Arbeitsverträge mit Softwareentwicklern – Tipps und „Muster-Anlage“ für den Arbeitsvertrag

Ihr IT-Unternehmen möchte einen neuen Softwareentwickler einstellen? Dann sollten Sie im Arbeitsvertrag einige Themen regeln, die an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und IT-Recht liegen. Dazu haben wir einige Tipps für Sie – und ein fertiges Muster, um das Sie Ihren Arbeitsvertrag ergänzen können.

Zwischen IT-Recht und Arbeitsrecht

Auch wenn wir selbst keine Arbeitsrechtler sind, sind wir gelegentlich doch an arbeitsrechtlichen Mandaten beteiligt. Denn wenn ein Unternehmen einen Softwareentwickler einstellt, gilt es, neben Verhandlungen über dessen Gehalt auch einige Fragen zu klären, die eher zum IT- als zum klassischen Arbeitsrecht gehören. Dies sind unter anderem:

  1. An den Arbeitsergebnissen, die Ihr Entwickler für Sie erstellt, entstehen Urheber- und andere Schutzrechte. Wie stellen Sie sicher, dass Ihnen als Arbeitgeber diese Rechte möglichst vollständig zustehen?
  2. Bringt der neue Entwickler eigene Entwicklungen in Ihr Unternehmen ein? Darf er Open Source-Software einsetzen? (Achtung, gerade dabei lauern Gefahren, siehe den Abschnitt „Verwendung von Drittsoftware und Dokumentation“ in dem verlinkten Beitrag!)
  3. Wie frei darf Ihr Mitarbeiter mit anderen über seine neue Tätigkeit sprechen? Er kommt ja wahrscheinlich zumindest mit Ihren Betriebsgeheimnissen in Berührung, unter Umständen auch mit vertraulichen Daten Ihrer Kunden. Das erscheint uns als guter Anlass, zu regeln, wie er damit umzugehen hat.

Die Antwort auf diese Fragen: Unsere Muster-Anlage zum Arbeitsvertrag

Wir haben zu diesen Themen ein Vertragsmuster entwickelt, das Sie als Ergänzung zu Ihren Standard-Arbeitsverträgen nutzen können. Die oben genannten Fragen lösen wir darin wie folgt:

  • Die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen stehen – soweit gesetzlich möglich – Ihnen als Arbeitgeber zu.
  • Eigenentwicklungen und Entwicklungen Dritter (einschließlich Open Source Software) darf Ihr Entwickler nur in die Arbeit für Sie einbringen, nachdem Sie dazu Ihre Einwilligung gegeben haben. Der Entwickler muss außerdem dokumentieren, was er wie und an welcher Stelle eingebaut hat.
  • Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Dokumente unterliegen einer Geheimhaltungspflicht.

Aufbau der Muster-Anlage zum Arbeitsvertrag

Unsere Muster-Anlage zum Arbeitsvertrag mit Softwareentwicklern ist folgendermaßen aufgebaut:

  1. Regelungen zu Vertraulichkeit und Geheimhaltung
  2. Umgang mit Eigentum des Arbeitgebers (Sachen und Daten)
  3. Einbringen von Eigenentwicklungen des Arbeitnehmers und Entwicklungen Dritter; Dokumentationspflicht
  4. Rechteverteilung an den Arbeitsergebnissen des Entwicklers, Abgrenzung von ihm zustehenden privaten Eigenentwicklungen
  5. Bestimmungen zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen

So nutzen Sie unsere Vorlage in drei einfachen Schritten

  1. Laden Sie unsere Muster-Anlage zum Arbeitsvertrag mit Softwareentwicklern herunter. Das können Sie hier tun: Anlage zum Arbeitsvertrag: Vertraulichkeit und Umgang mit Arbeitsergebnissen – Word (.docx)
  2. Sorgen Sie dafür, dass sie auch Vertragsbestandteil wird. Die Vorlage ist als Anlage zu einem Arbeitsvertrag konzipiert. Das bedeutet, dass der Arbeitsvertrag auf die Anlage verweisen muss, damit sie Teil des Vertrages wird. Ohne einen solchen Verweis ist sie für Ihren Mitarbeiter nur verpflichtend, wenn er sie Ihnen noch einmal separat unterschreibt.
  3. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsvertrag Bestimmungen enthält, die denen der Muster-Anlage widersprechen. Dies können beispielsweise abweichende Regelungen zur Dauer oder zum Umfang der Geheimhaltungspflicht oder auch zur Verteilung der Nutzungsrechte sein. Schauen Sie sich das bitte genau in Ihrem Standard-Arbeitsvertrag an. Bonus-Tipp: Sinnvoll ist es auch, eine Prioritätsklausel in Ihren Vertrag einzubauen, die bei Widersprüchen zwischen Anlage und Hauptvertrag der Anlage den Vorrang einräumt. Das bietet sich unmittelbar nach dem Verweis auf die Vorlage an (siehe Schritt 2).

Sie sind nicht sicher, ob die Vorlage den Anforderungen Ihres Unternehmens genügt? Dann sprechen Sie uns an! Das gilt übrigens auch für Arbeitsrechtler, die unser Dokument nutzen möchten und Fragen zur Anwendung haben.

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