Schiedsklausel im IT-Vertrag – Ja oder Nein?

In zahlreichen IT-Verträgen, die wir zur Prüfung vorgelegt bekommen, finden wir (meist am Ende) so genannte Schiedsklauseln. Welche Folgen diese Klauseln haben und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen, erklären wir kurz in diesem Beitrag.

Was sind Schiedsklauseln?

Durch Schiedsklauseln können Sie in einem Vertrag vereinbaren, dass Sie im Streitfall nicht vor ein „klassisches“ staatliches (wir Jurist:innen sagen dazu: ordentliches) Gericht, sondern vor ein (privates) Schiedsgericht ziehen.

Eine (sinnvolle und wirksame) Schiedsklausel enthält normalerweise zumindest einen Verweis auf die zu Grunde liegende Schiedsordnung (z.B. DIS, ICC etc.), den Sitzungsort, die Sprache, in der verhandelt / entschieden wird und ggf. sonstige Regelungen zum Ablauf des Schiedsverfahrens, wie beispielsweise zur Besetzung des Schiedsgerichts. 

Die Schiedsgerichte werden in der Folge von den Vertragsparteien „besetzt“, das heißt die Parteien einigen sich auf die entscheidenden Personen. Das sind in der Regel Anwält:innen oder auch Professor:innen. Sie treffen am Ende des Verfahrens anstelle eines ordentlichen Gerichts eine für die Parteien bindende Entscheidung.

Eine Abschätzung der Vor- und Nachteile von Schiedsgerichten

Welche (positiven und negativen) Folgen haben solche Schiedsklauseln und Schiedsgerichte? Hier eine kurze Zusammenfassung:

  1. Vertraulichkeit: Um unangenehmen Presseberichten vorzubeugen, kann es insbesondere für größere Unternehmen von Interesse sein, dass sie ihre Angelegenheiten abseits der Öffentlichkeit klären. Ein Schiedsverfahren ermöglicht das, während Verfahren vor den ordentlichen Gerichten öffentlich sind.
  2. Kosten: Schiedsverfahren sind in den meisten Fällen erheblich teurer als Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (sowohl die Schiedsrichter:innen als auch die Parteivertreter:innen, jeweils häufig mehrere Personen, werden in der Regel nach Aufwand zu ordentlichen Stundensätzen bezahlt). Jedoch laufen Sie bei Schiedsverfahren nicht die Gefahr, dass das Verfahren mehrere Instanzen durchläuft. In diesem Fall kann ein Schiedsverfahren im Verhältnis günstiger sein.
  3. Geschwindigkeit: Dass Schiedsverfahren schneller über die Bühne gehen als ordentliche Gerichtsverfahren, ist ein Gerücht, wobei es immer sehr auf den Einzelfall ankommt. Jedoch durchläuft man jedenfalls keine Instanzen. Nur im Ausnahmefall kann ein Oberlandesgericht bei erheblichen Verfahrensfehlern das Urteil eines privatrechtlichen Schiedsverfahrens wieder aufheben. Dabei prüft das Oberlandesgericht allerdings nicht inhaltlich das Urteil, sondern nur formell.
  4. Fachkunde: In einem Schiedsverfahren können sich die Parteien auf das Schiedsgericht einigen und Vertreter:innen wählen, die sie für fachkundig halten. Das bietet den Parteien durchaus Flexibilität, gerade in komplexeren IT-Streitigkeiten. In der Regel steht in der Auswahl der von den Parteien gewählten Vertreter:innen das Nischenwissen im Vordergrund. Dadurch können die Parteien das Verfahren an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wir haben aber zuletzt die Erfahrung gemacht, dass Richter:innen zunehmend Verständnis für IT-Sachverhalte haben und sich auch zutrauen, diese zu entscheiden.
  5. Internationale Konflikte: In internationalen Streitigkeiten lassen sich Rechtswahl und Gerichtsstand (dazu auch: Augen auf bei Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln) in einem Schiedsverfahren besser trennen. Das kann ein Argument für ein Schiedsverfahren sein.

Unser Fazit

Insgesamt sind wir also gerade wegen des Kostenthemas aus der Perspektive unserer klassischen „kleineren“ Mandant:innen eher zurückhaltend, was Schiedsklauseln angeht. Wichtig ist uns aber vor allem, dass Sie wissen, was es damit auf sich hat und die Vor- und Nachteile kennen. Wenn Sie Schiedsklauseln geprüft oder entworfen haben möchten, sprechen Sie uns einfach an.

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