Unsere fünf besten Mandate im Juli 2019

Auch im Juli haben wir trotz sommerlicher Hitze wieder einigen kleineren IT-Unternehmen dabei geholfen, rechtlich professioneller zu werden. Hier eine kurze Übersicht unserer interessantesten Mandate im Juli 2019.

1. Einkaufsbedingungen für einen Software-Anbieter

Ein stark wachsender Softwareanbieter aus München bietet nicht nur selbst Standardsoftware an, sondern bezieht hierfür immer wieder (vor allem Entwicklungs-)Leistungen von anderen kleineren IT-Unternehmen. Um für diesen Vorgang einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, haben wir Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) erstellt, die der Anbieter künftig seinen Verträgen mit Unterauftragnehmern zu Grunde legen wird.

Diese Leistungen rechnen wir im Rahmen eines größeren Arbeitspakets auf Festpreisbasis ab. Wie bei uns üblich, sind die hierfür erforderlichen Abstimmungen im Festpreis enthalten.

2. Probleme mit SimpleM.app

Eine Kleinunternehmerin stellte uns ihr Geschäftsmodell vor – sie wollte verschiedene Leistungen für junge Mütter anbieten und hierfür eine Online-Community aufbauen. Dies sollte auf Grundlage der Onlineplattform SimpleM.app passieren – eine Anwendung, die uns bisher unbekannt war. Daher mussten wir uns zunächst überlegen, ob und wie eine DSGVO-konforme Zusammenarbeit mit SimpleM.app möglich ist. Wir waren der Ansicht, dass SimpleM.app als Auftragsverarbeiter fungiert, allerdings nahm der Anbieter nicht klar Stellung dazu, ob er zum Abschluss einer AVV bereit ist, und er half uns auch sonst nicht mit erforderlichen Informationen weiter. Für unsere Mandantin war dies Anlass genug, von der Plattform Abstand zu nehmen und ihr Geschäftsmodell zu überdenken.

Wir warten nun ab, für welches weitere Vorgehen sich unsere Mandantin entscheidet. Wegen dieser unerwarteten Entwicklung konnten wir ihr bisher kein abschließendes Beratungsangebot machen und stellen deshalb auch vorerst keine Rechnung.

3. Agentur braucht Kundenschutz / Projektschutz

Eine kleinere IT-Agentur, die wir laufend beraten, macht sich Sorgen, weil nun schon mehrere Mitarbeiter zu einer anderen Agentur “übergelaufen” sind. Sie wünscht sich bessere Regelungen zum Kunden-/Projektschutz in ihren AGB und Standardverträgen. Entsprechend haben wir

  • zum Schutz vor Abwerbung durch eigene Unternehmenskunden die AGB der Agentur ergänzt;
  • die Rahmenverträge mit Subunternehmern geprüft, mit besonderem Blick auf die Regelungen zum Kunden-/Projektschutz;
  • in Zusammenarbeit mit einer befreundeten Kanzlei für Arbeitsrecht die Arbeitsverträge mit Agentur-Mitarbeitern auf das Thema Abwerbungsschutz hin geprüft.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

Möchten Sie Ihre AGB in laufenden Vertragsbeziehungen wirksam ändern? Hier erfahren Sie, wie’s geht!

4. Muster-Nutzungsbedingungen und -Datenschutzerklärung für “White Label App”

Wir beraten laufend ein aufstrebendes Startup aus dem Bereich der Energieinformatik. Das Unternehmen bietet eine Softwarelösung, mit der insbesondere Energieversorger ihre Kunden, die eigene Energieanlagen betreiben (sog. Prosumer), bei der Anlagensteuerung und Energieeinspeisung unterstützen können. Hierfür hat das Unternehmen eine App entwickelt, mit deren Hilfe die Prosumer ihre Energieanlage über ihr Mobilgerät überwachen können. Diese App stellt das Startup den Endkunden nicht direkt bereit, sondern als “White-Label-Lösung” ihren Kunden (Energieversorgern) in individuell anpassbarer Form.

Aus rechtlicher Sicht muss die App natürlich eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und gute Nutzungsbedingungen haben. Die Besonderheit hier: Betreiber und Verantwortlicher der App ist der Energieversorger, nicht der Softwareanbieter. Trotzdem möchte und sollte das Startup seine Kunden mit (am besten anpassbaren) Musterdokumenten versorgen. Unsere Aufgabe daher: die Erstellung passender Muster-Nutzungsbedingungen und -Datenschutzhinweise.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

5. Lizenzvertrag für Forschungsinstitut-Ausgründung

Wir beraten schon länger eine Gruppe junger Wissenschaftler dabei, sich aus einer großen Forschungseinrichtung heraus mit einer innovativen Geschäftsidee im E-Health-Bereich selbstständig zu machen. Die Wissenschaftler möchten und müssen hierfür von der Forschungseinrichtung berechtigt sein, das, was sie bisher im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit entwickelt haben (vor allem natürlich: Software), für ihr Startup nutzen zu dürfen. Das geschieht im Rahmen eines Lizenzvertrags: Die Forschungseinrichtung gibt dem Startup das Recht zur Nutzung von Arbeitsergebnissen und erhält im Gegenzug eine finanzielle Beteiligung am Unternehmenserfolg.

Nach längerem Hin und Her und einigen Verhandlungsrunden war es im Juli endlich soweit: Wir haben eine finale Fassung des Lizenzvertrags geprüft und für akzeptabel befunden. Nun wünschen wir unserem Startup viel Erfolg beim nächsten Schritt!

Leistungen dieser Art rechnen wir übrigens normalerweise nach Aufwand ab; wenn wir laufend derartige Verhandlungen übernehmen, sind wir auch offen für Flatrate-Vereinbarungen.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend für unsere Mandanten. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an, oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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