Unsere fünf besten Mandate im März 2020

Der März 2020 - ein ganz normaler Monat? Für die meisten von uns sicher nicht. Trotzdem: Unsere Arbeit ging trotz etwas widriger Umstände (Stichwort: Kinderbetreuung) einigermaßen normal weiter, und wir haben wieder einigen IT-Unternehmen dabei geholfen, rechtlich professioneller zu werden. Hier eine kurze Übersicht unserer interessantesten Mandate im März 2020.

1. Rechtliche Professionalisierung eines EdTech-Anbieters

Auf Empfehlung eines Kollegen wurden wir kürzlich von einem kleineren Unternehmen kontaktiert, das sich auf den Bereich des Online-unterstützten Lernens konzentriert. Es bietet seinen Kunden nicht nur eine eigene webbasierte Plattform zum Lernen mit besonderen Funktionalitäten rund um das „Social Learning“, sondern kümmert sich auch um die zu Grunde liegenden Lernkonzepte. Das Unternehmen war bisher rechtlich unzureichend betreut und möchte sich rechtlich professionell(er) aufstellen – vor allem im vertraglichen Bereich, weil es im Datenschutzbereich schon gut beraten ist.

Erster Schritt nach dem persönlichen Kennenlernen (natürlich – wie ohnehin bei uns üblich – “remote”) war die Erstellung eines Fahrplans für die anstehenden Aufgaben. Im März ging es vor allem um die Erstellung von AGB für ein neues Angebot, eine B2B-Plattform für die Buchung von Online-Kursen, die das Unternehmen direkt kostenpflichtig anbietet.

Diese Leistungen haben wir zügig erbracht und zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

2. Kooperationsthemen für einen Softwareanbieter

Seit letztem Jahr beraten wir laufend einen stark wachsenden Softwareanbieter aus München, der eine mächtige Projektmanagement-Software für größere Unternehmenskunden bereitstellt. Hierfür arbeitet das Unternehmen mit zahlreichen Entwicklungs- und sonstigen Kooperationspartnern zusammen. Auf dem Weg zur rechtlichen Professionalisierung des Unternehmens geht es hier darum, diese Kooperationen auf eine rechtlich solide Grundlage zu stellen. Wir hatten dazu bereits im vorigen Jahr erste Entwürfe für Vertragsmuster erstellt – nun ging es darum, diese zu erweitern und zu verfeinern. Das Vertragskonstrukt besteht nun aus einem grundlegenden Kooperationsvertrag für allgemeine Themen und für Zusatzvereinbarungen für Spezialbereiche der Kooperation (Provisionierung, Vertrieb von Add-Ons für die Standardsoftware, Subunternehmerleistungen etc.). Wir sind hier nun einen größeren Schritt weiter gekommen.

Die erforderlichen Beratungsleistungen haben wir wegen der kaum möglichen Bestimmbarkeit des Umfangs nach Aufwand abgerechnet

3. Embedded-Entwicklung mit Gewinnbeteiligung

Auf Empfehlung einer befreundeten mittelständischen Kanzlei (der das Mandat zu klein war) kontaktierte uns ein freiberuflicher Softwareentwickler, der im IoT-Bereich (für „Internet of Things„) üblicherweise Auftragsentwicklungen für Unternehmenskunden umsetzt und dafür nach Aufwand bezahlt wird. Nun wollte er mit einem Kunden ein anderes Geschäftsmodell umsetzen – im Rahmen der Entwicklung von Software für ein neuartiges IoT-Produkt haben die Parteien eine Vergütung vereinbart, die sich weitgehend an den Verkaufszahlen für das Produkt orientiert. Den entsprechenden „Lizenzvertrag“ hatten der Entwickler selbst entworfen, er wünschte sich nun den prüfenden Blick und Anpassungen durch einen Experten. Nach einer telefonischen Abstimmung haben wir uns schnell auf sinnvolle Anpassungen geeinigt, die wir dann schnell umgesetzt haben.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

4. Große IT-Ausschreibung: Es wird spannend!

Schon im Rahmen unseres Berichts für November / Dezember 2019 hatten wir über eine größere IT-Ausschreibung über eine Banking-Softwarelösung für die öffentliche Hand berichtet, bei der wir ein mittelständischen Softwareanbieter begleiten. Im März ging diese Ausschreibung nun in die “heiße Phase”. Neben der Leistungspräsentation war auch ein den Ausschreibungsunterlagen beizufügender Vertragsentwurf nach den Anforderungen der Ausschreibungsstelle zu überarbeiten. Hierzu waren zahlreiche interne Abstimmungen mit der Mandantin nötig und viele Fragen zu klären. Dass diese Arbeit mitten in die Corona-Panik fiel, machte die Aufgabe nicht unbedingt leichter – aber wir haben es gemeinsam bewältigt und hoffen nun natürlich auf den Zuschlag für unsere Mandantin.

Die erforderlichen Beratungsleistungen haben wir wegen der kaum möglichen Bestimmbarkeit des Umfangs nach Aufwand abgerechnet.

5. Ein Datenvorfall im IT-Unternehmen

Bei einer unserer größeren Mandantinnen, einem Reseller/Distributor von Standardsoftware, kam es Anfang März zu einem unangenehmen Vorfall. Das Unternehmen erstellt regelmäßig Leistungsübersichten für seine Unternehmenskunden, die z.B. die für das Unternehmen beschafften Softwareprodukte und deren Preise enthalten. Eine solche Übersicht erhielt leider nicht nur der Unternehmenskunde, sondern – autsch! – auch ein Softwarehersteller, der den Kunden mit seinen Produkten beliefert. Der Mail-Verteiler war also etwas größer als geplant, was der Kunde auch mitbekam. Dieser legte nun Wert darauf, dass unsere Mandantin Nachweise dafür vorlegte, dass der Softwarehersteller diese Information aus seinen Systemen gelöscht hatte, und dass unsere Mandantin ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen hat, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Wir haben der aktuell stark überlasteten Rechtsabteilung beim Entwurf der Korrespondenz zwischen Mandantin und ihrem aufgebrachten Unternehmenskunden geholfen.

Die erforderlichen Beratungsleistungen haben wir wegen der kaum möglichen Bestimmbarkeit des Umfangs nach Aufwand abgerechnet.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend für unsere Mandanten. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an, oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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