Augen auf bei Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln

Welche Klauseln schauen wir Vertragsanwält:innen uns in einem Vertrag normalerweise als erstes an? Es sind - für Laien vielleicht etwas überraschend - die Regelungen zu Rechtswahl und Gerichtsstand. Warum das so ist und worauf Sie bei diesen Klauseln achten müssen, erklären wir in diesem Beitrag.

Das Wichtigste steht am … Schluss

Es ist in der Tat oft schwierig, Verträge richtig zu lesen und die relevanten Klauseln herauszufiltern. Dabei lohnt es sich, einen Blick für die wichtigen und die nebensächlichen Klauseln zu entwickeln. Starten wir also mit einer kleinen Quizfrage: Wo verstecken sich die Klauseln, die wir uns in einem Vertrag meistens als erstes anschauen – am Anfang, in der Mitte oder am Ende? Und um welche Klauseln geht es? 

Die Antwort lautet: Am Ende des Vertrags, denn dort verstecken sich häufig die Klauseln für … Rechtswahl und Gerichtsstand. Warum sind gerade diese Regelungen so wichtig für uns? Schauen wir sie uns einmal genauer an.

Die Rechtswahlklausel

Rechtswahl bedeutet, dass die Vertragspartner:innen unter mehreren nationalen Rechtsordnungen das anzuwendende Recht bestimmen können. Ist eine ausländische Rechtsordnung gewählt, hat das direkte Auswirkungen auf die Arbeit unserer Kanzlei. Denn unser Team besteht, wie die meisten anderen Kanzleien in Deutschland auch, nur aus Anwält:innen mit deutscher Zulassung. Das heißt, im Falle einer internationalen Rechtswahl können wir plötzlich den Rest der Verträge nicht mehr verbindlich prüfen und für die Ergebnisse haften. Die internationalen Rechtsordnungen können sich zum Teil erheblich unterscheiden; verlässliche Einschätzungen zu den Auswirkungen einer kalifornischen Haftungsklausel stellen uns vor Probleme.

Sie haben dann die Wahl: Entweder Sie bleiben mit der Prüfung bei uns und wir prüfen dann „grob“ aus unser „deutschen“ Perspektive – was wir übrigens auf Wunsch unserer Mandant:innen sehr häufig tun! – oder Sie/wir beauftragen eine Kanzlei im Ausland mit der Prüfung. Auch darum kümmern wir uns selbstverständlich gerne.

Die Gerichtsstandsklausel

Auch die Wahl des Gerichtsstandes ist nicht zu vernachlässigen. Unter Gerichtsstandsklauseln versteht man solche Klauseln, die vereinbaren, welches Gericht im Falle des Rechtsstreits zuständig ist. Gerade für kleinere Unternehmen kann ein Gerichtsstand im Ausland – insbesondere wenn es sich um Länder außerhalb der EU handelt – bedeuten, dass die Rechtsverfolgung schwierig bis unmöglich wird.

Auf eines sollten Sie noch achten: Rechtswahl und Gerichtsstand sollten nicht auseinanderfallen, auch wenn das theoretisch möglich ist. Andernfalls kann es zu einem unangenehmen Durcheinander kommen. Wenn zum Beispiel ein Gerichtsstand in Deutschland, aber als Rechtswahl Frankreich vereinbart ist, kann das deutsche Gericht über Rechtsfragen, die sich z.B. aus dem französischen Recht ergeben, gar nicht selbst entscheiden. Diese Entscheidungen werden dann per Gutachten durch entsprechende Sachverständige entschieden, was zusätzlich Zeit und Geld kostet. In umgekehrter Konstellation sieht es vermutlich ähnlich aus.

Die Sprache

Was noch hinzu kommt: Die Sprache eines Vertrags sollten zu Rechtswahl und Gerichtsstand passen. Wenn Sie zum Beispiel in einem Verfahren vor einem deutschen Gericht einen englischsprachigen Vertrag vorlegen, müssen Sie diesen erst von einem vom Gericht zugelassenen Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen. Außerdem kennen wir in Deutschland aktuell nur ein Gericht (in Köln), das die Möglichkeit bietet, Zivilverfahren in englischer Sprache zu verhandeln.

Was wir Ihnen raten

Abschließend unsere Tipps zu Rechtswahl und Gerichtsstand in Kurzform:

1.     Überlegen Sie genau, ob Sie die Risiken einer internationalen Rechtswahl in Kauf nehmen möchten, wenn Ihr:e Kund:in darauf besteht.

2.     Wir können Sie in diesen Fällen weiter beraten, arbeiten aber quasi mit angezogener Handbremse.

3.     Bei einem Gerichtsstand im Ausland sollten Sie damit rechnen, dass das Durchsetzen Ihrer Forderungen schwierig werden könnte.

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Brauchen Sie Hilfe bei der Prüfung, Anpassung und Verhandlung vertraglicher Regelungen zu Rechtswahl und Gerichtsstand? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne!

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