So schützen Sie Ihre Software richtig!

Neben dem technischen Schutz sollten Sie Ihre Software auch rechtlich wirkungsvoll absichern. Denn zum einen möchten Sie Ihr geistiges Eigentum in jeder Region schützen, in der Sie tätig sind. Zum anderen wollen Sie Einnahmeverluste durch eine nichtlizenzierte Nutzung verhindern. Wie Sie das schaffen, erfahren in diesem Beitrag.

Software, rechtlich richtig geschützt

Patent oder Urheberrecht?

Während Sie in den USA Ihre Software mittlerweile nahezu problemlos patentieren lassen können, ist Ihnen das Patentrecht in Deutschland und der Europäischen Union weitestgehend verwehrt. Nur wenn Sie ein konkretes technisches Problem mit konkreten technischen Mitteln lösen, ist eine Patentierung möglich.

Die deutsche Entsprechung des hierzulande umgangssprachlich viel genutzten „Copyright“ ist das Urheberrecht. Für die Entstehung des Urheberrechts gibt es keine formalen Anforderungen. Der urheberrechtliche Schutz Ihres Programmcodes entsteht mit der bloßen Programmierung, sofern Ihr Code individuell erstellt und das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung ist. Der urheberrechtliche Schutz von „Werken“ in Deutschland besteht dabei bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. 

Ihre Ideen und Konzepte hingegen sind durch das Urheberrecht nicht geschützt; einzig der Programmcode darf nicht verwendet werden. Das Nachbauen des Programms durch Übernahme Ihrer Idee, ist also rechtlich möglich. 

Daher ist ein guter erster Schritt, gerichtsfeste Nachweise über den Zeitpunkt, an dem Sie eine Idee hatten, zu schaffen, etwa durch Geheimhaltungsvereinbarungen (mehr dazu in diesem Beitrag) mit Geschäftspartnern oder notarieller Hinterlegung von Konzepten (sog. „Prioritätsnachweis“). Außerdem kann Ihre Software über das Marken- und Wettbewerbsrecht geschützt werden: Das Markenrecht schützt den Werktitel Ihres Programms, während das Wettbewerbsrecht Schutz vor Nachahmung und Kopien bieten kann.

Den richtigen Urheber benennen

Urheber ist immer die Person, die den Quellcode entwickelt, also ein oder mehrere Entwickler (dann als Mit-Urheber). Sie als Arbeitgeber erhalten regelmäßig das ausschließliche Nutzungsrecht an der Software, wenn diese von Ihren Entwicklern im beruflichen Umfeld entwickelt wurde. Beauftragen Sie damit freie Mitarbeiter, sollten Sie sicherstellen, dass Ihnen die (Schutz-)Rechte am Programmcode übertragen werden. Eine Handlungsempfehlung dazu erhalten Sie in diesem Beitrag.

Ebenfalls Vorsicht ist geboten, wenn Sie Open Source Elemente einsetzen (mehr dazu in diesem Beitrag).

Programmcodeschutz auf dem Markt

Neben der Formulierung entsprechender Klauseln in AGB und Lizenzbestimmungen (mehr dazu in diesem Beitrag) sollten Sie auch praktische Maßnahmen ergreifen, um Ihre Software und Ihren Code zu schützen. Dabei helfen Ihnen Lizenzierungs- und Compliance-Management-Lösungen, mit denen Sie Ihre festgelegten Regeln auch durchsetzen. Bereits im Vorhinein sollten Sie grundlegende Fragen und Abläufe für sich geklärt haben. Insbesondere die Frage nach der Art der Nutzungsrecht-Einräumung ist hierbei entscheidend.

Software-Lizensierung

Zunächst sollten Sie sich Gedanken über Ihr Lizensierungsmodell machen. Beim Abschluss von Abonnements erhalten Ihre Kunden eine Lizenz (korrekterweise: ein Nutzungsrecht) für die Nutzung Ihrer Software für einen bestimmten Zeitraum, den Sie in der Regel beliebig oft erneuern können. Preislich orientieren sich Abonnements häufig an der Anzahl der Nutzer oder auch am Geschäftsergebnis (Pay-per-Outcome).

An Maschinen oder Nutzer können Sie aber auch unbefristete Lizenzierungen binden. Ihre Kunden bezahlen hierbei einmalig für Ihre Software und können diese anschließend beliebig lange nutzen. Preislich wird sich hierbei in der Regel an der gleichzeitigen Nutzung einer bestimmten Anzahl von Lizenzen orientiert. Daneben werden häufig noch befristete Support- & Service-Verträge abgeschlossen.

Die richtige Technologie

Haben Sie sich für ein Lizensierungsmodell entschieden, gilt es sich Gedanken über die technische Umsetzung zu machen. Hierbei sollten Sie sich vor allem fragen, wie stark Sie die Nutzung der Lizenzen kontrollieren und nachverfolgen wollen. Ein hohes Schutzniveau können Sie beispielsweise erzielen, wenn Ihre Software ständig mit einer Cloud bzw. einem Netzwerk verbunden sein muss. Möglicherweise ist aber auch ein lokales Netzwerk ausreichend.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser(?)

Ebenso können Sie die Intensität Ihres Kontrollverhaltens hinsichtlich der Nutzung der Software frei bestimmen. Da Ihre Kunden viel Geld für die freie Nutzung Ihrer Software bezahlen werden, wollen sie die Kontrolle in der Regel möglichst gering halten. Sie sollten daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrolle und Vertrauen finden.

Ein Gestaltungsinstrument in IT-Verträgen stellen beispielsweise jährlich stattfindende Audits dar, bei denen Sie mit und bei Ihrem Kunden prüfen, ob die aktuelle Lizensierung ausreichend ist oder die Vereinbarung erweitert werden muss.

Programmcodeschutz gegen Cyberkriminalität

Auch wenn Sie sich noch so gut rechtlich und technisch absichern, lässt sich eine unberechtigte Nutzung Ihrer Software durch Dritte nie gänzlich ausschließen. Neben der Tatsache, dass Schäden (und die damit verbundenen Kosten) für Ihr eigenes Unternehmen schon immens hoch sein können, können daneben auch Forderungen Ihrer Kunden auf Sie zukommen.

Neben vertraglichen Abreden besteht hierfür die Möglichkeit, eine Cyberversicherung abzuschließen. Diese deckt Eigen- und Fremd-/Drittschäden infolge eines gezielten Hackerangriffs, böswilliger Handlungen durch Innentäter oder auch einer ungezielten Ransomware-Attacke ab. Zusätzlich werden in der Regel Eingriffe aufgrund von Phishing-Attacken, Schadprogrammen sowie Denial-of-Service-Angriffe und Ausfälle eines Cloud-Dienstleisters versichert. Mehr zum Thema Cyberschutz erfahren Sie in diesem Beitrag.

Brauchen Sie Hilfe beim Schutz Ihrer Software?

Bereits bei Entstehen Ihres Programmcodes ist dieser urheberrechtlich geschützt. Diesen Schutz müssen Sie aber auch durchsetzen. Das sollte sowohl rechtlich durch AGB, Geheimhaltungsvereinbarungen und Lizenzvereinbarungen geschehen, als auch technisch durch Lizenzierung und andere geeignete Maßnahmen.

Brauchen Sie Hilfe bei der Formulierung entsprechender Vereinbarungen? Schreiben Sie uns jederzeit gerne!

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