Heißt es comp-lex? Oder COMP/LEX? Oder doch comp/lex?
In letzter Zeit wurde der comp/lex Blog immer diverser: Mehr und mehr tolle Autorinnen und Autoren, Themen und Anlässe kamen hinzu. Zeit für ein bisschen Nostalgie – und einen Blog-Beitrag im ganz alten Stil. Es geht um unseren Kanzleinamen und was er eigentlich bedeutet.
Was stimmt nun?
Wenn Sie sich mal auf unserer Website umsehen, fällt Ihnen (neben unserem tollen Design) vielleicht auf, dass es für unseren Kanzleinamen gleich mehrere Schreibweisen gibt. Und zwar:
- COMP/LEX im Logo;
- comp-lex in unserer URL und unseren E-Mail-Adressen;
- comp/lex in unseren Texten, im HTML-Titel und überall sonst.
Daneben durften wir schon etliche weiteren Interpretationen unseres Kanzleinamens erleben – was uns immer wieder ein Schmunzeln ins Gesicht treibt. Doch wie lautet unser Kanzleiname nun richtig? Das kommt darauf an…
Grundsätzlich lautet unser Kanzleiname „comp/lex“ – genau in dieser Schreibweise und ohne Anführungszeichen. Davon gibt es vier Ausnahmen:
- In URLs, Dokumenten und E-Mail-Adressen lautet die Schreibweise „comp-lex(.de)“. Das hat den einfachen Grund, dass der Schrägstrich – mag er noch so hübsch sein – in der Datenverarbeitung als Trennzeichen unterschiedlicher Verzeichnisstufen verstanden wird; „www.comp/lex.de“ oder „xy@comp/lex.de“ würden einfach nicht funktionieren.
- In unserem Logo schreiben wir „COMP/LEX“ in Großbuchstaben, weil es als Grafik unserer Meinung nach besser aussieht. Aber im Fließtext passt das einfach nicht.
- Wann immer wir neue Interpretationen von Mandantinnen, Mandanten, Bewerberinnen und Bewerbern bekommen, ist das ok für uns. Wir schmunzeln kurz und machen dann mit unserer Arbeit weiter. Also keine Sorge!
- An einem unserer Klingelschilder steht (glaube ich) „Comp/lex“ mit großem Anfangsbuchstaben. Hoppla.
Was heißt comp/lex überhaupt?
Als ich comp/lex vor inzwischen 10 Jahren gründete, machte ich mir einige Gedanken um einen passenden Kanzleinamen. Eines wusste ich ganz sicher: Der Name sollte so weit wie möglich von „Dr. Notholt und Collegen“ entfernt sein. Zum einen wollte ich das verstaubte Image vieler Kanzleien hinter mir lassen. Zum anderen hatte ich die (berechtigte) Sorge, dass mein Nachname falsch buchstabiert würde (nämlich „Nothold“), was sich in schlechten SEO-Rankings niederschlagen könnte.
Eines Abends – entweder beim Meditieren auf einem Berggipfel oder auf der Couch vor dem Fernseher, so genau weiß ich das nicht mehr – fiel mir auf, dass die Anfangsbuchstaben meines damals noch „Computerrecht“ genannten Rechtsgebietes zusammen mit dem lateinischen Wort Lex für Gesetz das Wort „CompLex“ formten – was mir als eine nette Anspielung (und einprägsamer Wortwitz) auf die Komplexität des Rechtsgebietes schien. So wurde der Name „comp/lex“ geboren.
Und warum die Kleinbuchstaben und der Querstrich? Die Kleinbuchstaben sollen möglichst weit von den Kapitälchen des (imaginären) Kanzleinamens „Dr. Notholt und Collegen“ zu unterscheiden sein. Und der Querstrich bringt den Wortwitz (hoffentlich) etwas zur Geltung. Außerdem wirkt beides leicht Geekig und das passt gut zu der tollen Branche, mit der ich nun seit 10 Jahren zusammenarbeiten darf – unter dem Namen comp/lex.
Übrigens wurde ich für unseren Kanzleinamen schon das ein oder andere Mal von befreundeten Kollegen gelobt. Und bisher hat er sich auch ganz gut bewährt.
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Ihre Ansprechperson
Dr. Jochen Notholt
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