Unsere fünf besten Mandate im Juni 2019

Im Gegensatz zu vielen anderen Berufsgruppen sind unsere Leistungen nicht immer ganz leicht zu verstehen. Deshalb müssen wir uns immer wieder anstrengen, das, was wir tun und warum wir es tun, besser zu erklären. Das funktioniert am besten mit Beispielen aus unserer Beratungspraxis. Deshalb berichten wir hier ab sofort monatlich kurz über unsere interessantesten Mandate des Vormonats. Los geht's mit einer Übersicht unserer besten Mandate im Juni 2019.

1. DSGVO-Aufräumarbeiten bei einem Software-Anbieter

Wir helfen seit einigen Monaten einem aufstrebenden Softwareanbieter hier aus München dabei, sich nach starkem anfänglichen Wachstum rechtlich zu professionalisieren. Im vorigen Monat haben wir uns besonders mit der DSGVO-Compliance des Unternehmens beschäftigt. Die wichtigsten Schritte hier: Das Verarbeitungsverzeichnis auf einen sauberen Stand zu bringen, und dem Unternehmen zu helfen, für verschiedene Leistungsangebote die passenden AV-Vertragsmuster aufzusetzen.

Diese Leistungen rechnen wir im Rahmen eines größeren Arbeitspakets auf Festpreisbasis ab. Wie bei uns üblich, sind die hierfür erforderlichen Abstimmungen im Festpreis enthalten.

2. IT-Verträge im Online-Banking-Bereich

Wir beraten schon seit längerem einen mittelständischen Softwareanbieter, der vor allem für den Banken- und Versicherungssektor tätig ist und dort eine gute Marktposition hat. In den letzten Wochen kamen einige neue Bank-Kunden hinzu, mit denen wir Rahmen- und Lizenzverträge verhandelt haben. Das war mal mehr, mal weniger schwierig, aber wir sind immer zu praktikablen Ergebnissen gekommen.

Leistungen dieser Art rechnen wir übrigens normalerweise nach Aufwand ab; wenn wir laufend derartige Verhandlungen übernehmen, sind wir auch offen für Flatrate-Vereinbarungen.

3. Vertriebsvereinbarung zwischen Software-Anbietern

Ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt im SAP- und Salesforce-Umfeld helfen wir seit Anfang des Jahres dabei, aus rechtlicher Sicht den nächsten Schritt zu machen. Im vorigen Monat stand vor allem eine besondere Form der Vertriebsvereinbarung auf der Tagesordnung, in der es um sog. “Revenue Sharing” geht: Partnerunternehmen empfehlen sich gegenseitig ihren Kunden, und bei erfolgreicher Vermittlung gibt es eine Provision. Das bisherige Muster hierfür war an einigen Stellen “unsauber”, jetzt nicht mehr.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

4. Vereinbarung zwischen Betreibern einer mobilen Handelsplattform

Eine kleinere Online-Agentur hatte sich mit verschiedenen Beteiligten zur Entwicklung einer mobilen Handelsplattform (für ein spezielles Marktsegment) zusammen geschlossen. Die Entwicklung hatte die Agentur selbst übernommen, und sie hatte in diese Entwicklung erheblich vorab investiert (in Form eigener Ressourcen und auch in solche weiterer Subunternehmer). Der Agentur wurde die Beteiligung an einer Gesellschaft in Aussicht gestellt, die künftig den Betrieb der Plattform übernehmen sollte.

Die Plattform war nun fertig, aber es war ungeklärt, wie es mit dem Betrieb, der Entwicklung und den Investitionen unserer Mandantin weitergehen sollte. Die Agentur befürchtete, dass sie auf ihren Investments sitzen bleibt, ganz unabhängig davon, ob sie am künftigen Betrieb der Plattform beteiligt bleibt oder nicht.

Wir haben letztlich in verschiedenen Schritten dazu beigetragen, dass die Projektbeteiligten eine gute vertragliche Lösung fanden und unsere Mandantin ihre Investitionen sichern konnte.

5. Rechtliche Absicherung eines spezialisierten Freelancer

Ein Freelancer, der sich auf die Beratung und Entwicklung im Umfeld von Patentanwaltskanzleien spezialisiert hat, bat uns um Prüfung und Überarbeitung seines Standard-Vertragsmusters für seine Kunden. Sein Augenmerk lag vor allem auf einer vertraglichen Absicherung für Entwicklungsfehler, die bei der Arbeit in diesem sehr komplexen Umfeld durchaus mal vorkommen können. Auch wenn eine vertragliche “Enthaltung” für Entwicklungsfehler schwierig umsetzbar ist (siehe hier), konnten wir hier zumindest einige Ansätze finden. Auch darüber hinaus konnten wir die Qualität des Standard-Vertragsmusters steigern.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit dem Mandanten.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend für unsere Mandanten. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an, oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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