Unsere fünf besten Mandate im August 2019

Auch im August haben wir trotz der Ferienzeit wieder einigen kleineren IT-Unternehmen dabei geholfen, rechtlich professioneller zu werden. Hier eine kurze Übersicht unserer interessantesten Mandate im August 2019.

1. Software-Anbieter ./. “Softwarepirat”

Wir gehen nicht gerne und auch nicht oft vor Gericht, aber manchmal geht es nicht anders: Bereits im Frühjahr haben wir für einen mittelständischen Softwareanbieter, den wir laufend beraten, Klage gegen einen kleineren Online-Anbieter eingereicht. Der Vorwurf: Der Online-Anbieter hat unter Zuhilfenahme von Drittanbietern einen kostenpflichtigen Onlinedienst unserer Mandantin genutzt, um Datenabfragen durchzuführen, die auf andere Weise nicht durchführbar sind. Die Ergebnisse dieser Abfragen hatte der Anbieter dann selbst kostenpflichtig an Endkunden angeboten, quasi zum günstigen “pay per use”-Tarif gegenüber dem Abo-Modell unserer Mandantin.

Hier steht bald der Verhandlungstermin an. Im Vormonat ging es für uns darum, die Klageerwiderung der Gegenseite auszuwerten und hierzu nochmals per Replik Stellung zu nehmen.

Die Vertretung in Gerichtsverfahren rechnen wir üblicherweise RVG-basiert zu Pauschalpreisen ab, so auch hier.

2. DSGVO-Support für Youtuber

Ja, wir beraten auch Youtuber! (Auch wenn das keine klassischen IT-Unternehmer sind.) In diesem Fall geht es um ein besonders schönes und erfolgreiches YouTube-Projekt mit dem Ziel, fremde Sprachen über untertitelte Straßeninterviews zu unterrichten. (Es wurden aber auch schon IT-Anwälte interviewt.) Das aktuelle Problem: Wie informiert man die Interviewten in DSGVO-konformer Art und Weise über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten? Wir wissen natürlich, wie das geht, und wir haben hierfür unsere Datenschutzerklärungs-Muster in ein besonders platzsparendes Miniaturformat gegossen. Das klappt tatsächlich.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

3. Grundausstattung für Freelancer

Wir unterstützen immer wieder gerne Freelancer! In diesem Fall ging es um einen freischaffenden Software-Entwickler, der vor allem für Anwaltskanzleien tätig ist. Entsprechend brauchte dieser nicht nur gute und passende AGB, sondern auch eine Standard-AVV und eine Vertraulichkeitsvereinbarung nach § 43e BRAO. Alles kein Problem für uns.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

Bei Ihrer Auftragsverarbeitung sollten Sie kein Risiko eingehen. In unserem E-Book erfahren Sie, worauf es bei Auftragsverarbeitung in der Praxis ankommt – so müssen Sie sich um Ihre AVV keine Sorgen mehr machen:

4. Prüfung Onlinedienst auf Umsetzung der “Buttonlösung”

Ein mittelständischer Softwareanbieter, über den wir hier schon mehrfach berichtet haben, betreibt einen kostenpflichtigen Onlinedienst im Automobilsektor. Nutzer können über den Dienst Informationen über Kfz-Ersatzteile abrufen und außerdem mit Händlern in Kontakt treten, welche diese Ersatzteile anbieten. Was wir noch nicht wussten: Über den Dienst ist eine direkte Bestellabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer möglich, und Käufer können durchaus auch Verbraucher sein. Das Stichwort für IT-Anwälte lautet also: Button-Lösung! Wir haben die Mandantin dazu beraten, wie sie den Dienst entsprechend “umstricken” muss.

Diese Leistungen sind in einer monatlichen Flatrate für die Dauerberatung dieser Mandantin enthalten.

5. Nutzungsbedingungen für Videoportal

Wir beraten laufend eine Unternehmensgruppe aus dem Medizinumfeld in IT-rechtlichen Fragen, die dort immer wieder entstehen. Das Unternehmen ist unter anderem im Bereich der Ausbildung von Psychotherapeuten tätig. Im Rahmen der Ausbildung zeichnen Psychotherapeuten in der Ausbildung (genannt “PiA”) Therapievideos auf und besprechen sie mit ihren Ausbildern. Um dies in einer datenschutzkonformen Art und Weise zu ermöglichen, ließ das Unternehmen eine eigene Web-und App-basierte Lösung zur Aufzeichnung und zum Teilen der Therapievideos entwickeln. Diese Plattform braucht natürlich vernünftige Nutzungsbedingungen – kein Problem für uns. Ich glaube, unsere Bedingungen sind besser zu handhaben als die von YouTube.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend für unsere Mandanten. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an, oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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