Je fünf Beispiele für „einfache“ und „komplexe“ IT-Verträge
Welche Arten von IT-Verträgen gibt es? Die Antwort lautet: Unzählige. Mit ein paar Beispielen aus unserer Arbeitspraxis möchten wir Ihnen ein Gefühl dafür geben, was „einfache“ und „komplexe“ IT-Verträge unterscheidet - und wie wir an diese unterschiedlichen Aufgabenstellungen herangehen.
Falls Ihr Unternehmen Standard-IT-Leistungen anbietet, also aus Ihrer eigenen Sicht nichts „Außergewöhnliches“, empfiehlt sich die Nutzung entsprechender AGB nach aktuellen Marktstandards. Eine gute Ausgangsbasis hierfür sind die Muster-AGB des Bitkom, möglicherweise auch Vorlagen aus Formular-Handbüchern. Wenn Sie dann noch unseren Rat beherzigen, Ihre Leistungen und die Mitwirkungsleistungen Ihrer Kunden möglichst genau zu beschreiben (entweder in den AGB selbst oder in Ihrem Angebot), sind Sie schon auf der sicheren Seite.
Entsprechend nennen wir Ihnen hier fünf …
Beispiele für „einfache“ IT-Verträge
In den letzten Wochen haben wir z.B. an folgenden „einfacheren“ IT-Verträgen gearbeitet:
- Wir haben die Vertriebs-AGB eines deutschen IT-Mittelständlers auf einen aktuellen Stand gebracht. Das Unternehmen erbringt verschiedene IT-Leistungen für Unternehmenskunden: es vertreibt z.B. Software von Drittanbietern, berät zu Fragen der Softwarelizenzierung und führt auch selbst IT-Projekte durch. Die AGB sollten daher auf vielfältige Leistungstypen abgestimmt sein.
- Wir erstellen und überarbeiten immer wieder AGB kleinerer Softwareanbieter, die ihre Software „as a Service“ sowie alternativ „on premise“ anbieten.
- Wir sind keine Arbeitsrechtler, aber wenn es um Arbeitsverträge mit Softwareentwicklern geht, erstellen wir entsprechende Anlagen zum Arbeitsvertrag, in denen Fragen der Rechteeinräumung an Software und anderen Arbeitsergebnissen geregelt sind.
- Wer Software entwickelt hat und diese in ein zu gründendes Unternehmen einbringt, benötigt hierfür in der Regel eine entsprechende „Lizenzvereinbarung“, oder auch Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten. Das haben wir zuletzt öfters gemacht.
- Ein innovatives Startup wollte ihre Software einem kleinen Kreis von Testern zur Verfügung stellen und mit diesen hierfür Kooperationsverträge schließen.
Diese Aufgaben erfordern zwar auch sorgfältiges Arbeiten, sie gehen uns aber relativ schnell (und daher preisgünstig) von der Hand.
Beispiele für „komplexe“ IT-Verträge
Häufig werden wir aber auch wegen Vertragsentwürfen und -projekten angefragt, die sehr individuell sind und die wir daher von Grund auf neu entwerfen müssen. Hier fünf Beispiele für Aufträge dieser Art, mit denen wir in den letzten Wochen zu tun hatten:
- Unsere Mandanten verhandelten mit dem Anbieter eines regionalen Online-Bewertungsportals für Ärzte über die Lizenzierung dieses Portals für andere Regionen. Das (IT-)Leistungsgefüge in diesem Vertragsverhältnis stellte sich als ziemlich komplex heraus, der vom Lizenzgeber erstellte Vertragsentwurf passte hierzu überhaupt nicht. Das Ergebnis unserer Überarbeitung war zwangsläufig (fast) ein neuer Vertrag, auf dessen Basis dann weiter verhandelt wurde.
- Ein von uns beratener IT-Anbieter möchte mit einem Anbieter für Gebrauchtsoftware kooperieren. Die Kunden des IT-Anbieters sollen die Möglichkeit haben, ihre alten Software-Lizenzen beim Gebrauchtsoftwarehändler gegen Leistungsgutscheine des IT-Anbieters einzutauschen. Diese können sie dann als alternatives „Zahlungsmittel“ verwenden. Umgekehrt erhält der IT-Anbieter für jeden so vermittelten Kunden eine Provision vom Gebrauchtsoftwarehändler.
