Unsere fünf besten Mandate im Juni 2020

Im Juni spielte sich Erstaunliches ab, unter anderem: Sich erstaunlicherweise öffnende Kindergärten, erstaunlich viel Regen und erstaunlich viel Arbeit für uns. So konnten wir im Rahmen unserer Mandate wieder einigen IT-Unternehmen dabei helfen, rechtlich professioneller zu werden. Hier eine kurze Übersicht unserer besten Mandate im Juni 2020.

1. Ein “App Store” der etwas anderen Art

Jeder kennt die “großen” App Stores, wie sie zum Beispiel Apple und Google für ihre Betriebssysteme anbieten. Einer unserer Mandanten, ein aufstrebender Anbieter einer Softwareplattform aus der Energieinformatik, hatte sich überlegt, dass ihre Lösung im Grunde auch ein Betriebssystem ist, nämlich eines für dezentrale Energieanlagen (z.B. Blockheizkraftwerke oder Solaranlagen). Es ist modular aufgebaut, und die Module sollen künftig nicht nur von unserem Mandaten, sondern auch von Dritten kommen. Das Unternehmen braucht also einen eigenen “App Store”. Über diesen sollen die Kunden des Unternehmens (vor allem Energieversorgungs-Unternehmen) die Möglichkeiten, einzelne Module zu beziehen und an ihre Endkunden (sog. “Prosumer”) zu vertreiben. Wir helfen dem Unternehmen seit Juni dabei, dieses Projekt vertraglich und datenschutzrechtlich sauber umzusetzen.

Die erforderlichen Beratungsleistungen rechnen wir wegen der kaum möglichen Bestimmbarkeit des Umfangs nach Aufwand ab.

2. Unsere Arbeit an NDAs

NDAs (auch Geheimhaltungsvereinbarungen – GHV – genannt) sind unser täglich Brot. Vor allem werden wir immer wieder darum gebeten, Vertragsentwürfe zu prüfen, die unsere Mandanten von potenziellen Geschäftspartnern vorlegt werden. Wir machen das normalerweise schnell und unkompliziert auf Grundlage einer standardisierten und für einzelne Mandanten anpassbaren Checkliste (siehe dazu diesen Beitrag). Was wir auch tun – und im Vormonat mehrfach getan haben: Wir prüfen, ob NDA-Vertragsmuster unserer Mandanten den aktuellen Marktstandards entsprechen. Das haben wir im Vormonat für zwei unserer Mandate gemacht. In einem Fall waren leichte Anpassungen nötig, unter anderem wegen gewisser Anforderungen aus dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Im anderen Fall haben wir das bestehende Muster schlicht für so fehlerhaft gehalten, dass wir einen Austausch gegen “unser” Muster für den einfacheren Weg hielten.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit dem Mandanten.

3. Softwarepiraterie – weiter, immer weiter!

Wie hier im Blog schon mehrfach berichtet, unterstützen wir einen mittelständischen Softwareanbieter aus dem Automobilumfeld laufend dabei, sich gegen Anbieter “gehackter” Kopien seiner Softwareprodukte rechtlich zur Wehr zu setzen. In diesem Beitrag hatten wir über ein Gerichtsverfahren berichtet, das wir gegen den deutschen Anbieter eines Online-Dienstes führen, der nach unserer Auffassung mit illegalen Methoden arbeitet. In diesem Zusammenhang wurden wir inzwischen darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Anbieter auf illegalen Online-Angeboten aus Russland (denen aus hier erwähnten Gründen schwer beizukommen ist) als Händler für Kfz-Ersatzteile listen lässt, also mit diesen Anbietern zusammenarbeitet. Zu dieser Konstellation haben wir die Rechtslage geprüft und bereiten rechtliche Schritte vor.

Da wir mit unserer Mandantin eine aufwandsunabhängige Beratungs-Flatrate vereinbart haben, haben wir diese Leistungen nicht gesondert in Rechnung gestellt. (Im Rahmen von Abmahnschreiben lassen wir uns Anwaltskosten natürlich gerne von den Abmahngegnern erstatten.)

4. Das moderne Ein-Mann-Systemhaus

Im Rahmen unserer Mandate beraten wir schon länger Software-Reseller und -Distributoren – aber das klassische “Systemhaus um die Ecke” zählte bisher nicht zu unseren Mandanten. Nun lernen wir gerade anhand eines neuen Mandanten, einem Einzelunternehmer, wie sich die “Systemhaus”-Leistungen in den letzten Jahren entwickelt haben: Client-PCs und zugehörige Standardsoftware werden nicht mehr verkauft, sondern (weiter-)vermietet bzw. wird Software als SaaS-Lösung bereitgestellt. Statt eines “eigenen” Servers bekommt der Kunde Rechenleistung eines Cloud-Anbieters, um deren Betrieb sich der Anbieter für den Kunden kümmert. Ebenso kümmert er sich um den Betrieb von Standardsoftware-Lösungen, die dem Kunden ausreichende IT-Sicherheit bieten (z.B. Firewall, Backup, Mobile Device Management).

Sowohl vertraglich (also in Bezug auf die AGB- und Angebotsgestaltung) als auch datenschutzrechtlich (Stichwort: Standard-AVV im Über-/Unterordnungsverhältnis) ist die rechtliche Unterstützung eines solchen Anbieters durchaus herausfordernd – aber wir haben die Herausforderung angenommen.

Diese Leistungen rechnen wir zum Festpreis ab, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

5. Ermittlungsanfrage an den Auftragsverarbeiter

Im Rahmen unserer Arbeit als Externer DSB für den Anbieter einer Chat-Software-Lösung haben wir es immer mal wieder mit Anfragen von Ermittlungsbehörden zu tun. Diese ermitteln gegen bestimmte Personen, die unter Umständen über die Chat-Funktion einzelner Websites für die Strafverfolgung relevante Informationen ausgetauscht haben könnten. Meist ohne Umweg über den Website-Betreiber landen solche Anfragen dann häufig direkt beim Chat-Anbieter. Dort übernehmen wir dann gerne die weitere Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden. Diese Korrespondenz fällt für die Behörden zunächst meist unerfreulich aus, denn: Unsere Mandantin ist Auftragsverarbeiter, und in dieser Rolle darf sie unter keinen Umständen (!) Daten an Ermittlungsbehörden herausgeben, ohne dass der Auftraggeber (d.h. der Betreiber der Website, die den Chat-Dienst nutzt) eine entsprechende Weisung erteilt hätte. Übrigens darf auch der Auftraggeber nicht auf jede Anfrage einer Ermittlungsbehörde mit einer Datenfreigabe reagieren: Gerade bei Ermittlungen von Behörden aus dem Ausland sind hier besondere Voraussetzungen zu erfüllen.

Da wir mit unserer Mandantin eine aufwandsunabhängige Beratungs-Flatrate vereinbart haben, haben wir diese Leistungen nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend im Rahmen unserer Mandate. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.


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