How to AGB?

Sowohl als Unternehmer:in als auch als Verbraucher:in ist man immer wieder mit AGB konfrontiert. Da lohnt es sich, nachzuvollziehen, welche Anforderungen an sie gestellt werden. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen den richtigen Umgang mit AGB.

Was sind AGB?

Eine Vorstellung davon, was „AGB“ sind, hat sicherlich jede:r. 
Allgemeine Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen sind Regelungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen. Dabei ist der Sinn in aller Regel, von bereits gesetzlich existierenden Regelungen abzuweichen. Im deutschen Recht gilt, dass nicht überreguliert werden soll – im Gegensatz zum US-Recht und ähnlichen Rechtsordnungen, in denen in der Regel maximal viel geregelt wird, damit keine Lücken entstehen, regelt das deutsche Recht in der Regel jeden Sachverhalt ausreichend, sodass nur Abweichungen von der gesetzlichen Lage vereinbart werden müssen, sofern das gewollt ist.

Der Einsatz von AGB

Also warum und wie setzt man AGB ein?

Das deutsche Recht bietet ausreichende „Standardregelungen“ für die meisten Sachverhalte. Der Sinn von AGB ist daher in aller Regel, von bestimmten gesetzlich vorgesehenen Regelungen abzuweichen. AGB sind damit sozusagen „Feineinstellungen“ für Ihre Geschäftsbeziehungen.

Wichtig ist die Frage, ob die AGB zwischen Unternehmen (B2B) gelten, oder ob Verbraucher:innen beteiligt sind (B2C). B2C-AGB müssen bestimmte zusätzliche Informationen enthalten (zum Beispiel Anbieterinformationen und Widerrufsbelehrung) und Klauseln sind schneller unwirksam als in B2B-AGB. Außerdem ist das Verwendungsrisiko höher: Unwirksame Klauseln können von Konkurrent:innen und auch Verbraucherverbänden (und einzelnen Verbraucher:innen) abgemahnt werden.
Eine Unwirksamkeit nach Verbraucherrecht lässt aber darauf schließen, dass eine Klausel auch bei einer Verwendung B2B als unwirksam gesehen wird. B2C AGB sollten also zurückhaltender formuliert werden – Sorgfalt ist aber immer, auch im B2B-Bereich, geboten.

Was tun bei mehreren Leistungen?

Sofern Sie verschiedene Leistungen anbieten, können Sie separate AGB-Dokumente für die verschiedenen Leistungen anbieten – oder auch alles in einem AGB-Dokument regeln. Je umfangreicher und komplexer die AGB, desto eher empfiehlt es sich, für verschiedene Leistungen separate AGB vorzuhalten. 

Grundprinzipien von AGB – was geht und was geht nicht?

In jedem Fall sollte man auf eine klare Struktur achten, denn AGB müssen transparent sein und klar machen, welche Regelungen für welche Leistung gelten. Sonst können die AGB-Klauseln unwirksam sein. Achten Sie also auf die AGB-Grundregeln: Transparenzgebot und das Verbot der unangemessenen Benachteiligung!

Gesetzlich schon Geregeltes muss nicht, kann aber trotzdem in die AGB. Dann aber Vorsicht: Es ist die richtige Formulierung erforderlich, damit die Gesetzeslage nicht falsch wiedergegeben wird und die Klausel dadurch möglicherweise unwirksam ist.

Typische AGB-Regelungen

Hier eine Übersicht zu typischen AGB-Regelungen: 

  1. Preisanpassungsklauseln (denn gesetzlich ist in der Regel nicht vorgesehen, dass sich Preise für Leistungen im laufenden Vertragsverhältnis ändern)
  2. Änderungsklauseln (falls Leistungen im laufenden Vertragsverhältnis anpassbar sein sollen, dazu mehr unter „AGB ändern und verwalten“)
  3. Haftungsklauseln (unser Lieblingsthema: Haftungsbeschränkungen sind nach deutschem Recht nur sehr eingeschränkt möglich und müssen daher sorgfältig formuliert werden)
  4. SLA-Regelungen (wie Reaktionszeiten, Fehlerklassen und Verfügbarkeitszusagen).