- Ein IT-Mittelständler ist im Bereich des Software-Reselling und der -Distribution tätig. Ein von diesem neu entwickeltes Angebot bietet dem Kunden die Möglichkeit, Software besonders günstig und bequem einkaufen zu können. Wir haben die Rechts- und Fachabteilung bei der Überarbeitung des Vertragswerks hierzu unterstützt.
- Ein Anbieter einer neuen Web-Shop-Lösung möchte ein Affiliate-Programm auflegen, um schneller an Neukunden für seine Lösung zu kommen. Der Anbieter musste schnell einsehen, dass es beim Entwurf der AGB hierzu wenig Sinn hat, Bedingungen eines Konkurrenten zu kopieren und nur leicht anzupassen … Da sich das Geschäftsmodell des Affiliate-Programms grundlegend von dem der Konkurrenz unterschied, waren viele Anpassungen durch uns nötig. (Möchten Sie Ihre AGB in laufenden Vertragsbeziehungen wirksam ändern? Hier erfahren Sie, wie’s geht!)
- Ein IT-Anbieter legt eine Reihe neuartiger IT-Produkte im Cloud-Computing Bereich auf. Einerseits sollen diese Produkte weltweit auf Grundlage standardisierter Vertragsbedingungen durch das Unternehmen selbst vertrieben werden. Das heißt, die Vertragsbedingungen sollen zwar auf deutschem Recht basieren, andererseits auch aus Sicht anderer Jurisdiktionen inhaltlich nachvollziehbar sein. Andererseits möchte das Unternehmen die Möglichkeit haben, die Produkte im Rahmen globaler Rahmenverträge mit ihren Unternehmenskunden zu vertreiben.
Wie gehen wir an diese Aufgabenstellungen heran?
Unsere Herangehensweise an die Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen ist im Grunde unabhängig davon, wie komplex die Aufgabe ist. Denn auch bei vermeintlich einfachen Aufgabenstellungen fragen wir genau nach, wodurch sich dann häufig zumindest kleine, aber feine Abweichungen von „08/15“-Mustern ergeben.
Deshalb gehen wir bei Aufgaben der Vertragserstellung und -prüfung wie folgt vor:
- Wir lassen uns von Ihnen genau Ihre Leistungen und Ihr Geschäftsmodell erklären – und fragen durchaus kritisch nach. Nur so können wir Ihnen Ergebnisse liefern, die genau zu Ihren Bedürfnissen passen. Aber keine Sorge, das tut nicht weh und geht schneller als Sie denken.
- Wir prüfen, wie Ihre Leistungen und Ihr Geschäftsmodell rechtlich einzuordnen sind, und wie stark die Abweichungen von „Standard-Geschäftsmodellen“ sind.
- Jetzt wissen wir auch genug, um Ihnen für die Erstellung oder Überarbeitung eines Vertrags ein Festpreis-Angebot machen zu können. (Mehr dazu unten.)
- Wenn wir ein neues Dokument für Sie erstellen, suchen wir in unseren Muster-Sammlungen und bisherigen Arbeitsergebnissen nach geeigneten Vorlagen und passen diese an Ihr Geschäft an.
- Wir liefern Ihnen einen ersten Entwurf und besprechen diesen mit Ihnen. Auch das geht normalerweise zügig. Dann liefern wir Ihnen schnell ein Arbeitsergebnis, mit dem Sie arbeiten können.
Was kostet Sie das?
Die Erstellung und die Überarbeitung guter IT-Verträge kostet Sie normalerweise weniger als Sie vielleicht denken. Vor allem aber arbeiten wir in diesen Fällen gerne auf Festpreisbasis. Bis wir Ihnen hierzu ein Angebot machen und Sie dieses annehmen, zahlen Sie uns … nichts. Und wenn Sie laufend unsere Hilfe brauchen, können Sie von unseren Angeboten zum Dauer-Support profitieren.
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Ihre Ansprechperson
Dr. Jochen Notholt
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