So gestalten Sie agile IT-Projektverträge richtig!

Mit der zunehmenden Verbreitung von agilen IT-Projekten rückt auch die Vertragsgestaltung solcher Projekte immer weiter in den Vordergrund. Worauf Sie bei der Vertragsgestaltung für agile IT-Projekte achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Worum geht es?

Agile IT-Projekte stellen eine ganze Reihe an Anforderungen an die Gestaltung der dazugehörigen Verträge. Dazu gehören:

  • möglichst flexibel in der Entwicklung zu bleiben;
  • jederzeit auf geänderte Anforderungen oder Rückmeldungen reagieren zu können;
  • Zwischenziele analysieren und Strategien daraufhin anpassen zu können;
  • das Ziel selbst genauer an Bedürfnisse von Endkunden anpassen zu können.

Die Folge ist, dass agile IT-Projekte und ihre Verträge flexibel und veränderbar sein müssen. Wenn man das Projekt selbst durchführt, ist das natürlich kein Problem. Was aber, wenn jemand anderes das agile IT-Projekt durchführen soll?

Bekanntermaßen geht es in Geschäftsbeziehungen immer nur harmonisch zu. Und gerade agile IT-Projekte kommen nicht ohne einen passenden rechtlichen Rahmen aus. Denn zum einen will man etwaige Streitigkeiten verhindern, bzw. im Ernstfall möglichst gut abgesichert sein. Zum anderen kann selbst das rechtliche Rahmenkonstrukt in agilen IT-Projekten bei Weitem nicht so starr und eindeutig festgelegt werden wie bei fixen Verträgen. Wie lassen sich also diese Herausforderungen in der Vertragsgestaltung agiler IT-Projekte bewältigen?

1. Die rechtliche Einordnung: Werk- oder Dienstvertrag?

Softwareerstellung im klassischen Sinne gilt als ein Werkvertrag, bei dem ein bestimmtes Ergebnis geschuldet ist (nämlich die fertige Software), welches im Vorfeld möglichst exakt vorgegeben werden muss, um am Ende bestimmen zu können, ob die Anforderungen erfüllt sind.

Dabei ist die Risikoverteilung relativ klar: Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass die Planung ihn nicht zufrieden stellt, während der Auftragnehmer das Risiko trägt, dass die Umsetzung des Werkes sich als nicht vertragsgemäß herausstellt – Stichwort: Werkmängelrecht.

Anforderungen von agilen Projekten verzichten dagegen auf die ausführliche Planung, und entwickeln und planen parallel, sodass sich laufend Änderungen der Anforderungen ergeben können. Mit einem starren Werkvertrag kann man agile Projekte also nicht abbilden, da das Ergebnis schon feststehen muss – was bei agilen IT-Projekten gerade nicht der Fall ist.

Komplett agile Projekte können daher offenbar fast nur über Dienstertrag abgebildet werden. Und auch obwohl die §§ 650b ff. BGB zum Werkvertragsrecht Regelungen enthalten für den Fall, dass sich das Projekt während der Laufzeit nach dem Vertragsschluss ändert – eigentlich ist das Werkvertragsrecht im BGB für die Herausforderungen agiler Projektverträge nicht ausgelegt. Warum regelt man agile IT-Projekte also nicht komplett als Dienstvertrag?

In diesem Fall wäre das Problem, dass beim Dienstvertrag kein Ergebnis als Dienstleistung geschuldet ist, der Auftraggeber gerade dies aber regelmäßig erzielen möchte. Ein weiterer Nachteil ist, dass im Dienstvertragsrecht keine Mängelrechte wie im Werkvertragsrecht bestehen. Der Auftraggeber kann sich höchstens absichern, indem er Kündigungsfristen in den Vertrag mit aufnimmt.

Zu beachten ist schließlich noch, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 650b ff. BGB klar vorsehen, dass eine Änderung der Leistung auch eine Änderung der Vergütung zur Folge hat – Festpreisvereinbarungen können so ggf. unsicher sein.

