach unserer Ansicht von einem der zahllosen Generatoren für Datenschutzerklärungen abbilden. Das Ergebnis ist dann eine sinnvolle Datenschutzerklärung, die meistens nichts, gelegentlich aber fast nichts gekostet hat.

Wo liegen die Grenzen solcher Generatoren?

Mit einem zunehmenden Grad an Individualisierung der technischen Gestaltung oder einem gesteigerten Maß an Interaktionsmöglichkeit mit dem Besucher stoßen Generatoren aber schnell an das Ende ihrer Möglichkeiten. Denn abbilden können sie immer nur das, was ihnen bekannt ist und nicht von der ihnen bekannten Norm abweicht. Sobald es jedoch eine „Besonderheit“ gibt, können solche Generatoren diese nicht angemessen berücksichtigen.

Bis zu welchem Punkt eine Erstellung durch einen Generator möglich ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Grenzen verlaufen fließend, auch wir können an dieser Stelle keine allgemeingültige Grenze ziehen. Gerne klären wir aber in einem ersten Gespräch gemeinsam mit Ihnen, ob ein Generator für das technische Setup in Ihrem Fall noch ausreicht, oder ob eine individuell erstellte Datenschutzerklärung notwendig ist.

Lieber doch zum Anwalt?

Wann Sie für die Datenschtuzerklärung Ihrer Website lieber einen Anwalt aufsuchen, sollen Ihnen diese Beispiele näher bringen:

  • Als Online Shop – weil in der Datenschutzerklärung eines Online-Shops immer auch über die Datenverarbeitung zur Bestellabwicklung informiert werden muss. Das ist unserer Erfahrung nach mit Generatoren nicht möglich.
  • SaaS-Produkte;
  • Websites mit Interaktionsmöglichkeiten wie Foren und Plattformen;
  • Websites mit „ausgefallenen“ Tools;
  • Websites mit „problematischen“ Tools wie Google Analytics;
  • Websites mit Tools, bei denen es zu Drittstaatenübermittlungen kommt;
  • Websites, die Teil einer Auftragsverarbeitung sind.

Haben Sie sich unter diesen Beispielen wiedergefunden? Dann sollten Sie für die Datenschutzerklärung Ihrer Website lieber einen Anwalt konsultieren.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zur Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Website haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wenn wir nach einer ersten Bedarfsermittlung feststellen, dass Sie keine anwaltlich erstellte Datenschutzerklärung brauchen, dann sind wir so ehrlich und sagen Ihnen das.

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Ihre Ansprechperson

Dr. Sonja Detlefsen

sd@comp-lex.de


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