Unser Datenschutz-Update im Juli 2021

In dieser Rubrik liefern wir Ihnen (fast) jeden Monat aktuelle Informationen aus der Datenschutz-Welt: Urteile, Entscheidungen und sonstige Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet. Hier unser Datenschutz-Update für den Juli 2021.

1. Nachrichten aus der Welt des Datenschutzes

Google klagt gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Beim Verwaltungsgericht Köln hat Google im Namen seiner Tochter YoutTube nun Klage gegen die jüngsten Änderungen des NetzDG eingelegt. Grund ist die neue Meldepflicht strafrechtlich relevanter Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA), welche großen sozialen Netzwerken zukommt.

Google kritisiert das Entstehen einer umfassenden Verdachtsdatenbank ohne Löschfrist beim BKA durch das Gesetz, welche rechtsstaatliche Dämme brechen würde. Bereits in der Vergangenheit kritisierte Google das NetzDG aufgrund von mangelnder Sicherheit für die Verbraucher. So könne nicht sichergestellt werden, dass im Laufe eines Verfahrens nicht die Identität eines Beschwerdeführers offengelegt wird.

Nähere Infos finden Sie hier: https://www.heise.de/news/Google-Tochter-YouTube-klagt-gegen-das-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-6148794.html

Polizei Bremen missachtet Löschvorgaben im eigenen System

Hundertausende Datensätze, die eigentlich gelöscht werden müssten, sollen sich im zentralen Vorgangsbearbeitungssystem „Artus“ der Bremer Polizei befinden, berichtet das Regionalmagazin „buten un binnen“. Grund für die fehlerhafte Praxis seien Softwareprobleme sowie die Corona-Pandemie, räumt die Leiterin der Zentralen Polizeidirektion ein. Bis Oktober sollen die zu löschenden Datensätze nun aus dem System entfernt werden.

Nähere Infos finden Sie hier: https://www.heise.de/news/Polizei-Bremen-Massiver-Datenschutzverstoss-durch-missachtete-Loeschvorgabe-6145636.html

Twitter hat ein Cookie-Problem

Im Rahmen von Google Analytics und Twitter Analytics werden auf Twitter technisch nicht notwendige Cookies ohne Einwilligung geladen. Dieser Umstand verhindere die Möglichkeit eines datenschutzkonformen Betreibens von Twitter-Accounts, schreibt Klaus Meffert bei Dr. DSGVO. Außerdem seien Profilinhaber mit verantwortlich für die Datenschutzverstöße auf Twitter. Wer Datenschutz erst nimmt, sollte daher von Twitter Abstand nehmen.

Nähere Infos finden Sie hier: https://dr-dsgvo.de/twitter-account-datenschutzkonform-nutzbar-oder-nicht/

2. Entscheidungen des Monats

Das LG Osnabrück sieht keinen Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ohne Kostenrechnung

In einem Fall von Januar diesen Jahres wurde in einem Abmahnschreiben lediglich auf die Abmahnkosten hingewiesen – nicht auf deren Berechnung. Auch in der beigefügten Unterlassungserklärung befand sich kein Hinweis auf die Berechnung der Kosten. Nach Ansicht des LG Osnabrück müssen die Abmahnkosten aufgrund dieses Formfehlers nicht beglichen werden. Achten Sie daher auf die Anforderungen von Abmahnschreiben – sowohl als Sender als auch als Empfänger!

Nähere Infos finden Sie hier: https://shopbetreiber-blog.de/2021/07/15/lg-osnabrueck-kein-anspruch-auf-erstattung-von-abmahnkosten-ohne-kostenrechnung/

Bundesbehörden müssen ihre Facebook-Fanpages abschalten

Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Ulrich Kelber, könne der Bund Facebook-Fanpages nicht datenschutzkonform betreiben. Grund ist das Urteil „Schrems II“ von vor einem Jahr, laut welchem personenbezogene Daten nur dann an Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden dürfen, wenn dort der gleichwertige Schutz wie in der EU gesichert ist. Im Fall der USA sei dies nicht gegeben. Die Bundesregierung hat das Rundschreiben inzwischen zur Kenntnis genommen und dessen Prüfung angekündigt.

Nähere Infos finden Sie hier: https://www.heise.de/news/Datenschutzbeauftrager-Bundesbehoerden-muessen-Facebook-Fanpages-abschalten-6120967.html

3. Das schreiben die Anderen zum Datenschutz

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Ihre Ansprechperson

Dr. Sonja Detlefsen

sd@comp-lex.de


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