Unsere fünf besten Mandate im Mai 2020

Langsam entspannt sich alles ein wenig im coronageplagten Deutschland - nur bei uns in der Kanzlei nicht, hier ging es im Mai ziemlich turbulent zu. Wir haben nämlich im Rahmen unserer Mandate wieder einigen IT-Unternehmen dabei geholfen, rechtlich professioneller zu werden. Hier eine kurze Übersicht unserer besten Mandate im Mai 2020.

1. Auch Kirchen nutzen Chat-Software (DSGVO-konform!)

Wie hier bereits mehrfach erwähnt, sind wir als externer Datenschutzbeauftragter eines deutschen Anbieters einer Chat-Software tätig. Diese Software wird von Unternehmen und Organisationen verschiedenster Art eingesetzt, unter anderem von … Kirchen. Tatsächlich ist einer der Kunden unserer Mandantin eine Körperschaft der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und unterliegt daher einem eigenen Datenschutzrecht außerhalb von DSGVO und BDSG. Damit unsere Mandantin ihre Leistungen auch gegenüber diesem Kunden erbringen darf, musste sie sich mit einer Zusatzvereinbarung den Kontrollbefugnis in der kirchlichen Datenschutzaufsicht der EKD unterwerfen. Wir haben diese Vereinbarung angepasst und verhandelt.

Da wir mit unserer Mandantin eine aufwandsunabhängige Beratungs-Flatrate vereinbart haben, haben wir diese Leistungen nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Viele IT-Unternehmen wissen nicht, welcher der richtige Datenschutzbeauftragte für sie ist. In unserem E-Book stellen wir alle Vor- und Nachteile bei der Wahl Ihres Datenschutzbeauftragten übersichtlich gegenüber. So finden Sie den richtigen Datenschutzbeauftragten für Ihr IT-Unternehmen:

2. Regelung der Zusammenarbeit zweier Gründer

Wir freuen uns immer wieder, im Rahmen unserer Mandate Gründer bei ihren Vorhaben beraten zu können. In diesem Fall hatten sich zwei Freunde zusammen getan, um eine IoT-Lösung im Bereich der Sicherheitstechnik zu entwickeln. Einer der beiden Gründer hat hierfür eine Gesellschaft gegründet, welche die Lösung später vertreiben soll. Der andere Gründer hat wichtige Teile der Lösung entwickelt und bringt diese in die Gesellschaft ein. Die Gründer hatten gemeinsam zwei Vereinbarungen entworfen, in denen das rechtliche Verhältnis zwischen dem “beitragenden” Gründer und der Gesellschaft geregelt sein sollte. Wir wurden darum gebeten, diese Vereinbarungen kritisch zu prüfen, sodass sie – auch im Konfliktfall – rechtlich “sauber” und auch für Dritte nachvollziehbar ist. Es ging zum einen um eine Vereinbarung zu den zu erbringenden Leistungen, zum anderen um eine Vereinbarung zur Erfolgsbeteiligung. Wir konnten das wie gewohnt unkompliziert erledigen.

Diese Leistungen haben wir zum Festpreis abgerechnet, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit dem Mandanten.

3. Wer braucht eine Intercompany-AVV?

Wir sind seit Jahresanfang Datenschutzbeauftragter eines namhaften auf Compliance-Beratung spezialisierten Unternehmens. Dieses besteht aus zwei verschiedenen Gesellschaften: Die Rechtsanwälte sind in einer Kanzlei-Gesellschaft organisiert, die nichtjuristischen Unternehmensberater in einer separaten Beratungseinheit. Beide Gesellschaften arbeiten “Hand in Hand” zusammen, sie nutzen auch die gleiche IT und sonstige Infrastruktur.

Damit nun eine der beiden Gesellschaften auf die gemeinsam genutzten IT-Ressourcen einer anderen Konzerngesellschaft (neudeutsch auch: Shared-Services) zugreifen darf, müssen datenschutzrechtliche Vorkehrungen getroffen werden. In diesem Fall kamen mehrere Gestaltungsmöglichkeiten in Frage. Schlussendlich war aber eine Auftragsverarbeitung innerhalb des Konzerns die beste Wahl. Wir haben die dafür notwendige sog. Intercompany-AVV entworfen.

Diese Leistungen haben wir auf Wunsch der Mandantin nach Aufwand abgerechnet (es sollte zügig gehen). Eine Abrechnung zum Festpreis wäre aber problemlos möglich gewesen.

4. AGB für Software mit “Jahreslizenzen”

Einer unserer beliebtesten Blog-Beiträge ist und bleibt der zum Thema Preisanpassungsklauseln. Wir bekommen dazu immer wieder konkrete Beratungsanfragen, so zum Beispiel auch die eines Softwareanbieters für die Lohn- und Gehaltsabrechnung von Unternehmen. Der Anbieter sieht eine Nutzung der Software in Form von “Jahreslizenzen” vor, die immer für ein Kalenderjahr gelten. In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme damit, Kostensteigerungen zum Jahreswechsel wirksam an Bestandskunden weiterzugeben, weil die AGB keine gesetzeskonforme Regelung zur Preisanpassung enthielten. Auch ansonsten waren die AGB nicht unbedingt taufrisch und immer passend.

Wir haben also die AGB kurzfristig neu entworfen und diese – inklusive der wirksamen Möglichkeit zur Preisanpassung – auf einen guten neuen Stand gebracht.

Diese Leistungen rechnen wir zum Festpreis ab, inklusive der hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Mandantin.

5. Der Kampf mit den Bestellbedingungen des Kunden

Viele Unternehmen unserer Mandate sind eher klein, haben es aber immer wieder mit den ganz Großen zu tun. Im letzten Monat hatten zwei unserer Mandanten den Wunsch, mit DAX-Unternehmen für sie durchaus wichtige Verträge auf Grundlage der eigenen AGB schließen zu wollen – weil beide Mandanten ziemlich komplexe IT-Lösungen anbieten und dafür zumindest teilweise individuelle Regelungen sinnvoll sind.

Große Konzerne sind da allerdings meist ziemlich eigen. Sie bestehen häufig auf Vertragsschlüsse auf Grundlage eigener Einkaufsbedingungen. Diese enthalten meist einige für Lieferanten durchaus nachteilige Regelungen, manchmal sind diese auch schlicht unpassend oder kaum erfüllbar. Wenn Konzerne allerdings wirklich mit den “Kleinen” zusammenarbeiten wollen, lassen sie sich hier durchaus auf Kompromisse ein. Diese bestehen im Ergebnis aus individuellen Vereinbarungen, in denen einzelne Regelungen der “Kleinen”-AGB wirksam vereinbart und einzelne Regelungen der “Großen”-Einkaufsbedingungen ausgeschlossen werden können. Wir haben in beiden Fällen dabei unterstützt, solche Vereinbarungen herbeizuführen.

Diese Leistungen haben wir wegen des schwer zu bemessenden Abstimmungsaufwands jeweils nach Aufwand abgerechnet.

Das alles, und noch viel mehr …

… tun wir laufend im Rahmen unserer Mandate. Falls Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir unseren Mandanten angenehm und unkompliziert helfen, schauen Sie sich unsere Beratungsprodukte genauer an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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