2. Wie kann die Lösung aussehen?

Es mag zunächst wie eine untypische rechtliche Grätsche aussehen, doch tatsächlich liegt die Lösung in einer (durchaus nicht unüblichen) Kombination aus Werk- und Dienstvertrag. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: fixe Teilziele mit flexiblem Rahmen

Fixe Teilziele (Sprints) können als Werkvertrag ausgestaltet werden, mit zusätzlichem agilem „Rahmenvertrag“ für die weitere agile Zusammenarbeit. Das hat den Vorteil, dass zumindest Teilziele fest umsetzbar sowie zeitlich und inhaltlich definiert sind, und so bei beiden Parteien Preis-, Leistungs- und Zeitsicherheit entsteht, während ein flexibler Restrahmen für ungewisse Anforderungen bestehen bleibt.

Möglichkeit 2: ein fixer Prototyp mit flexiblen Weiterentwicklungen

Alternativ können Sie einen selbstständig funktionierenden „Prototyp“ des angestrebten Projekts als Werkvertrag fix definieren und mit diversen agilen Weiterentwicklungen und Zusatzfunktionen, die keine unabdingbaren Funktionalitäten darstellen, als separate Dienstverträge fortführen.

Möglichkeit 3: innervertragliche Zusatzvereinbarungen

Schließlich können Sie auch einen Rahmenvertrag für den „agilen Teil“ des Projekts abschießen, der dienstvertraglich die Regeln der Zusammenarbeit und den Abschluss von Zusatzvereinbarungen bestimmt. Oder Sie schließen einen ein regulären Werkvertrag und fügen ihm „agile Zusatzbedingungen“ hinzu.

3. Einzelne wichtige Regelungen für den agilen IT-Projektvertrag

Letztlich ist es Ihrem Projekt geschuldet (und auch ein bisschen Ihrem Geschmack), welche Variante sich am besten für Ihren agilen IT-Projektvertrag eignet. Doch unabhängig davon, welche Variante Sie bevorzugen, sollten Sie noch ein paar Punkte bei der Vertragsgestaltung beachten:

  • Kalkulieren Sie mögliche Risiken und legen Sie entsprechende Preise fest.
  • Bestimmen Sie ein Kommunikations- und Anforderungsmanagement, damit das Projektbudget und Erwartungen an die Kommunikation eingehalten werden und damit klar ist, welche Anforderungen bei Zwischenzielen geschuldet sind – insbesondere welcher Aufwand und wer verantwortlich ist.
  • Definieren Sie genaue Mitwirkungspflichten. Diese werden sich zwar selten ändern, aber tragen mitunter entscheidend zur Rechtsklarheit bei.
  • Gerade wenn keine festen Ziele beschrieben werden können, sollten Sie Support, Arbeitsabläufe, Vergütungsbestandteile und Dokumentation exakt regeln.
  • Definieren Sie auch Nutzungsrechte für Zwischenziele und unfertige Teilentwicklungen – Stichwort: Miturheberschaft!

Exkurs: Agile IT-Projektverträge und AGB-Recht

In Ihrem agilen IT-Projektvertrag müssen Sie auch korrekt zwischen individuellen Regelungen und AGB-Regelungen unterscheiden. Das AGB-Recht stellt strengere Anforderungen an Ihre Vertragsklauseln – diese können gegebenenfalls AGB-rechtlich unwirksam sein. So müssen sich AGB-Klauseln hinsichtlich Transparenz und Vorhersehbarkeit bewähren und dürfen keine unangemessene Benachteiligung des Geschäftspartners zulassen. Ein „agiler“ Charakter von AGB-Klauseln dürfte vielfach bereits am Transparenzgebot scheitern und bei einseitiger Ausgestaltung häufig unwirksam sein. Hier gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen und besser individualvertraglich auszuhandeln. Wie Sie Ihre AGB wirksam in eine Individualvereinbarung umwandeln, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Alles agil bei Ihren Verträgen?

Wie Sie sehen, gibt es bei der Vertragsgestaltung für agile IT-Projekte einiges zu beachten. Denn so einzigartig Ihre IT-Projekte sind, so individuell sind notwendigerweise auch die dazugehörigen Verträge. Doch wenn Sie die oben stehenden Punkte beachten und gewissenhaft umsetzen, haben Sie auf jeden Fall einen guten „Grundschutz“, um Ihr agiles IT-Projekt zu starten.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie in Ihrer agilen Vertragsgestaltung alles richtig gemacht haben? Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen maßgeschneiderte IT-Verträge für Ihr agiles IT-Projekt!

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