Wirksam sind AGB nur, wenn sie in einen Vertrag „einbezogen“ wurden. Dazu muss die Kundin bzw. der Kunde die Möglichkeit haben, vor Vertragsschluss von den AGB Kenntnis zu nehmen (Verbraucherkund:innen müssen sogar ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden). Unternehmerkund:innen müssen der Geltung der AGB widersprechen, damit sie nicht wirksam einbezogen werden. Verbraucherkund:innen müssen die AGB dagegen aktiv akzeptieren (wir empfehlen dazu eine Checkbox-Lösung. sprechen Sie uns gerne darauf an). Nachträglich bekannt gemachte AGB sind nicht einbezogen und entfalten damit keine Wirkung. Für jeden neu geschlossenen Vertrag müssen die AGB erneut einbezogen werden.

AGB ändern und verwalten

Umstände und Geschäft ändern sich und AGB müssen auch mal an neue Gegebenheiten angepasst werden. Welche AGB gelten dann?
Verwendet man eine „Änderungsklausel“, kann man unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen einführen, ohne dass die Kund:innen aktiv zustimmen müssen – in der Regel braucht das zumindest sachliche Gründe. Wir helfen gern bei der Formulierung einer solchen Klausel. Wesentliche Vertragsänderungen benötigen trotz Änderungsklausel eine Zustimmung der Kund:innen. Verwendet man eine solche Klausel nicht, oder verweigern Kund:innen die Zustimmung, gilt der Vertrag mit den alten AGB weiter. Der bzw. die Anbieter:in kann dann unter Umständen kündigen (wir prüfen gern die Rechtslage!), wenn er bzw. sie sich ein Sonderkündigungsrecht in den AGB oder vertraglich eingeräumt hat, oder wenn ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund oder Vertragsanpassung (§ 314 BGB) infrage kommt.

Wie muss eine Zustimmung zur AGB-Änderung formuliert werden? 

Dies kann durch ausdrückliche Erklärung erfolgen, etwa „Ich erkläre mich mit der Geltung der neuen AGB ausdrücklich einverstanden.“ Eine solche Formulierung ist unverzichtbar, soweit sich in der neuen AGB-Fassung Hauptleistungspflichten ändern (vertragswesentliche Pflichten, die die Leistung und Gegenleistung betreffen).

Ansonsten genügt auch eine Zustimmung durch die sog. „Erklärungsfiktion“: Hierzu müssen die Vertragspartner:innen über die AGB-Änderung informiert werden. Ihnen muss dann eine ausreichend lange Frist eingeräumt werden (z.B. 6 Wochen) innerhalb derer sie der Geltung der neuen AGB widersprechen kann. Außerdem müssen sie klar und besonders (für die Verwender:innen nachweisbar) darauf hingewiesen werden, dass die neuen AGB für sie gelten, wenn sie nicht rechtzeitig widersprechen. 

Oft wird hierzu eine „Änderungsklausel“ in die AGB aufgenommen. Diese erlaubt es den Verwender:innen, bestimmte AGB-Änderungen durch die Erklärungsfiktion durchzusetzen. Wichtig bei einer solchen Klausel ist, dass die oder der Vertragspartner:in klar und transparent erkennen kann, unter welchen Bedingungen sich die AGB ändern können und Änderungen zumindest einen sachlichen Grund haben; ein solcher Grund können z.B. Gesetzesänderungen oder neue Rechtsprechung sein, oder auch wirtschaftliche Verhältnisse der Verwenderin oder des Verwenders.

In der Folge können unterschiedliche AGB für unterschiedliche Kund:innen gelten. Denn: Wirksam in einen Vertrag einbezogen ist immer die AGB-Version in der „zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Fassung“. Außer eben die Kundin oder der Kunde stimmt der geänderten Fassung zu.

Hier empfiehlt sich ein gutes Vertrags-Management (auch eins unserer Lieblingsthemen!), das es der Verwenderin bzw. dem Verwender möglich macht, die für die Kund:innen jeweils geltende AGB-Version nachvollziehen zu können. 

Man sieht also: Das Thema AGB ist umfangreich – aber wir können helfen. 

Alles ok bei Ihren AGB? Oder haben Sie noch ein anderes Anliegen? Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf:


Ihre Ansprechperson

Melanie Schwamberger

ms@comp-lex.de


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