Unsere fünf besten Mandate im September 2020

Die Tage werden kürzer, es wird kälter und die Regensachen kommen wieder öfter zum Einsatz. Beste Umstände, um das eigene IT-Unternehmen rechtlich zu verbessern. Dabei konnten wir im September wieder einigen unserer Mandanten helfen. Hier eine kurze Übersicht unserer besten Mandate im September 2020.

1. Rechtliche Unterstützung einer Spiele-Testplattform

Im Gaming-Bereich sind wir eigentlich nicht besonders aktiv, abgesehen von der rechtlichen Ausstattung der einen oder anderen Spiele-App. Nun wurden wir aber von einem Unternehmen angesprochen, das für die Spielebranche tätig ist. Es stellt Spieleentwicklern eine IT-Plattform bereit, auf der diese Tests ihrer Produkte in Auftrag geben und durchführen lassen können. Die Geschäfte laufen inzwischen ziemlich gut, das Unternehmen hat weltweit zahlreiche Unternehmenskunden.

Was dem Unternehmen noch zu seinem Glück fehlt, sind einige rechtliche Verbesserung. Gerade bei Vertragsverhandlungen mit größeren Unternehmenskunden fehlte es bisher an fachkundiger Unterstützung, und auch die Vertragswerke, NDA-Vorlagen und Datenschutz-Dokumente sind etwas angestaubt. Das gehen wir jetzt gemeinsam an.

Dringende Unterstützung bei einer Vertragsverhandlung haben wir wie bei uns üblich nach Aufwand abgerechnet. Bezogen auf die Überarbeitung der Serviceverträge und NDA-Vorlagen haben wir pauschal vergütete Arbeitspakete geschnürt.

2. Professionalisierung eines IT-Outsourcing-Anbieters

Eine ähnlich gelagerte Anfrage erreichte uns im September von einem Outsourcing-Anbieter aus Hamburg, der unter anderem für einige mittelständische Kunden ein eigenes kleines Rechenzentrum betreibt und dort unter anderem eine komplette Infrastruktur für das Webhosting anbietet. Auch hier möchte das Unternehmen rechtlich den nächsten Schritt gehen, nachdem es zuvor entweder Verträge größerer Kunden angenommen oder auf Verträge “Marke Eigenbau” gesetzt hatte.

Der Mandant wünschte sich hier von uns ein Muster für einen IT-Rahmenvertrag mit beigefügten Leistungsscheinen für die Standard-Leistungen des Unternehmens. Hier haben wir zunächst ausführlich den Bedarf ermittelt und festgestellt, dass hier fünf Leistungsscheine sinnvoll sind. Diese erstellen wir nun in Zusammenarbeit mit dem Mandanten, der uns natürlich fachlich-technischen Input liefert.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

3. Umgang mit einem “Problemkunden”

Helfen konnten wir auch der Geschäftsführerin eines kleinen Software-Entwicklungsunternehmens im Umgang mit einem “Problemkunden”, einem größeren Unternehmen. Unsere Mandantin hatte schon länger für den Kunden gearbeitet, zunächst eine individuelle Software entwickelt und diese in der Folge auf Basis einer Pauschalvergütung gepflegt und weiterentwickelt. Nun wollte der “Problemkunde” anscheinend Geld sparen und zu einem aufwandsbasierten Vergütungsmodell wechseln; auch eine weitere Weiterentwicklung der Software wurde gestoppt. Das verunsicherte unsere Mandantin, und sie wollte ihre rechtlichen Regelungen mit dem “Problemkunden”, aber auch mit künftigen anderen Kunden durch uns auf den Prüfstand stellen.

Das haben wir erledigt und für die Mandantin neue, “saubere” AGB erstellt, ein Angebot für den “Problemkunden” formuliert und noch einen weiteren individuellen Vertrag entworfen.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

4. “Management Buy-Out” eines Softwareanbieters

Es gibt Dinge, über die spricht man nicht allzu gerne. Zum Beispiel, wenn das mit großen Hoffnungen gegründete IT-Unternehmen den ersten Kunden gewinnt … und keine weiteren dazu kommen. So erging es einem kleineren Softwareanbieter hier in München, der inzwischen die Hoffnung aufgegeben hat, dass weitere Kunden dazu kommen. Es geht nun in Liquidation.

Einer der beiden Geschäftsführer allerdings möchte das Softwareprodukt im Rahmen eines “Management Buy-Out” vom Softwareanbieter übernehmen und versuchen, den einzigen Kunden weiter zu betreuen und vielleicht doch noch weitere Kunden für das Produkt zu finden. Wenn ihm das gelingt, sollen die übrigen Gesellschafter am Vertriebserlös beteiligt werden. Die hierzu erforderlichen Vereinbarungen haben wir für den Geschäftsführer entworfen.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

5. Datenschutz-Maßnahmen nach “Schrems II”

Nach der “Schrems II”-Entscheidung des EuGH versuchen wir weiterhin, gemeinsam mit unseren Mandanten nach vernünftigen Lösungen für die Datentransfer-Misere zu suchen. Manche Mandanten warten mit konkreten Maßnahmen noch ein wenig ab, bis sich eine klare Marktpraxis herauskristallisiert. Andere setzen schon konkrete Schritte um. So hat sich ein kleinerer Anbieter einer SaaS-Softwarelösung, dessen externer Datenschutzbeauftragter wir sind, entschieden, künftig auf einen Datentransfer in die USA vollständig zu verzichten und alle Leistungen nur noch von Subunternehmern aus der EU erbringen zu lassen. Das hatten wir auch deshalb empfohlen, weil das Unternehmen viele sehr datenschutzsensitive Kunden hat, die seit “Schrems II” immer wieder kritisch nachgefragt hatten. Wir helfen unserer Mandantin nach der Unterstützung bei der Auswahl DSGVO-konformer Anbieter nun dabei, die relevanten Datenschutz-Dokumente zu aktualisieren.

Diese Tätigkeit haben wir wegen des “agilen” Vorgehens in Abstimmung mit der Mandantin nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend für unsere Mandanten. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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