Unsere fünf besten Mandate im September 2019

Der Herbst beginnt, die ruhige Sommerzeit endet - auch im September haben wir einigen kleineren IT-Unternehmen dabei geholfen, rechtlich professioneller zu werden. Hier eine kurze Übersicht unserer interessantesten Mandate im September 2019.

1. IT-Anbieter und Brexit

Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählt das deutsche Tochterunternehmen eines britischen Softwareanbieters. Die Softwarelösung des Unternehmens wird Kunden aus dem Automobilsektor weitgehend online bereitgestellt. Die Datenflüsse zwischen Mutter und Tochter und den Kunden aufzuschlüsseln wäre hier etwas zu viel des Guten, kurz gesagt: Alles ist etwas kompliziert, selbst jetzt schon, wo das Vereinigte Königreich noch zur EU gehört. Wir bereiten unsere Mandantin nun darauf vor, sich vertraglich und datenschutzrechtlich für den Fall des “harten” Brexit zu wappnen.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

2. IP-rechtliche Beratung zu einem Arbeitsvertrag

Normalerweise beraten wir keine Privatpersonen – deren Anliegen und Motive sind einfach andere als die von Unternehmen und passen meist nicht so recht mit unserer Art der Beratung zusammen. Neulich haben wir eine Ausnahme gemacht: Eine auf dem Markt sehr profilierte Softwareentwicklerin wollte einen Arbeitsvertrag als “CTO” bei einem größeren Online-Startup unterschreiben. Dem standen noch verschiedene rechtliche Unsicherheiten im Wege. Die Entwicklerin wollte sicher gehen, dass sie bestimmte Nebenaktivitäten weiterführen darf und auch ihre geistigen Eigentumsrechte hieran gesichert sind. Eine etwas ungewöhnliche Vertraulichkeitsvereinbarung des künftigen Arbeitgebers bot hier einige Unsicherheiten. Unsere Aufgabe bestand darin, diese Vereinbarung zu prüfen und den (von einem befreundeten Arbeitsrechtler zuvor bearbeiteten) Arbeitsvertrag weiter anzupassen. Das haben wir gerne erledigt (mehr zu unserer Zusammenarbeit mit Arbeitsrechtlern können Sie in diesem Beitrag lesen).

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

3. “Agiles Projekt” in Schieflache

In diesem Blogbeitrag hatten wir vor einigen Monaten unsere (grundsätzlich positive) Haltung zu Agilen Softwareprojekten beschrieben. Anlass war ein sehr hoffnungsvolles Projekt einer Mandantin, das sich zuletzt leider doch nicht positiv entwickelt hatte. Der Grund war ungewöhnlich und ärgerlich: Ein (inzwischen entlassener) Mitarbeiter der Mandantin, in diesem Fall in der Rolle der Kundin, hatte unzureichende Leistungen der beauftragten Agentur einfach “durchgewinkt” und damit wohl formell abgenommen. Unser Beratungsauftrag bestand nun darin zu ermitteln, welche Rechte unsere Mandantin in dieser Situation hat, von der Agentur ausstehende Projektleistungen zu verlangen. (Spoiler: Allzu viele sind es nicht.) Wohlgemerkt, solche Dinge können in jeder Art von Projekt passieren, nicht nur in Agilen Projekten.

Die erforderlichen Beratungsleistungen haben wir wegen der kaum möglichen Bestimmbarkeit des Umfangs nach Aufwand abgerechnet (der allerdings überschaubar war).

4. Einwände gegen Kununu-Bewertungen

Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und ärgern sich über negative Bewertungen bei Kununu und anderen Bewertungsportalen? Auch um diese Fälle kümmern wir uns. Im Vormonat haben wir uns im Auftrag eines Softwareanbieters, den wir laufend beraten, an Kununu gewandt und um Löschung eines inhaltlich unzutreffenden Kommentars gebeten. Bewertungsportale reagieren auf diese Anfragen üblicherweise zügig, entsprechend ihrer gesetzlichen Pflichten als “Host Provider”.

Diese Leistungen sind in einer monatlichen Flatrate für die Dauerberatung dieser Mandantin enthalten.

5. Rahmenvertrag mit Freelancer

Wenn wir IT-Unternehmen beraten, kümmern wir uns nicht nur um Kunden-, sondern auch um Lieferantenbeziehungen. In diesem konkreten Fall wollte sich ein Softwareanbieter Beratung durch einen stark spezialisierten Freelancer ins Haus holen. Dieser sollte das Unternehmen dabei unterstützen, für bestimmte eine Softwarelösung begleitende Hardware einen weiteren Bezugskanal aufzubauen. Die kommerziellen Rahmenbedingungen der Beauftragung des Freelancers in Form eines Rahmenvertrags waren hier relativ einfach – Aufwandsvergütung in einem festen monatlichen Umfang. Im Rahmen solcher Vertragswerke können wir aber auch sehr individuelle und komplexe Vergütungsmechanismen passend abbilden.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend für unsere Mandanten. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an, oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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