Unsere fünf besten Mandate im April 2020

Alle halten weiterhin Abstand – unsere Mandanten zum Glück nicht, jedenfalls nicht zu uns. So haben wir auch im April wieder einigen IT-Unternehmen dabei geholfen, rechtlich professioneller zu werden. Hier eine kurze Übersicht unserer interessantesten Mandate im April 2020.

1. Vertragsprüfung für einen innovativen Softwareentwickler

Wir wurden von einem freiberuflichen Softwareentwickler angefragt, der sich für seine Tätigkeit ein interessantes Geschäftsmodell ausgedacht hat. Der Entwickler klinkt sich in größere Entwicklungsprojekte ein, prüft Quellcode in zugehörigen GitHub-Repositories und schlägt den Kunden sinnvolle Änderungen vor. Für jede Änderung, die von den Kunden ins Projekt übernommen wird, wird er bezahlt – abhängig vom Umfang der jeweiligen Änderung (es gibt dafür drei Stufen). Der Entwickler ist intelligent, und sein selbst entworfener Vertrag auch. Trotzdem konnten wir im Rahmen unserer Prüfung einige Dinge am Vertrag verbessern – und außerdem offene Fragen des Entwicklers z.B. zur Haftung klären.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit dem Mandanten.

2. Immer wieder … Softwarepiraterie!

Wie in früheren Beiträgen dieser Reihe erwähnt, unterstützen wir einen mittelständischen Softwareanbieter im Automobilumfeld laufend bei der rechtlichen Verfolgung von Softwarepiraterie – aktuell weiterhin auch gerichtlich. Nun tat sich mal wieder ein neuer, allerdings ziemlich perfider Pirateriefall auf. Ein Anbieter aus Polen bietet einen kostenpflichtigen Service für die Abfrage von Fahrgestellnummern an, der letztlich seine Daten aus den Softwareprodukten unserer Mandantin “abgreift”.

Wir haben den Sachverhalt gemeinsam mit unserer Mandantin aufgearbeitet und versuchen die Sache zunächst außergerichtlich per Abmahnschreiben und Unterlassungserklärung zu regeln. Da der Anbieter “offiziell” nach außen aufzutreten scheint und seine Identität nicht verbirgt, sehen wir in diesem Fall gewisse Erfolgsaussichten (was leider eher die Ausnahme ist).

Da wir mit unserer Mandantin eine aufwandsunabhängige Beratungs-Flatrate vereinbart haben, haben wir diese Leistungen nicht gesondert in Rechnung gestellt. (Im Rahmen von Abmahnschreiben lassen wir uns Anwaltskosten natürlich gerne von den Abmahngegnern erstatten.)

Softwarepiraterie kann Ihrem IT-Unternehmen schnell zum Verhängnis werden. In unserem E-Book erfahren Sie, wie Sie sich wirksam schützen – so müssen Sie sich um Softwarepiraterie keine Sorgen mehr machen:

3. Es gibt sie noch, die (neuen) Essens-Lieferdienste

Neulich hatten wir darüber berichtet, dass wir im Umfeld der P2B-Verordnung beraten – da haben wir jetzt einen weiteren Fall auf dem Tisch. Wir wurden von einem jungen Einzelunternehmer angesprochen, der gerade dabei ist, einen neuen Onlinedienst für die Vermittlung von Essenslieferungen aufzuziehen. Der Dienst funktioniert ein wenig anders als vergleichbare Dienste und erscheint uns deshalb durchaus als hoffnungsvolles Geschäft, auch und gerade in der aktuellen Zeit des “Social Distancing”.

Wir beraten den Gründer umfassend und stellen ihm AGB und Musterverträge mit den teilnehmenden Gastronomen (unter Berücksichtigung der P2B-Verordnung), Nutzungsbedingungen für die Endnutzer sowie die erforderlichen Datenschutzhinweise bereit.

Diese Leistungen rechnen wir zum Festpreis ab, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit dem Mandanten.

4. AGB für ein “Plug-In”

Nicht nur klassische Standard-Softwareprodukte haben gute AGB verdient, sondern auch “etwas andere” Lösungen. Eine unserer neueren Mandantinnen, ein aufstrebendes Unternehmen aus dem EdTech-Sektor, möchte einen Teil ihrer Gesamtlösung als Plug-In für die gängigen webbasierten Lernmanagement-Systeme über die “App Stores” dieser Systeme bereitstellen. Letztlich geht es hier um AGB für eine SaaS-Lösung, aber mit ein paar Besonderheiten. Wir konnten das Dokument wie gewohnt (einigermaßen) zügig liefern. (Wie Sie Ihre AGB in laufenden Vertragsbeziehungen wirksam ändern, erfahren Sie hier.)

Diese Leistungen rechnen wir zum Festpreis ab, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

5. Ein eHealth-Unternehmen kommt ins Rollen

Wir freuen uns sehr, dass bei einem unserer hoffnungsvollsten Pferde im Stall, einem Start-Up aus dem eHealth-Umfeld, langsam die Geschäfte ins Rollen kommen (wir hatten schonmal über das Unternehmen, eine Fraunhofer-Ausgründung, berichtet).

Wir wurden nun darum gebeten, vertrags- und datenschutzrechtlich in einem Pilotprojekt mit verschiedenen Beteiligten zu beraten. Auftraggeber unserer Mandantin ist ein Verein im Umfeld der Krebsforschung, weitere Teilnehmer am Projekt sind verschiedene Kliniken. Weil die Rollenverteilung zwischen den Beteiligten zunächst etwas unklar war, ergab sich aus beiden Perspektiven eine gewisse Komplexität und etwas stärkerer Abstimmungsbedarf. Neben der Klärung vertraglicher Fragen mussten wir auch klären, wie wir mit dem Thema Auftragsverarbeitung umzugehen hatten.

Diese Leistungen haben wir zum Teil zum Festpreis abgerechnet (bezogen auf die Erstellung eines passenden AVV-Musters), zum Teil (bezogen auf den allgemeinen Abstimmungsbedarf) nach Aufwand.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend für unsere Mandanten. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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