Unsere fünf besten Mandate im Februar 2020

Trotz Corona-Krise gehen unsere Geschäfte (zumindest bisher) ihren gewohnten Gang. So haben wir auch im Februar wieder einigen IT-Unternehmen dabei geholfen, rechtlich professioneller zu werden. Hier eine kurze Übersicht unserer interessantesten Mandate im Februar 2020.

1. Grundausstattung für eine Winzer-Softwarelösung

Die Digitalisierung macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt – das haben wir zuletzt in einem neuen Mandat gelernt. Zwei Gründer aus dem schönen Moselgebiet haben eine SaaS-Lösung entwickelt, in dem Winzer – aber perspektivisch auch andere Landwirte – ihre Weinberge effizient managen und damit auch ihre behördlichen Berichtspflichten elegant und zeitsparend erfüllen können.

Unsere Beratung bezog sich zum einen auf individuelle und zum Geschäftsmodell passende AGB, zum anderen auf die datenschutzrechtliche Beratung und die Lieferung der nach der DSGVO erforderlichen Dokumente. Auf Grund besonderer Funktionalitäten der Anwendung ergaben sich hier einige kleinere Herausforderungen.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit dem Mandanten.

(Übrigens: Ob Ihr IT-Unternehmen DSGVO-konform aufgestellt ist, erfahren Sie in unserer DSGVO-Checkliste für IT-Unternehmen.)

2. Musterverträge für Embedded-Entwicklungsprojekte

Wir beraten in letzter Zeit verstärkt im Umfeld der Entwicklung von Embedded-Geräten. Im IoT-Zeitalter steigt die Bedeutung dieser Geräteklasse, in der Hard- und Software enger miteinander verknüpft sind als in klassischen Architekturen.

Eine kleinere, aber sehr ambitionierte Agentur aus Schleswig-Holstein sprach uns mit dem Wunsch an, maßgeschneiderte Projektverträge zu bekommen. Das Unternehmen hatte sich AGB entwerfen lassen, allerdings von einer fachlich nicht spezialisierten Kanzlei. So sah das Dokument dann auch aus … Erster Arbeitsschritt also: alte AGB in die Tonne, neue AGB schnell entwerfen.

Die beiden Muster für Embedded-Projektverträge – einer nach „klassisch-statischem“, einer nach „quasi-agilem“ Vorgehen, setzen dann auf die neuen AGB auf, die Dokumente bleiben deshalb schlank und gut lesbar.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit dem Mandanten.

Möchten Sie Ihre AGB in laufenden Vertragsbeziehungen wirksam ändern? Hier erfahren Sie, wie’s geht!

3. Ein (fast) vorbildlicher Software-Pflegevertrag

Ein kleineres IT-Serviceunternehmen aus Hessen sorgte bei uns insofern für eine positive Überraschung: Es ließ uns ihren Mustervertrag zur Prüfung zukommen – an dem wir so gut wie nichts auszusetzen hatten. (Demnächst schreiben wir hier im Blog mehr dazu, welche kostenlosen Vertragsmuster in welchen Situationen etwas taugen und wann man aufpassen muss.)

Wir hielten an dem Muster nur kleinere Anpassungen für nötig, welche die Mandantin auch gut nachvollziehen konnte. Diese Änderungen haben wir dann zum Festpreis umgesetzt.

4. Vorarbeiten für eine Gesundheits-App

Wir hatten schon vor einiger Zeit ein befreundetes Startup aus dem E-Health-Bereich IT-rechtlich beraten. Jetzt wurden wir wegen umfassender datenschutzrechtlicher Beratung inklusive einer Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter angefragt.

Das Unternehmen stellt eine mobile App bereit, mit der Privatnutzer die eigenständige Betreuung pflegebedürftiger Mitmenschen organisieren können. Die App bietet neben Messaging- und Kollaborations-Funktionalitäten auch verschiedene Sonderfunktionen rund um das Thema Unterstützung bei der häuslichen Pflege bereit.

Das Unternehmen wollte zunächst auf Grundlage geplanter neuer Funktionalitäten einen Überblick über anstehende datenschutzrechtliche Herausforderungen haben. Und wir wollten zu Beginn der Zusammenarbeit einen Überblick über mögliche Kosten unserer Beratung liefern. Wir haben uns dann dazu entschieden, zunächst kostenlos eine Vorprüfung unseres Arbeitsaufwands als externer DSB durchzuführen. Dabei mussten wir an manchen Stellen der geplanten App-Funktionen datenschutzrechtliche Probleme feststellen, deren Lösung weitere Abstimmungen über die Gestaltung der App erfordert. Wir freuen uns darauf, dieses Thema bald gemeinsam anzugehen.

Viele IT-Unternehmen wissen nicht, welcher der richtige Datenschutzbeauftragte für sie ist. In unserem E-Book stellen wir alle Vor- und Nachteile bei der Wahl Ihres Datenschutzbeauftragten übersichtlich gegenüber. So finden Sie den richtigen Datenschutzbeauftragten für Ihr IT-Unternehmen:

5. Nochmal Embeddeds: Rahmenvertrag für „Second Supplier“

Wir sind laufend für ein aufstrebendes Startup aus dem Energieinformatik-Umfeld tätig, das innerhalb weniger Jahre von fünf auf über 50 Mitarbeiter gewachsen ist und das zuletzt eine zweite Investorenrunde erfolgreich durchlaufen hat.

Das Unternehmen muss einige rechtliche Absicherungen seines Geschäfts vornehmen, wozu auch die Absicherung der Lieferketten zählt. Neben einer Software-Plattform als zentraler Leistungsbestandteil liefert das Unternehmen auch bestimmte Embedded-Geräte als „Vermittler“ zwischen Energieanlagen und der Software-Plattform. Diese Geräte bezieht das Unternehmen bisher von einem Hersteller – nun muss zur Absicherung ein „Second Supplier“ her. Dieser hatte einen Rahmenvertrag zur Prüfung vorgelegt, der unserer Mandantin an vielen Stellen nicht zusagte. Diese Prüfung und Kommentierung haben wir im ersten Schritt gerne übernommen.

Die erforderlichen Beratungsleistungen haben wir wegen der kaum möglichen Bestimmbarkeit des Umfangs nach Aufwand abgerechnet.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend für unsere Mandanten. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an, oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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