Wir liefern mit Zufriedenheitsgarantie!

Sie haben Kontakt mit uns aufgenommen, mit uns Ihr Anliegen geklärt, ein Angebot von uns erhalten ... und jetzt? Annehmen oder nicht? Wir erleichtern Ihnen diese Entscheidung: Mit unserer neuen Zufriedenheitsgarantie.

Sind wir das Geld wert?

Wir wissen, dass wir Anwälte nicht immer den allerbesten Ruf haben. Die Gründe dafür möchten wir hier nicht näher vertiefen, sie reichen von schlechter Erreichbarkeit über unangenehmer Kommunikation bis hin zu einem unangemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis.

Eines meiner wesentlichen Motive für die Gründung von comp/lex war mein Gefühl, dass Kanzleien in Sachen Mandantenzufriedenheit einiges verbessern können. Ich glaube, uns ist das gelungen: Unsere Mandanten sagen uns immer wieder, wie gut ihnen die Zusammenarbeit mit uns gefällt.

Das ist übrigens ein Lob, das wir eigentlich immer erwidern können. Viele Beschwerden, die wir von anderen Anwälten über ihre Mandanten hören, können wir kaum nachvollziehen. Unnötige Deadlines, anstrengende Kommunikation, unbezahlte Rechnungen – das sind Probleme, die wir nur äußerst selten erleben.

Zufriedenheitsgarantie – was heißt das?

Wir müssen uns deshalb nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, um Ihnen für unsere Beratungsleistungen künftig eine Zufriedenheitsgarantie zu geben. Und das geht so:

Unsere Rechnungen, die wir Ihnen für unsere Beratungsleistungen stellen, haben eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Wenn Sie uns innerhalb dieser Frist einen Grund nennen, aus dem Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sind, müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen. Wir geloben dann Besserung und verzichten auf das Geld. Versprochen!

Wann gilt die Zufriedenheitsgarantie und wann nicht?

Unsere Zufriedenheitsgarantie gilt ab sofort für alle außergerichtlichen Beratungsleistungen unserer Kanzlei.

Die Zufriedenheitsgarantie gilt aus berufsrechtlichen Gründen nicht im Rahmen gerichtlicher Vertretungen, und im Rahmen meiner Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter.

Wir sind jederzeit berechtigt, die Zufriedenheitsgarantie im Einzelfall und auch generell mit Wirkung für die Zukunft auszuschließen. Wenn Sie von der Zufriedenheitsgarantie Gebrauch machen, dürfen Sie die unbezahlten Leistungen (z.B. Dokumente) nicht nutzen.

Überzeugt?

Jetzt überzeugt? Dann zögern Sie nicht weiter und nehmen Sie unsere Beratungsangebote an. Und wenn Sie noch kein Beratungsangebot von uns auf dem Tisch haben, nehmen Sie hierfür zügig Kontakt mit uns auf.


Ihre Ansprechperson


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