Unsere fünf besten Mandate im Oktober 2019

Es wird kalt, dunkel und ungemütlich hier in München - auch im Oktober haben wir einigen kleineren IT-Unternehmen dabei geholfen, rechtlich professioneller zu werden. Hier eine kurze Übersicht unserer interessantesten Mandate im Oktober 2019.

1. Stress mit dem Projektkunden

Wir beraten schon seit längerem einen aufstrebenden Softwareanbieter in einer laufenden (außergerichtlichen) Auseinandersetzung mit einer großen internationalen Anwaltskanzlei. Unsere Mandantin hatte der Kanzlei ihre Standardsoftware für ein großes Vertragsmanagement-Projekt in erheblichem Umfang angepasst und erweitert – ein ziemlich komplexes IT-Projekt. Leider mit einem sehr komplizierten Kunden, der sich weigert, das (definitiv abnahmefähige) Produkt abzunehmen, die unserer Mandantin zustehende Vergütung zu zahlen und mit ihr eine vertragliche Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen. Wir unterstützen unsere Mandantin laufend dabei, einen (möglichst nicht gerichtlichen) Ausweg aus diesem Schlamassel zu finden.

Die erforderlichen Beratungsleistungen rechnen wir wegen der kaum möglichen Bestimmbarkeit des Umfangs nach Aufwand ab.

2. Online-Shop für 3D-Objekte

Für die rechtliche Betreuung “einfacher” Online-Shops gibt es spezialisierte Kanzleien. Wenn es aber um etwas anspruchsvollere Shop-Projekte geht, sind wir sicher die richtige Adresse. Wir beraten seit kurzem eine Münchener Agentur, die auf die Erstellung digitaler 3D-Objekte spezialisiert sind. Bisher hatte die Agentur diese Objekte im Rahmen individueller Projekte z.B. für Spiele- oder Filmproduzenten erstellt. Nun möchte sie die Objekte als Standardprodukte über einen eigenen Online-Shop vermarkten. Wir erstellen für diesen Shop passende AGB inkl. Lizenzbestimmungen und eine Datenschutzerklärung. Außerdem sorgen wir dafür, dass der (B2B-)Shop gesetzeskonform ist.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

3. Datenschutz-FAQ für einen Softwareanbieter

Wir sind externe Datenschutzbeauftragte einiger IT-Unternehmen, darunter ist auch ein Anbieter einer Software, mit deren Hilfe Kunden-Chats in ihre Website einbinden können. Das Unternehmen nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst und bietet unter anderem ein ausführliches “FAQ” auf seiner Website zum Thema Datenschutz an. Hier können Kunden und Interessenten erfahren, wie sie die Software DSGVO-konform einsetzen können und was sie ansonsten zum Thema Datenschutz beachten müssen. Solche Texte stärken das Vertrauen der Kunden in das Produkt und das Unternehmen – ein klarer Wettbewerbsvorteil. Nach Durchsicht der “FAQ” haben wir uns entschieden, die einzelnen Texte neu zu strukturieren, neue Texte hinzuzufügen und bestehende auf einen aktuellen Stand zu bringen.

Da wir mit unserer Mandantin eine aufwandsunabhängige Beratungs-Flatrate vereinbart haben, haben wir diese Leistungen nicht gesondert in Rechnung gestellt.

4. Lizenzvereinbarung einer Fraunhofer-Ausgründung

Wir werden langsam zu Spezialisten für Fraunhofer-Ausgründungen. Schon zum dritten Mal dürfen wir ein hoffnungsvolles IT-Startup aus dem Fraunhofer-Kosmos beim Weg in die “freie Wirtschaft” unterstützen. In diesem Fall haben die Gründer eine Software aus dem Energieinformatik-Bereich entwickelt, welches Energieversorgern bei der Analyse von Daten der digitalisierten Energiewirtschaft hilft. Bei unserer Beratung geht es im ersten Schritt um die Prüfung von Lizenzverträgen mit einer Universität, an der einer der Gründer beschäftigt war, und der Fraunhofer-Gesellschaft. Im Rahmen dieser Lizenzverträge räumt das Institut den Gründern das Recht ein, die im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten Arbeitsergebnisse zu nutzen, gegen Umsatzbeteiligung an der später vertriebenen Software. Lizenzverträge dieser Art können für Gründer unter Umständen in späteren Wachtumsschritten problematisch werden, weshalb man sie in jedem Fall von erfahrenen Anwälten prüfen lassen sollte.

Diese Beratungsleistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

5. Zusatzbedingungen für den Vertrieb von B2B-Standardsoftware

In diesem Beitrag erklären wir, wie Softwareanbieter vorgehen können, wenn sie ihre Produkte nicht selbst, sondern über Partnerunternehmen vertreiben möchten. Eine unserer Empfehlungen: Zusatzbedingungen als Ergänzung zu AGB speziell für den Partnervertrieb. Ein kleinerer Softwareanbieter hier aus München, den wir schon lange beraten, möchte diesen Schritt gehen, weshalb wir solche Zusatzbedingungen für ihn entworfen und angepasst haben.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

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Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend für unsere Mandanten. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an, oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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