FAQ zum Umgang mit “fertigen” AGB im B2B-Geschäft

Unser vermutlich am häufigsten “ausgeliefertes” Beratungsprodukt sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - meist im B2B-Geschäft, natürlich immer wieder in anderer und ziemlich individueller Form. Gerade kleinere Unternehmen möchten im Anschluss von uns wissen, wie sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umgehen sollten. Hier die wichtigsten Fragen zu diesem Thema und unsere Antworten darauf.

Ab wann gelten unsere neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Ihre neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sobald Sie mit Ihren Kunden neue Verträge schließen, in welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen sind.

Was heißt in diesem Zusammenhang “Verträge schließen”?

Verträge schließen Sie zum Beispiel, wenn Sie einem Kunden ein Angebot unterbreiten und dieser das Angebot annimmt (ganz unabhängig von der Form, mehr dazu in diesem Beitrag). Oder dadurch, dass Sie dem Kunden ein unterzeichnetes “Vertrags”-Dokument mit Bitte um Gegenzeichnung schicken.

Wie binden wir Allgemeinen Geschäftsbedingungen korrekt in Verträge ein?

Durch einen einfachen Hinweis:

“Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.”

Oder:

“Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der XY GmbH.” (Genau, die XY GmbH, das ist Ihr Unternehmen.)

Geregelt wird dies übrigens durch die §§ 305 ff. BGB.

Müssen wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Angebot / Vertrag beifügen?

Nein, im B2B-Geschäft müssen Sie das nicht. Für die wirksame Einbeziehung reicht der einfache Hinweis (s.o.) aus. Erst wenn der Kunde dann nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fragt, müssen Sie ihm diese bereitstellen.

Es ist allerdings in der Praxis üblich, einem Angebot / Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen direkt beizufügen. Wir empfehlen das auch, weil im B2B-Geschäft viele Kunden Ihre AGB ohnehin anschauen und rechtlich prüfen möchten. So sparen Sie ein erwartbares Mail-Ping-Pong. Und zu verbergen haben Sie bei Ihren AGB auch nichts, oder?

Müssen wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen z.B. auf unserer Website veröffentlichen?

Nein. Im B2B-Geschäft ist das nicht erforderlich.

Wir hatten vorher schon AGB. Wie bringen wir Bestandskunden auf die neuen AGB?

Das kommt darauf an, wie Ihre Vertragsbeziehung ausgestaltet ist.

Wenn Sie mit Kunden in einer laufenden Vertragsbeziehung sind, müssen Sie entweder mit dem Kunden ausdrücklich vereinbaren, dass die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sollen. Oder Sie haben in den alten AGB einen “Auto-Update-Mechanismus” geregelt, der die neuen AGB einbezieht, sobald der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.

Wenn Sie mit einem Bestandskunden einen neuen Vertrag schließen, reicht der “einfache” Hinweis auf die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus (s.o.), und die neuen AGB werden Bestandteil des Vertrags.

Wir haben mit Kunden bestehende Rahmenverträge – wie bringen wir diese Kunden auf die neuen AGB?

Wenn man sich die vorige Frage anschaut, muss man fragen: Ist ein Rahmenvertrag als laufende Vertragsbeziehung zu sehen, oder gelten die unter dem Rahmenvertrag geschlossenen Einzelverträge als neue Verträge?

Normalerweise sind Rahmenverträge, die auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen (d.h. die keine vollständigen individuellen Regelungen enthalten), so ausgestaltet, dass sie als laufende Vertragsbeziehung gesehen werden müssen.

Was bringt ein Hinweis auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in unseren Rechnungen?

Nichts. Auch wenn man das sehr häufig sieht. Der Vertrag ist schon längst geschlossen, wenn die Rechnung gestellt wird, und nur auf den Vertragsschluss kommt es an.

Was sollten wir bei mehrsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten?

Bei mehrsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zum Beispiel deutsch / englisch) sollte geregelt sein, welche Sprachfassung die “Hauptfassung” ist. Auf diese kommt es aus rechtlicher Sicht an, die andere dient nur zur Information. Normalerweise sollte für ein deutsches Unternehmen die “Hauptfassung” die deutsche Fassung sein.

Alles OK mit Ihren AGB?

Falls Sie unsicher sind, ob mit Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen alles in Ordnung oder ob Luft nach oben ist: Beauftragen Sie uns mit einem IT-Vertragscheck. Auf unserer Produktseite erfahren Sie, welche Leistungen wir im Zusammenhang mit AGB für Sie erbringen und was Sie das kostet.

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