Was sind EVB-IT und wer braucht sie (wirklich)?

Hinter EVB-IT verbergen sich "ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" – Sie merken schon, warum wir bei der Kurzform bleiben werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, worum es sich bei EVB-IT handelt und wer sie (wirklich) braucht.

Worum geht es bei EVB-IT?

Als IT-Unternehmen besteht Ihre Kundschaft nicht immer nur aus privaten Unternehmen, denn auch die öffentliche Hand nimmt (von Zeit zu Zeit) IT-Leistungen in Anspruch. Das betrifft beispielsweise die Ausstattung von Behörden, Regierungsstellen und öffentlichen Schulen. Im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen Kundschaft muss sie dabei jedoch das Vergaberecht beachten. Das heißt, dass öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber nicht einfach selbst entscheiden dürfen, mit wem sie zusammenarbeiten, sondern nach ganz bestimmten Regeln ausschreiben müssen. Diese Ausschreibungen müssen (unter anderem) nach vergleichbaren Bedingungen geschehen, und dazu zählen auch vergleichbare Vertragsbedingungen. Damit der knochenharte Behördenalltag nicht noch arbeitsintensiver wird, gibt es für bestimmte Arten von Ausschreibungen sozusagen „Standardverträge“ – für ausgeschriebene IT-Leistungen sind das die EVB-IT.

Was ist neu?

Für manche IT-Leistungen gibt es eigene EVB-IT, zum Beispiel für IT-Dienstleistungen und IT-Instandhaltungen. Alle diese ergänzenden Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand finden Sie online (wow!) unter www.cio.bund.de. Der Aufbau der einzelnen EVB-IT ist immer ähnlich: Zuerst kommt ein Formular für individuelle Angaben, und dahinter folgen die passenden AGB für das Vertragsformular. Bis vor kurzem gab es die ergänzenden Vertragsbedingungen jedoch nicht für Cloud- und SaaS-Leistungen (letzteres steht für „Software as a Service“). In der Praxis erschwerte dieser Umstand die Ausschreibung derartiger Leistungen, da man dafür andere ergänzende Vertragsbedingungen sehr kompliziert kombinieren musste. Doch nun, im Jahre 2022, gibt es endlich EVB-IT für Cloud- und SaaS-Leistungen!

Für wen sind EVB-IT wichtig?

Für private IT-Unternehmen sind diese EVB-IT in zwei Fällen relevant: Erstens, wenn Ihr Unternehmen an einer öffentlichen Ausschreibung teilnimmt, bei welcher ergänzende Vertragsbedingungen zum Einsatz kommen. In diesem Fall müssen Sie sich überlegen, ob die gestellten Bedingungen für Sie akzeptabel sind. In solchen Fällen klären über wir die Bedingungen auf und beraten beispielsweise über Risiken, die sich daraus ergeben.

Die zweite Möglichkeit ist, dass ihr IT-Unternehmen die ergänzenden Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand als eigene AGB nutzen möchte. Das ist grundsätzlich möglich, denn es handelt sich um gewöhnliche Vertragsbedingungen, die auch privatwirtschaftlich eingesetzt werden können. Doch Vorsicht: Die ergänzenden Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand sind auftraggeberfreundlich, da trotz Verhandlungen zwischen IT-Wirtschaft und öffentlicher Hand die Verhandlungsmacht immer noch bei der Letzteren liegt. Daher sollten Sie die ergänzenden Vertragsbedingungen modifizieren, bevor Sie diese als eigene AGB nutzen. Das gilt natürlich auch für die neuen EVB-IT für Cloud- und SaaS-Leistungen.

Alles fit bei Ihren EVB-IT?

Möchten Sie die neuen (oder alten) EVB-IT für Ihre Verträge nutzen? Oder nehmen Sie an einer öffentlichen Ausschreibung mit ergänzenden Vertragsbedingungen teil? Wir kennen die neuen und alten EVB-IT und wissen, wo Chancen und Risiken auf Sie lauern. Dazu beraten wir Sie gerne – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!

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