comp/lex Blog-Wettbewerb Nr. 1 (September 2019): Aufruf zur Teilnahme!

Wie in diesem Beitrag schon angekündigt, starten wir ab sofort mit dem ersten comp/lex Blog-Wettbewerb. Nachwuchsjuristen, die gut und vor allem verständlich schreiben können, haben die Möglichkeit, tolle Geldpreise zu gewinnen! Hier erfahren Sie alles, was Sie für die Teilnahme wissen müssen. Dann gilt: Auf los geht’s los!

Um welches Thema geht es dieses Mal?

In unserem ersten Wettbewerb geht es um ein Thema, das anscheinend sehr leicht zu verstehen ist, denn man liest fast nirgendwo etwas darüber. Wir rufen dazu auf, einen Blog-Beitrag zum folgenden Thema zu schreiben:

Rechtsmängelhaftung: “Freistellung” bei Verletzung von Rechten Dritter

In nahezu jedem IT-Vertrag findet man Regelungen zur Rechtsmängelhaftung und zur Freistellung des Kunden durch den Anbieter, wenn Dritte Ansprüche wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen geltend machen. Der Beitrag erklärt, ob und warum man solche Regelungen braucht. In diesem Zusammenhang sollte der Beitrag auch dazu Stellung nehmen was der Unterschied zwischen “Freistellung” und “Haftung” ist.

Wer möchte, darf quasi als Zusatzaufgabe noch etwas dazu schreiben, warum in anglo-amerikanischen IT-Verträgen viel häufiger von “indemnification” (“Freistellung”) die Rede ist als in deutschen IT-Verträgen, also auch in Bereichen außerhalb der Rechtsmängelhaftung. Wie sollte man einem Mandanten aus dem Anglo-amerikanischen Rechtsraum erklären, wo da die Unterschiede sind?

Wer möchte, darf außerdem gerne Beispiele für besonders gelungene und/oder misslungene Vertragsklauseln aus diesem Bereich liefern.

Wie soll der Beitrag aussehen?

Ganz einfach: Richtig gut soll er aussehen! Wir setzen bewusst keine bestimmte Form oder Länge des Beitrags voraus. Auch der Titel ist frei wählbar, die Ergänzung des Texts durch Bilder, Grafiken und sogar Videos ist ebenfalls erlaubt. Jede/r Autor/in muss selbst entscheiden, wie ein Beitrag aussehen muss, den unsere Leser als gut lesbar, verständlich und nützlich empfinden.

Wie ist der Zeitplan?

  • Sie haben bis zum Freitag, 27. September 2019, um 18 Uhr (MESZ) Zeit, selbst einen Beitrag zu diesem Thema zu veröffentlichen (z.B. in einem eigenen Weblog, Ihrem Social Media Profil oder auf der Website / im Blog Ihres Arbeitgebers) oder ihn uns per Mail an inbox@comp-lex.de (oder per Telegram an @jochennotholt) zu schicken. Wenn Sie einen Beitrag selbst veröffentlichen, informieren Sie uns bitte ebenfalls kurz direkt darüber. Teilen Sie uns bitte in jedem Fall kurz mit, warum Sie als Nachwuchsjurist/-in teilnahmeberechtigt sind.
  • Am Freitag, 4. Oktober 2019 geben wir die Preisträger/-innen im Laufe des Tages bekannt.
  • Den Siegerbeitrag veröffentlichen wir zu Beginn der darauf folgenden Woche.

Was gibt es zu gewinnen?

Wir vergeben in diesem ersten comp/lex Blog-Wettbewerb diese Preise:

  1. Preis : EUR 500,00 (plus die Veröffentlichung des Siegerbeitrags hier im comp/lex Blog)
  2. Preis: EUR 200,00
  3. Preis: EUR 100,00

Alle, die einen Preis gewinnen, erhalten außerdem eine individuelle Urkunde, dürfen sich zeitlich unbegrenzt als “Sieger/-in des comp/lex Blog-Wettbewerbs (Monat/Jahr)” feiern lassen und hierfür ein schickes digitales Logo nutzen.

Was muss ich sonst tun?

Der comp/lex Blog-Wettbewerb ist ein Nachwuchswettbewerb! Sie sollten deshalb prüfen, ob Sie mitmachen dürfen, und unsere Teilnahmebedingungen lesen. Falls Sie noch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Und dann natürlich: Schreiben, schreiben, schreiben! Viel Erfolg!

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  • Werfen Sie einen Blick in unseren Wegweiser. Darin finden Sie alle unsere Blog-Beiträge thematisch geordnet.
  • Haben Sie noch ein anderes Anliegen? Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf.

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